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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.09.1977

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,70
BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76 (https://dejure.org/1977,70)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1977 - IV ZR 149/76 (https://dejure.org/1977,70)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - IV ZR 149/76 (https://dejure.org/1977,70)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der "demnächstigen" Zustellung, wenn zwischen dem Ablauf der Klagefrist und der Zustellung der Klage drei Monate liegen - Kläger und Prozessbevollmächtigter dürfen nach Fristablauf nicht unbegrenzt lange völlig untätig bleiben, nur weil noch keine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 361
  • NJW 1978, 215
  • MDR 1978, 212
  • VersR 1977, 1153
 
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Wird zitiert von ... (97)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Sie müssen alles Zumutbare tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, haben mithin nicht nur Verzögerungen zu vermeiden, sondern auch im Sinne einer möglichsten Beschleunigung zu wirken (BGH NJW 1967, 779; 1972, 1948).

    In einem solchen Fall stellt es kein schuldhaftes Unterlassen dar, wenn ein derartiger Antrag unterbleibt (…BGH Urt. v. 17.4.1967 - II ZR 104/66; ebenso der III. Zivilsenat in NJW 1972, 1948).

  • BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68

    Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche …

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Nun ist freilich, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter den Prozeßkostenvorschuß nicht von sich aus zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen brauchen, vielmehr die Zahlungsaufforderung des Gerichts abwarten dürfen (vgl. BGH VersR 1964, 75; 1969, 413;… NJW aaO sowie 1956, 1319 = LM GKG § 74 a.F. Nr. 1; OLG Celle VersR 1969, 173).
  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilungsgenehmigung - …

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Sie müssen alles Zumutbare tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, haben mithin nicht nur Verzögerungen zu vermeiden, sondern auch im Sinne einer möglichsten Beschleunigung zu wirken (BGH NJW 1967, 779; 1972, 1948).
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 174/59
    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ihn sogar auch für das Mahnverfahren zu § 693 Abs. 2 ZPO ausgesprochen (NJW 1960, 1952), in dem es schon bisher praktisch so gut wie ausschließlich um fest bezifferte Ansprüche ging.
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verspätete …

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    In einem solchen Fall stellt es kein schuldhaftes Unterlassen dar, wenn ein derartiger Antrag unterbleibt (BGH Urt. v. 17.4.1967 - II ZR 104/66; ebenso der III. Zivilsenat in NJW 1972, 1948).
  • OLG Hamm, 16.05.1975 - 20 U 363/74
    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Er trägt gegebenenfalls das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (so zutreffend OLG Hamm VersR 1976, 536).
  • BGH, 23.10.1963 - VIII ZR 76/62
    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    Nun ist freilich, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter den Prozeßkostenvorschuß nicht von sich aus zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen brauchen, vielmehr die Zahlungsaufforderung des Gerichts abwarten dürfen (vgl. BGH VersR 1964, 75; 1969, 413;… NJW aaO sowie 1956, 1319 = LM GKG § 74 a.F. Nr. 1; OLG Celle VersR 1969, 173).
  • OLG Celle, 30.04.1976 - 8 U 70/75
    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
    In dem angefochtenen Urteil (veröffentlicht in VersR 1976, 854) hat das Berufungsgericht den Versicherungsanspruch mit der doppelten Begründung verneint, der Kläger habe die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG versäumt und sei am Unfalltag mit der Zahlung der Prämien im Verzug gewesen (§. 39 Abs. 2 VVG).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Innerhalb eines Zeitraums von circa drei Wochen nach Ablauf der Klagefrist des § 246 Abs. 1 AktG (10. Juli 2003) hätte der Kläger zu 3 in Erwartung einer Zahlungsaufforderung untätig bleiben dürfen, ohne sich dem Vorwurf nachlässiger Prozessführung auszusetzen (vgl. BGHZ 69, 361, 364 f.) .
  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst"; …

    Das gilt selbst bei einer Auslegung des § 167 ZPO dahingehend, dass der Kläger Verzögerungen nicht nur vermeiden, sondern seinerseits im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung zu wirken hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV ZR 149/76, BGHZ 69, 361, 363; vom 1. Oktober 1986 - IVa ZR 108/85, BGHZ 98, 295, 301; jeweils zu § 270 Abs. 3 ZPO aF).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Zwar sind beide nicht gehalten, von sich aus den Vorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen (BGHZ 69, 361, 363 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811 unter II 2 c), doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (…BGHZ 69, aaO;… BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 aaO;… vom 11. Juli 2003 aaO und vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 3).
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   BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76   

