Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.03.1978 - 8 U 103/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 492 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweissicherungsantrag; Unterbrechung der Verjährung; Allgemeine Bezeichnung der Mängel
Papierfundstellen
- MDR 1978, 845
- VersR 1978, 1146
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens
Mängel, die zur Unzulässigkeit des Antrags auf Beweissicherung führen können, stehen der durch den Antrag bewirkten Unterbrechung der Verjährung grundsätzlich nicht entgegen, wenn der Antrag nicht als unstatthaft zurückgewiesen worden ist (§ 212 Abs. 1 BGB; vgl. BGHZ 39, 287, 291 [BGH 22.05.1963 - VIII ZR 49/62]; 53, 43, 46 [BGH 06.11.1969 - VII ZR 159/67]; 78, 1, 5 [BGH 03.07.1980 - IVa ZR 38/80]; vgl.a. OLG Hamburg MDR 1978, 845 [OLG Hamburg 20.03.1978 - 8 U 103/76]).
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