Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer tätlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Umfang der Verpachtung eines Gasthauses und eines Geschäfts nebst Parkplätzen; Erstreckung der Schadensquotierung auf den Schmerzensgeldanspruch; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 22.10.1976 - 11 O 189/75
- OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Papierfundstellen
- MDR 1978, 141
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 20.05.1968 - 5 U 187/67
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Allerdings ist der Senat mit dem OLG Celle (NJW 1968, 1785 f.) und dem OLG Köln (MDR 1975, 148 f.) der Auffassung, daß eine Vorabentscheidung über den Grund des Schmerzensgeldanspruchs gemäß § 304 ZPO insoweit zulässig ist, als bereits der Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteil des Geschädigten - als einer der bei der Schmerzensgeldbemessung maßgebenden Umstände - bindend festgelegt wird.Eine solche Abweisung wäre aber - unbeschadet der Tatsache, daß der Kläger den Schmerzensgeldanspruch nur "für den Fall der Säumnis" auf 2.000,- DM beziffert hat - erforderlich gewesen, falls das Landgericht eine echte Quotenentscheidung über einen abstrakten ohne Mithaftung des Klägers gegebenen Schmerzensgeldanspruch hätte treffen wollen (OLG Celle, NJW 1968, 1786 [OLG Celle 20.05.1968 - 5 U 187/67] Sp. 1 Abs. 3).
- BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Dabei kann unentschieden bleiben, ob im Zeitpunkt des Einschreitens des Beklagten seitens des Klägers bereits ein Teil besitz an dem im Pachtbesitz des Beklagten stehenden Parkraum begründet worden war und demgemäß der Rechtfertigungsgrund der Besitzkehr ( § 859 Abs. 3 BGB ) bestand (vgl. auch BGH NJW 1967, 46 ff. (48 [BGH 19.10.1966 - Ib ZR 156/64] Sp. 1 Abs. 4)), oder ob lediglich eine Besitz Störung vorlag, so daß dann der Rechtfertigungsgrund der Besitzwehr ( § 859 Abs. 1 BGB ) bestand. - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Dieser Auffassung kann jedoch - insbesondere seit den grundsätzlichen Ausführungen des großen Zivilsenats des BGH (BGHZ 18, 149 ff.) zum Wesen des Schmerzensgeldanspruchs - nicht gefolgt werden.
- OLG Bremen, 15.02.1966 - 3b U 123/65
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Nach früher herrschender und auch heute noch stark vertretener Meinung in der Rechtsprechung ist es zulässig, die Quotierung in einem Grundurteil auch auf den Ausspruch über das Schmerzensgeld zu erstrecken (vgl. z.B. OLG Bremen OLGZ 1966, 413 ff.; OLG Nürnberg NJW 1967, 1516 f. [OLG Nürnberg 05.12.1966 - 5 U 42/66] ; OLG Düsseldorf VersR 1969, 643 f. (644 Sp. 2 Abs. 4)). - OLG Köln, 07.08.1974 - 6 U 137/73
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Allerdings ist der Senat mit dem OLG Celle (NJW 1968, 1785 f.) und dem OLG Köln (MDR 1975, 148 f.) der Auffassung, daß eine Vorabentscheidung über den Grund des Schmerzensgeldanspruchs gemäß § 304 ZPO insoweit zulässig ist, als bereits der Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteil des Geschädigten - als einer der bei der Schmerzensgeldbemessung maßgebenden Umstände - bindend festgelegt wird. - OLG Nürnberg, 05.12.1966 - 5 U 42/66
Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76
Nach früher herrschender und auch heute noch stark vertretener Meinung in der Rechtsprechung ist es zulässig, die Quotierung in einem Grundurteil auch auf den Ausspruch über das Schmerzensgeld zu erstrecken (vgl. z.B. OLG Bremen OLGZ 1966, 413 ff.; OLG Nürnberg NJW 1967, 1516 f. [OLG Nürnberg 05.12.1966 - 5 U 42/66] ; OLG Düsseldorf VersR 1969, 643 f. (644 Sp. 2 Abs. 4)).
- OLG Köln, 19.01.2007 - 83 Ss 110/06
Auslegung einer Äußerung bzw. Erklärung auf ihren Bedrohungsgehalt i.S. des des § …
Der Einsatz eines Wachhundes zur Ausübung des Rechts der Besitzwehrung (§ 859 Abs. 1 BGB) ist nämlich nicht generell unzulässig und rechtswidrig (vgl. dazu OLG Koblenz MDR 1978, 141; LG Koblenz VersR 1977, 457; BayObLG … - OLG Dresden, 24.03.2020 - 4 U 45/20
Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber Besitzstörer - ultima ratio
Unbeschadet dessen ist die Anwendung körperlicher Gewalt mit dem Ziel, den Besitzstörer zum Verlassen eines Grundstücks zu bewegen, allerdings ultima ratio und nur dann zulässig, wenn unschwer zur Verfügung stehende mildere Mittel erfolglos ausgeschöpft worden sind (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08. Juli 1977 - 8 U 1414/76 -, juris). - OLG Schleswig, 26.08.1986 - 1 Ss 303/86 Ein jeweils härteres Mittel darf nur eingesetzt werden, soweit mildere Mittel nicht verfangen (.. OLG Koblenz, MDR 1978, 141).
- OLG Frankfurt, 17.11.1999 - 2 Ws 66/99
Benutzung eines vermieteten Gartens durch die Vermieter; Besitzrecht und …
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