Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.08.1977

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,675
BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,675)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1977 - I ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,675)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1977 - I ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwarnung eines Mitbewerbers wegen vermeintlicher Verletzung eines Ausstattungsschutzrechts an Klarsichtverpackungen - Schadensersatz aufgrund eines Eingriffs in einen Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines Ausstattungsrechts als Eingriff in den Gewerbebetrieb

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2313
  • MDR 1978, 117
  • GRUR 1977, 805
  • DB 1978, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Dabei verkennt es jedoch, daß dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB nur in Fällen einer unmittel baren Beeinträchtigung zukommt, weil sonst - nach Anerkennung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als eines sonstigen Rechts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB durch die Rechtsprechung - eine uferlose Ausweitung des generalklauselartigen Haftungstatbestandes zu befürchten wäre (vgl. BGHZ 3, 270, 279 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51]; 29, 65, 70 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57]; BGH NJW 1970, 378, 381 [BGH 28.11.1969 - I ZR 139/67] - Sportkommission).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Dabei verkennt es jedoch, daß dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB nur in Fällen einer unmittel baren Beeinträchtigung zukommt, weil sonst - nach Anerkennung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als eines sonstigen Rechts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB durch die Rechtsprechung - eine uferlose Ausweitung des generalklauselartigen Haftungstatbestandes zu befürchten wäre (vgl. BGHZ 3, 270, 279 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51]; 29, 65, 70 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57]; BGH NJW 1970, 378, 381 [BGH 28.11.1969 - I ZR 139/67] - Sportkommission).
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) - …

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Sie besagt nur, daß auch der Hersteller und Lieferant solcher Teile, die in der Verbindung mit anderen Teilen oder schon durch das Zusammenfügen allein den geschützten Gegenstand ergeben, als Verletzer des Patentrechts anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V mit Anm. Moser v. Filseck;… Benkard, Patentgesetz, 6. Aufl., § 6 Anm. 26 ff).
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Dabei verkennt es jedoch, daß dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB nur in Fällen einer unmittel baren Beeinträchtigung zukommt, weil sonst - nach Anerkennung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als eines sonstigen Rechts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB durch die Rechtsprechung - eine uferlose Ausweitung des generalklauselartigen Haftungstatbestandes zu befürchten wäre (vgl. BGHZ 3, 270, 279 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51]; 29, 65, 70 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57]; BGH NJW 1970, 378, 381 [BGH 28.11.1969 - I ZR 139/67] - Sportkommission).
  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62

    Spielautomat

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Denn dabei ging es um Fälle, in denen Verletzer des vermeintlichen Schutzrechts in erster Linie jedenfalls der Hersteller oder Lieferant war, der demgemäß auch darüber entscheiden mußte, ob er sich der - allein oder zugleich - an den Abnehmer gerichteten Verwarnung beugen wollte (vgl. BGH WRP 1968, 50, 51 - Spielautomaten; GRUR 1975, 315, 317 - Metacolor).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Dies schließt zwar nicht aus, daß sie in bezug auf die Verletzung des vermeintlichen Ausstattungsrechts selbst Störer sein konnte (vgl. BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettal-Klosterliqueur).
  • BGH, 07.02.1975 - I ZR 103/73
    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
    Denn dabei ging es um Fälle, in denen Verletzer des vermeintlichen Schutzrechts in erster Linie jedenfalls der Hersteller oder Lieferant war, der demgemäß auch darüber entscheiden mußte, ob er sich der - allein oder zugleich - an den Abnehmer gerichteten Verwarnung beugen wollte (vgl. BGH WRP 1968, 50, 51 - Spielautomaten; GRUR 1975, 315, 317 - Metacolor).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 (I ZR 186/75, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) müsse der Zulieferer eines Verwarnten die wirtschaftlichen Nachteile der Entscheidung des Verwarnten, sich einer Schutzrechtsverwarnung zu beugen, hinnehmen.

