Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 163/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verteilung des Verwertungserlöses aus dem Verkauf gepfändeter Rauchwaren - Unzulässigkeit einer Pfändung bei Erfassung von Sachen außerhalb des Gewahrsams des Schuldners - Vorliegen eines die Veräußerung hindernden Rechts - Herausgabe der gepfändeten Sachen an den ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Rechtsverlust des Dritten, der Pfandsache herausgibt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 401
- DB 1978, 882
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68
Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 163/76
Wenn die auf einen Titel der Beklagten gegen Nikolaos Za. persönlich gestützte Pfändung am 9. April 1974 in einem Geschäftslokal der Gemeinschuldnerin erfolgte, was das Berufungsgericht festgestellt hat und die Revision nicht mehr in Zweifel zieht, und wenn sie ausschließlich Waren betraf, die im Eigentum der Gemeinschuldnerin standen oder an denen diese ein Anwartschaftsrecht erworben hatte, während Nikolaos Za. kein Recht an ihnen zustand, dann war sie unzulässig (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1957 - III ZR 67/56 = NJW 1957, 1877); denn nur das Vermögen des Schuldners unterliegt Rechtens dem Zugriff seiner Gläubiger (BGHZ 55, 20, 26 f). - BGH, 26.09.1957 - III ZR 67/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 163/76
Wenn die auf einen Titel der Beklagten gegen Nikolaos Za. persönlich gestützte Pfändung am 9. April 1974 in einem Geschäftslokal der Gemeinschuldnerin erfolgte, was das Berufungsgericht festgestellt hat und die Revision nicht mehr in Zweifel zieht, und wenn sie ausschließlich Waren betraf, die im Eigentum der Gemeinschuldnerin standen oder an denen diese ein Anwartschaftsrecht erworben hatte, während Nikolaos Za. kein Recht an ihnen zustand, dann war sie unzulässig (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1957 - III ZR 67/56 = NJW 1957, 1877); denn nur das Vermögen des Schuldners unterliegt Rechtens dem Zugriff seiner Gläubiger (BGHZ 55, 20, 26 f).
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91
Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung …
Das Einhalten der formellen Vollstreckungsvoraussetzungen verleiht dem Gläubiger noch kein materielles Recht zum Zugriff auf schuldnerfremdes Vermögen (vgl. § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und BGHZ 55, 20, 26; 58, 207, 213 f; 67, 378, 383;… BGH, Urt. v. 1. Juni 1953 - IV ZR 196/52, LM § 771 ZPO Nr. 2; v. 12. Mai 1992 - VI ZR 257/91VI ZR 257/91, z.V.b. in BGHZ;… Henckel aaO S. 321 f;… G. Huber aaO S. 69 f; Kuchinke JZ 1958, 198, 200 f; Gaul AcP 173, 323, 336; Werner JR 1971, 278, 283; vgl. auch BGHZ 11, 37, 41; BGH, Urt. v. 14. Dezember 1977 - VIII ZR 163/76, MDR 1978, 401). - BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93
Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …
Schon aufgrund ihres Anwartschaftsrechts hätte die Beklagte die Zwangsvollstreckung eines Gläubigers des Schuldners durch die Widerspruchsklage gemäß § 771 ZPO abwehren können (vgl. BGHZ 55, 20, 27; BGH, Urt. v. 14. Dezember 1977 - VIII ZR 163/76, WM 1978, 174).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 189/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme einer Mietpreisbindung - Zahlung von rückständiger Miete für Einstellplätze - Steuerbegünstigung für Wohnraum - Begriff der einmaligen Leistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1053
- MDR 1978, 401
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55
Kostenentscheidung im Schlußurteil
Auszug aus BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 189/76
Über die Kosten des ersten Rechtszuges kann der Senat nicht befinden, weil das Schlußurteil des Landgerichts, durch das über die gesamten Verfahrenskosten erster Instanz entschieden ist, in Rechtskraft erwachsen ist und deshalb vom Revisionsgericht nicht geändert werden darf (BGHZ 20, 253, 255).
- BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Die Übernahme der von Zeit zu Zeit vorzunehmenden Schönheitsreparaturen ist keine Verpflichtung zu einer einmaligen Leistung (vgl. die Senatsurteile vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 189/76 = WM 1978, 276 und vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 207/76 = WM 1978, 581). - OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel über die pauschale Abgeltung der Kosten …
Die bei Staudinger, 13. Aufl., § 550 a Rdnr. 10 zitierte Entscheidung BGH NJW 1978, 1053 betrifft lediglich die Frage, ob eine in einem Mietaufhebungsvertrag getroffene Vereinbarung über die Übernahme von Aufwendungen, die dem Vermieter durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen, wegen Verstoßes gegen § 9 WoBindG unwirksam ist. - BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 2.97
Sozialer Wohnungsbau, Einrichtungsgegenstände, Ausstattungsgegenstände, …
Den rechtlichen Schutz gewählt ihnen das Zivilrecht (vgl. mit gleichem Ergebnis zur Regelung über einmalige Leistungen in § 9 Abs. 1 WoBindG BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 189/76 -, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1978, 153 ). - BFH, 23.08.1984 - V R 87/78
Errichtung von Räumlichkeiten - Inanspruchnahme von Aufwendungsbeihilfen - …
Diese Verpflichtung hatte die gleiche rechtliche Folge wie die gesetzliche Verpflichtung des § 8 Abs. 1 WoBindG 1965, nämlich die Bindung des Verfügungsberechtigten an die gesetzliche Kostenmiete (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Dezember 1977 VIII ZR 189/76, NJW 1978, 1053, WM 1978, 276). - BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 207/76
Begriff der einmaligen Leistung im Sinne des § 29 a des Ersten Bundesmietengesetz …
Letztere unterstehen dem Verbot des § 29 a 1. BMG nicht (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 189/76;… zu dem insoweit inhaltsgleichen § 9 WoBindG 1965 Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, Das Bundesmietrecht, 1. BMG § 29 a Anm. 2 und Roquette, Bundesmietengesetze, 3. Aufl., 1. BMG § 29 a Rdn. 12).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 401
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74
Denn obwohl es sich bei der Anschließung nach herrschender Meinung nicht um ein Rechtsmittel, sondern nur um eine Auswirkung des Rechts des Berufungsbeklagten handelt, in einem noch nicht abgeschlossenen Berufungsverfahren durch Anträge die Grenzen zu bestimmen, in denen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (BGHZ 4, 229, 233; BGH NJW 1961, 2309), besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber daß nach § 547 ZPO a.F. die zulassungsfreie Revision im Streit um die Unzulässigkeit der Anschließung ebenso stattfindet, als handele es sich um die Unzulässigkeit der Berufung (RGZ 46, 415, 416;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 32. Aufl. § 547 Anm. 2;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 547 Anm. III 1). - BGH, 22.09.1961 - V ZB 23/61
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74
Denn obwohl es sich bei der Anschließung nach herrschender Meinung nicht um ein Rechtsmittel, sondern nur um eine Auswirkung des Rechts des Berufungsbeklagten handelt, in einem noch nicht abgeschlossenen Berufungsverfahren durch Anträge die Grenzen zu bestimmen, in denen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (BGHZ 4, 229, 233; BGH NJW 1961, 2309), besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber daß nach § 547 ZPO a.F. die zulassungsfreie Revision im Streit um die Unzulässigkeit der Anschließung ebenso stattfindet, als handele es sich um die Unzulässigkeit der Berufung (RGZ 46, 415, 416;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 32. Aufl. § 547 Anm. 2;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 547 Anm. III 1). - RG, 09.07.1900 - VI 157/00
Anschließung an die Berufung.
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74
Denn obwohl es sich bei der Anschließung nach herrschender Meinung nicht um ein Rechtsmittel, sondern nur um eine Auswirkung des Rechts des Berufungsbeklagten handelt, in einem noch nicht abgeschlossenen Berufungsverfahren durch Anträge die Grenzen zu bestimmen, in denen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (BGHZ 4, 229, 233; BGH NJW 1961, 2309), besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber daß nach § 547 ZPO a.F. die zulassungsfreie Revision im Streit um die Unzulässigkeit der Anschließung ebenso stattfindet, als handele es sich um die Unzulässigkeit der Berufung (RGZ 46, 415, 416;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 32. Aufl. § 547 Anm. 2;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 547 Anm. III 1). - RG, 10.02.1915 - V 381/14
Verfahrensaufnahme nach Konkurs; Grundbuchberichtigung im Konkurse
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - IX ZB 659/74
Es beruht jedoch darauf, daß das Berufungsgericht - im Anschluß an Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 521 Anm. I 1, 2, aber entgegen RGZ 86, 235, 239 ff; 156, 240, 242 und BGH LM ZPO § 521 Nr. 10 - die Zulässigkeit der Anschließung von einer Beschwer abhängig macht, an der es hier fehlt.
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