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https://dejure.org/1977,2802
BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76 (https://dejure.org/1977,2802)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1977 - IV ZR 108/76 (https://dejure.org/1977,2802)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1977 - IV ZR 108/76 (https://dejure.org/1977,2802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Einbruchs nach der Einbruchdiebstahlversicherung - Einbruchdiebstahl auch dann, wenn der Täter den Diebstahl unter Anwendung der richtigen Schlüssel ausführt, sofern er sie durch Beraubung oder räuberische Erpressung an sich gebracht hat - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 212
  • VersR 1977, 1142
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76
    Sie unterliegt daher als typische Klausel der revisionsgerichtlichen Auslegung jedenfalls insoweit, als festzustellen ist, welche Bedeutung einer solchen Abrede im Zweifel zukommt (BGHZ 53, 315, 320).
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 126/73

    Auslegung der Verschlussvorschrift des § 2 Abs. 4b der Allgemeinen Bedingungen …

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76
    Eine solche, nur ausschnittsweise Deckung kann in Fällen der vorliegenden Art durch objektive Risikobegrenzung vereinbart werden, ohne daß hierin eine unzulässige Umgehung der §§ 6 Abs. 1, 15 a VVG läge (zur Abgrenzung zwischen Obliegenheit und objektiven Risikobegrenzung zuletzt BGH VersR 1973, 1010; 1975, 269).
  • BGH, 20.06.1973 - IV ZR 52/72

    Risikobeschränkung - Obliegenheit - Schmuck - Verschlossenes Behältnis - Erhöhte …

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76
    Eine solche, nur ausschnittsweise Deckung kann in Fällen der vorliegenden Art durch objektive Risikobegrenzung vereinbart werden, ohne daß hierin eine unzulässige Umgehung der §§ 6 Abs. 1, 15 a VVG läge (zur Abgrenzung zwischen Obliegenheit und objektiven Risikobegrenzung zuletzt BGH VersR 1973, 1010; 1975, 269).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 177/77

    Ladefläche eines Kraftfahrzeugs als verschlossener Kofferraum im Sinne von 2.5 …

    Die Parallele bestehe vielmehr zu den Bargeld-Entscheidungen (VersR 1972, 575 = NJW 1972, 1229; VersR 1977, 1142).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat bei den von der Revision erwähnten Juwelen- und Schmuckfällen (BGH 51, 356; VersR 1973, 1010; VersR 1975, 269), in denen es auf die Verwahrung der grundsätzlich versicherten Sachen ankam, eine Obliegenheitsverletzung, jedoch bei den Bargeld-Entscheidungen (VersR 1972, 575; VersR 1977, 1142), bei denen Versicherungsschutz von vornherein nur dann bestand, wenn das Bargeld unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen verwahrt war, eine Risikobeschränkung angenommen.

    Im Vordergrund stand vielmehr die individualisierende Beschreibung desjenigen Wagnisses am Versicherungsort, für das allein Versicherungsschutz gewährt werden sollte, unabhängig davon, ob sich der Versicherungsnehmer dementsprechend verhielt oder nicht (vgl. BGH VersR 1977, 1142, 1145).

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77

    Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers …

    An dieser Auffassung hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgehalten (BGHZ 51, 356; NJW 1967, 2205; 1973, 284; 1973, 1747; VersR 1967, 771; ein Risikoausschluß liegt auf jeden Fall dann nicht vor, wenn die betreffende Versicherungsbedingung vorwiegend oder in erster Linie eine Verhaltensnorm enthält, vgl. BGH VersR 1977, 1142, 1144 f., 1978, 1036, 1037.

    Im Vordergrund steht bei dieser Versicherungsbedingung die vertragliche Anforderung an die vom Versicherungsnehmer bei der Verwaltung der versicherten Gefahr zu beobachtende Sorgfalt, von der es abhängt, ob ein ihm zugesagter Versicherungsschutz erhalten bleibt oder ob er ihn verliert (vgl. BGH VersR 1977, 1142, 1144 f.; 1978, 1036, 1037).

  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84

    Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung

    Durch die vorstehend aufgezeigten alternativen Verhaltensanforderungen unterscheidet sich der vorliegende Fall von den in den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 16.3.1983 - IVa ZR 111/81 - VersR 1983, 573 - und 28.9.1977 - IV ZR 108/76 - VersR 1977, 1142 entschiedenen Fällen des § 2 Nr. 8 Abs. 2 VHB 74 und der Musterklausel Nr. 30 Abs. 2 a.F. zu den AEB, weil diese Bestimmungen nicht im Rahmen von Vorschriften über alternative Verhaltensanforderungen stehen (…vgl. Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. M III 10, 11).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 16/80

    Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Diebstahl von Schmuck im Hause eines …

    Die Bestimmung enthält vielmehr eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses, für das der Versicherer Schutz gewähren will (vgl. die ständige Rechtsprechung des früheren IV. Zivilsenats in BGHZ 51, 356; NJW 1972, 1229; VersR 1973, 1010; 1975, 269; 1977, 1142; 1979, 343; 1980, 153, an der der erkennende Senat festhält).
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