Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Zuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Kernbereich richterlicher Tätigkeit - Pflicht des Richters zur Benutzung eines Tonaufnahmegeräts
- archive.org
Jede Maßnahme der Dienstaufsicht, die auf die Art der Aufzeichnung eines Sitzungsprotokolls - durch Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder mittels Tonaufnahmegerät - Einfluss nimmt, ist unzulässig
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Richterliche Entscheidung über Protokollaufzeichnung unterliegt nicht der Dienstaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 09.06.1977 - DGH 1/77
- BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2509
- MDR 1978, 754
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77
Ebenso sind hierher diejenigen Entscheidungen oder Anordnungen eines Richters zu zählen, welche die - vorläufige oder endgültige - Aufzeichnung des Protokolls ermöglichen sollen (BGHZ 67, 184, 188/189).Sie gehört somit zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit, so daß, sofern keine offensichtlich fehlerhafte Amtsausübung in Betracht kommt, jede sie betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht unzulässig ist (vgl. BGHZ 67, 184, 187).
- BGH, 28.01.1974 - III ZR 187/71
Anspruch auf Entschädigung wegen Aufopferung oder enteignungsgleichen Eingriffs - …
Auszug aus BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77
Anders ist es jedoch, wenn der Dienstvorgesetzte derartige Feststellungen in einer Weise miteinander verknüpft, daß auf den Beurteilten ein psychologischer Druck ausgeübt wird, in Zukunft in einem Bereich, der durch die genannte Grundgesetzbestimmung geschützt ist, in bestimmter Weise zu verfahren oder zu entscheiden (vgl. BGH DRiZ 1974, 163; 1977, 341, 342).
- BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09
Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch …
Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509). - BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87
Richterliche Unabhängigkeit - Ablehnung - Bestimmter Protokollführer
Zwar hat das Dienstgericht des Bundes ausgesprochen, daß die richterliche Entscheidung, ob das Protokoll vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzunehmen oder sein Inhalt mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen ist (§§ 159 Abs. 1 Satz 2, 160 a Abs. 1 ZPO), grundsätzlich nicht Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht sein kann (Urteil vom 21. April 1978 - RiZ (R) 4/77 = DRiZ 1978, 281 = NJW 1978, 2509). - Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 2/18
Treffen von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwesenheitsvertretung …
Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 6/17 Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 4/19
Anspruch auf Konvertierung eines auf einem privaten Diktiergerät erstellten …
Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509). - DG Nürnberg, 13.03.2026 - DG 1/25
Richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht, Medientransfer, elektronische …
Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH Dienstgericht des Bundes, U.v. 21.4.1978 - RiZ(R) 4/77 - juris). - Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 1/19 Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung eines ehemaligen Richters des Oberlandesgerichts bei einem Oberlandesgericht als Rechtsanwalt i.R.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 754
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 16/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15).Der Senat hat ferner einem ehemaligen Amtsgerichtsdirektor die Zulassung als Rechtsanwalt bei seinem früheren übergeordneten Landgericht verweigert (Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15) und dem Vizepräsidenten a.D. eines Landesarbeitsgerichts die Zulassung beim Amts- und Landgericht, an dessen Ort auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz hat (Beschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).
Deshalb ist es auch nicht ermessensfehlerhaft (§ 39 Abs. 3 BRAO), wenn der Antragsgegner zugunsten des Antragstellers keine Ausnahme von der Grundregel des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO gemacht hat, was ihm an sich möglich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, 17).
- BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70
"Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO
Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15).Das ist aber nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner demnächstigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 m.w.N.) Davon kann hier keine Rede sein.
- BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 6/73
Schutz der Rechtspflege vor Missdeutungen - Zulassung eines Richters als …
Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
Es soll verhindert werden, daß auch nur der Anschein unsachlicher Einflüsse auf die Rechtsprechung entstehen kann (Senatsbeschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).Der Senat hat ferner einem ehemaligen Amtsgerichtsdirektor die Zulassung als Rechtsanwalt bei seinem früheren übergeordneten Landgericht verweigert (Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15) und dem Vizepräsidenten a.D. eines Landesarbeitsgerichts die Zulassung beim Amts- und Landgericht, an dessen Ort auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz hat (Beschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).
- BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
Der Senat hat es denn auch gebilligt, daß einem an einem Amtsgericht tätig gewesenen Richter die Zulassung versagt worden ist sowohl bei einem Amtsgericht im gleichen Landgerichtsbezirk, beim gemeinsamen Landgericht und bei dem übergeordneten Oberlandesgericht, das seinen Sitz in dem Landgerichtsbezirk hat (Beschluß vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX 19).
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung
Die Bestimmung soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155 und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).Das ist nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner künftigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5; Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 2/90
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei einem vormals in München …
Das gilt für alle Richter und Beamte auf Lebenszeit, die in dem vom Gesetzgeber abgesteckten räumlichen Bereich, dem jeweiligen Landgerichtsbezirk, tätig waren (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77, AnwBl 1978, 155 m.w.Nachw.), gleichgültig, welcher Gerichtsbarkeit der Richter oder welcher Behörde der Beamte angehörte. - BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines …
Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82). - BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15 und vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155).
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