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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2062
BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75 (https://dejure.org/1976,2062)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1976 - 2 StR 777/75 (https://dejure.org/1976,2062)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1976 - 2 StR 777/75 (https://dejure.org/1976,2062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des Angeklagten beauftragten Verteidiger - Befugnis von Eltern des Angeklagten zur selbstständigen Einlegung eines Rechtsmittels bei dessen Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten der Begehungsform des Besitzes hinter der Begehungsform des verbotenen Erwerbs von Betäubungsmitteln - Unbeachtlichkeit der Rücknahme des Rechtsmittels auf Grund fehlender ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers durch den Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 5
  • MDR 1978, 5 (Schmidt)
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
    Für eine Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und § 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG) in den Fällen, in denen die Angeklagten die Betäubungsmittel selbst verbrauchten, war kein Raum, weil die Begehungsform des Besitzes auch gegegenüber der Begehungsform des verbotenen Erwerbs nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 a BetMG zurückzutreten hat (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - undvom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln - …

    Auszug aus BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
    Für eine Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und § 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG) in den Fällen, in denen die Angeklagten die Betäubungsmittel selbst verbrauchten, war kein Raum, weil die Begehungsform des Besitzes auch gegegenüber der Begehungsform des verbotenen Erwerbs nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 a BetMG zurückzutreten hat (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - undvom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von …

    Auszug aus BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
    Für eine Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und § 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG) in den Fällen, in denen die Angeklagten die Betäubungsmittel selbst verbrauchten, war kein Raum, weil die Begehungsform des Besitzes auch gegegenüber der Begehungsform des verbotenen Erwerbs nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 a BetMG zurückzutreten hat (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - undvom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]).
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von …

    Der unerlaubte Besitz geht als rechtlich unselbständiger Teilakt in diesen Tatbeständen auf (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1978, 5 ff).

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgezeigten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff).

  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80

    Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende …

    Auch der Besitz ist nur ein rechtlich unselbständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens und der unerlaubten Abgabe und geht deshalb in diesen Tatbeständen auf, der Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs und der unentgeltlichen Abgabe wird dagegen von ihnen nicht umfaßt (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff).

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen …

    Ein solches Angebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betrugs, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76; Schmidt MDR 1978, 5 f.).
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