    Hingegen liegt in der Verwarnung des A weder objektiv noch subjektiv eine Inanspruchnahme des Schutzrechts gegenüber denjenigen, auf deren Zuliefertätigkeit sich H bei der Herstellung des Erzeugnisses gestützt hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 (I ZR 186/75, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) ab.
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

    Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung stehen daher demjenigen nicht zu, der lediglich den angeblichen Schutzrechtsverletzer beliefert, ohne selbst nach der der Verwarnung zu Grunde gelegten Rechtsauffassung des Verwarners als Verletzer zu erscheinen (…BGH GRUR 2007, 313 Rn. 28 - Funkuhr II; vgl. auch BGH GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).
  • OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung - Klarsichtverpackung - in GRUR 77, 805 ff. ausgeführt, dass wirtschaftliche Nachteile, die ein Zulieferer des Verwarnten dadurch erleidet, dass dieser die Verwarnung befolgt, grundsätzlich nur als mittelbare - auch sonst nicht unter § 823 Abs. 1 BGB fallende - Beeinträchtigung eines anderen angesehen werden könne.
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den …

    In der unberechtigten Verwarnung eines Mitbewerbers wegen vermeintlicher Verletzung eines Ausstattungsschutzrechtes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Zulieferers der angegriffenen Ausstattung, solange Verletzer des vermeintlichen Schutzrechtes nicht in erster Linie der Hersteller oder Lieferant ist (BGH [I. ZS], GRUR 1977, 805 [807] - Klarsichtverpackung).
  • LG Hamburg, 11.03.2005 - 308 O 543/04

    Treuwidrige Aufrechnung bei unterbliebener Offenbarung einer Gegenforderung beim …

    Gemäß diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof im Fall einer unberechtigten Verwarnung eines Mitbewerbers wegen einer vermeintlichen Verletzung eines Ausstattungsschutzrechtes nicht zugleich einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb des Zulieferers gesehen (BGH, NJW 1977, 2313).
  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96

    BIG II

    In der unberechtigten Verwarnung eines Abnehmers (hier: Firma X) wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts liegt jedoch zugleich auch ein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers bzw. Händlers (vgl. BGH, WRP 1968, 50; OLG Düsseldorf, GRUR 1973, 102;… Palandt/Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 56. Auflage, § 832 BGB Rdnr. 25; vgl. auch BGH, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtsverpackung).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 174/78

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Blickfangmäßige …

    Die Revision ist somit in vollem Umfang unbegründet, ohne daß es auf die vom Berufungsgericht unter Zitierung des Senatsurteils vom 29. Juni 1977, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung - angedeuteten, aber unentschieden gelassenen Bedenken hinsichtlich einer unmittelbaren Beeinträchtigung des Rechts der Klägerin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ankommt.
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr …

    Derartige Vorgänge liegen außerhalb des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Bereiches (zur Rechtslage vgl. BGH NJW 77, 2313 Klarsichtpackung; OLG Hamm WRP 80, 216; OLG Karlsruhe WRP 72, 263;… Pastor, Wettbewerbsprozeß, 3. Aufl., S. 89).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4a O 3/18

    Teilanerkenntnis- und Schlussurteil

    Die abweichende Entscheidung des BGH (BGH, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) ist auf Grund einer von dem hiesigen Fall abweichenden Sachverhaltskonstellation nicht einschlägig.
  • LG Düsseldorf, 05.02.2009 - 4a O 287/08

    Ölsaatpresskuchen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.08.1977 - 1 BvR 237/76, 1 BvR 802/76, 1 BvR 803/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1569
BVerfG, 12.08.1977 - 1 BvR 237/76, 1 BvR 802/76, 1 BvR 803/76 (https://dejure.org/1977,1569)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.1977 - 1 BvR 237/76, 1 BvR 802/76, 1 BvR 803/76 (https://dejure.org/1977,1569)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 1977 - 1 BvR 237/76, 1 BvR 802/76, 1 BvR 803/76 (https://dejure.org/1977,1569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Verfassungsverletzung - Strafbarkeit - Abstrakte Gefährdung - Geschützte Rechtsgüter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 7
    Strafbarkeit der Vorführung pornographischer Filme gegen Entgelt ohne Nebenleistung

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2207
  • MDR 1978, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit (strafbewehrten) Verbotsvorschriften befasst, die den auch hier in Frage stehenden Begriff der Pornografie als Tatbestandsmerkmal enthielten, und sie als hinreichend bestimmt erachtet (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 83, 130 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. August 1977 - 1 BvR 237/76 -, NJW 1977, S. 48;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 8. April 1982 - 2 BvR 1339/81 -, NJW 1982, S. 1512).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films - …

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinem die Verfassungsmäßigkeit des § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB bejahenden Beschluß vom 17. Januar 1978 (BVerfGE 47, 109, 111 = NJW 1978, 953; vgl. auch BVerfG NJW 1977, 2207) hat die Vorschrift dieses Ziel nur zum Teil erreicht.
  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78

    Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften - Öffentliche Vorführung …

    Gegen die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundgesetz bestehen keine durchgreifenden Bedenken; insbesondere genügt sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen (BVerfG MDR 1978, 117; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht