Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1978 - III ZR 49/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einmaliges Forderungsrecht von Gebühren eines Anwalts in derselben Angelegenheit - Voraussetzungen einer einzelnen Angelegenheit im Sinne einer Geschäftsbesorgung - Dieselbe Angelegenheit bei Wechsel der Auftraggeber - Zusammenrechnung der Werte mehrerer Gegenstände in ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Gebühren eines RA bei Vertretung mehrerer Miteigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 39
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1976 - III ZR 95/74
Streit über die Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Errechnung des …
Auszug aus BGH, 29.06.1978 - III ZR 49/77
Ihn festzustellen, ist Sache des Tatrichters (Senatsurteil vom 5. April 1976 - III ZR 94/74 = WM 1976, 594 m.w.Nachw.).
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08
Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des …
Das Berufungsgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel ein und dieselbe Angelegenheit betreffen, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06 - aaO; BGH, Urteile vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - JZ 1978, 760, 761; vom 17. November 1983 - III ZR 193/82 - MDR 1984, 561; vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - NJW 2005, 2927, 2728).Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1972 - III ZR 27/70 - JurBüro 1972, 684; vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - JZ 1978, 760, 761; vom 17. November 1983 - III ZR 193/82 - MDR 1984, 561; vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 - a-aO;… vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - aaO).
- BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel
Sie schließt eine Vielzahl anwaltlicher Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Einheit zusammen (§ 13 Abs. 1 BRAGO, § 15 Abs. 1 RVG) und grenzt bei mehreren Auftraggebern die Tätigkeiten, für die eine Gesamtvergütung zu berechnen ist, von den Tätigkeiten ab, für die der Rechtsanwalt getrennte Gebühren verlangen kann (…BGH, Urt. v. 4. Mai 1972, III ZR 27/70, JurBüro 1972, 684; Urt. v. 29. Juni 1978, III ZR 49/77, JurBüro 1978, 1481, 1482;… Urt. v. 17. November 1984, III ZR 193/82, JurBüro 1984, 537;… Urt. v. 9. Februar 1995, IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431).Letzteres ist der Fall, wenn zwischen den Aufträgen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH, Urt. v. 29. Juni 1978, III ZR 49/77, JurBüro 1978, 1481, 1482;… Urt. v. 17. November 1984, III ZR 193/82, JurBüro 1984, 537, 538).
Dabei müssen sich die Aufträge weder auf denselben Gegenstand beziehen noch gleichzeitig erteilt werden (BGH, Urt. v. 29. Juni 1978, aaO, 1483).
c) Die von dem Senat zugrunde gelegte Rechtsauffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1978 (III ZR 49/77, JurBüro 1978, 1481, 1482 f.), das die Vergütung des Anwalts für die rein außerprozessuale Vertretung wechselnder Auftraggeber betrifft und in dem der III. Zivilsenat eine gebührenrechtliche Identität mit der Erwägung bejaht hat, wegen der fortdauernden Vertretung weiterer Auftraggeber hätten die alten Aufträge im Zeitpunkt des Hinzutretens des neuen Auftraggebers noch bestanden.
- BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00
Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für …
Mit dieser Lage war zugleich der einheitliche Tätigkeitsrahmen gesprengt, in dem sich eine Gebührenangelegenheit bewegen muß (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1978 - III ZR 49/77, LM BRAGebO § 6 Nr. 1; BVerwG NJW 2000, 2289 a.E. f).
- LG Berlin, 11.06.2014 - 65 S 233/13
Wann darf Mieter konkrete Belegeinsicht über Kopieversand verlangen?
Nr. 11.1a zu § 13 BRAGO; BGH MDR 1976, 74; 1979, 39; 1984, 561; Senat, JurBüro2011, 592; MDR 2010, 1496). - BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …
Mehrere Aufträge betreffen regelmäßig dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann und insbesondere die innerlich zusammengehörenden Gegenstände von dem Rechtsanwalt einheitlich bearbeitet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1972 - III ZR 27/70 - JurBüro 1972, 684 f.; vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - JZ 1978, 760, 761; vom 17. November 1983 - III ZR 193/82 - MDR 1984, 561; vom 24. November 1994 - IX ZR 222/93 - NJW-RR 1995, 758, 761). - BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09
Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten: …
Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel ein und dieselbe Angelegenheit betreffen, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06 - aaO; BGH, Urteile vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - JZ 1978, 760, 761; vom 17. November 1983 - III ZR 193/82 - MDR 1984, 561; vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - NJW 2005, 2927, 2928).Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1972 - III ZR 27/70 - JurBüro 1972, 684; vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - JZ 1978, 760, 761; vom 17. November 1983 - III ZR 193/82 - MDR 1984, 561; vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 - NJW 2004, 1043, 1045;… vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - aaO).
- BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13
Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger
Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10, NJW 2011, 3167 Rn. 9 f; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00, NJW 2004, 1043, 1045; vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77, JZ 1978, 760, 761). - BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00
Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung …
Denn hierbei ist insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrages maßgebend (BGH, Urt. v. 29. Juni 1978 - III ZR 49/77, LM BRAGebO § 6 Nr. 1; v. 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431; v. 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00, WM 2004, 1792, 1793 f). - BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
Kein Mehrvertretungszuschlag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Die Verfahrensbevollmächtigten sind zwar für sämtliche Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO); dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, daß die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. etwa BGH, JZ 1978, S. 760;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., 1994, Stichwort "Angelegenheit" Nr. 2 und Stichwort "Mehrere Auftraggeber" Nr. 2.1 Buchstabe a, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer …
Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfaßt werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (so für den Fall mehrerer Aufträge BGH, Urteil vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - LM § 6 BRAGebO Nr. 1;… vgl. im übrigen Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., 1999, § 13 Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 17.11.1983 - III ZR 193/82
Berechnung der Höhe von Rechtsvertretungskosten und Gebühren mehrerer …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 24 U 150/08
- OVG Thüringen, 17.11.2020 - 4 VO 67/18
Dieselbe Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG bei mehreren, getrennt geführten …
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 S 14/08
Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Autor und Verlag betreffen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 E 424/05
Anspruch auf Erstattung aller außergerichtlichen Kosten auf der Grundlage der …
- VG München, 11.05.2016 - M 17 M 15.3478
Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme der Berufung und gegenseitiger …
- OLG Düsseldorf, 07.02.2012 - 24 U 192/11
Begriff der Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG; Zusammenfassung …
- LG Berlin, 19.03.2009 - 27 O 1234/08
Niedrigerer Streitwert bei Online-Publikationen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - 16 A 1158/05
Festsetzung der aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung für einen Rechtsanwalt
- SG Berlin, 19.05.2017 - S 168 AS 28850/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - …
- BVerwG, 09.05.2000 - 1 C 1.99
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - Kosten des Vorverfahrens; dieselbe …
- AG München, 22.12.2008 - 111 C 21030/08
Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei Inanspruchnahme mehrerer Ärzte …
- SG Potsdam, 19.11.2012 - S 51 SF 325/12
- VG Trier, 03.06.2005 - 5 K 107/05
Rechtsanwaltsgebühren für Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit.
- OLG Schleswig, 23.10.1984 - 9 W 95/83
Tätigkeit; Angelegenheit; Nacheinander erteilte Klageaufträge; Mehrere …
- OLG Zweibrücken, 30.06.1982 - 2 W 18/81
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines Kindes durch die Kenntnis des Ehemannes vom Ehebruch trotz ehelicher Beiwohnung in der gesetzlichen Empfängniszeit - Beweispflicht des Kindes bezüglich der Kenntnis des Vaters vom Ehebruch im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1629
- MDR 1979, 39
- FamRZ 1978, 494
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72
Ehelichkeitsanfechtung; Frist
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
Zu den Umständen, deren Kenntnis die Anfechtungsfrist in Lauf setzt, gehört regelmäßig auch ein Ehebruch der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit, und zwar selbst dann, wenn auch der Ehemann während der Empfängniszeit der Kindesmutter beigewohnt hat und es den Umständen nach nicht ausgeschlossen erscheint, daß das Kind aus dieser Beiwohnung stammt (RGZ 163, 70; BGHZ 61, 195).Wenn ein Anfechtungsberechtigter sich darauf berufe, daß seine ursprünglich vorhandene Kenntnis von den in § 1594 BGB bezeichneten Umständen nachträglich weggefallen sei (vgl. BGHZ 61, 195), müsse er dies beweisen.
Ob die Beweislast dann den Ehemann trifft, wenn er geltend macht, er habe, nachdem die Anfechtungsfrist bereits in Lauf gesetzt gewesen sei, Umstände erfahren, die für die Ehelichkeit des Kindes sprechen und die deshalb gemäß den in BGHZ 61, 195 aufgestellten Grundsätzen den Lauf der Anfechtungsfrist unterbrochen haben, braucht hier nicht erörtert zu werden.
Es geht somit hier nicht - wie in BGHZ 61, 195 - um die Unterbrechung einer bereits laufenden Anfechtungsfrist, sondern darum, ob durch die Geburt des Kindes (§ 1594 Abs. 2 Satz 2 BGB) die Frist in Lauf gesetzt wurde.
Was die Umstände anlagt, so hat die Rechtsprechung stets volle Kenntnis verlangt (vgl. RGZ 1963, 70; BGHZ 9, 336; 61, 195).
- BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52
Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
Es genügt vielmehr, daß ihm Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung ergibt (RGZ 163, 70; BGHZ 9, 336).Was die Umstände anlagt, so hat die Rechtsprechung stets volle Kenntnis verlangt (vgl. RGZ 1963, 70; BGHZ 9, 336; 61, 195).
- BGH, 23.03.1977 - IV ZR 34/76
Abstammung eines Kindes - Zweifel an einer Vaterschaft - Würdigung eines …
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
Dann nämlich wäre, unter Umständen mit Hilfe eines Sachverständigen, zu prüfen, ob eine Empfängnis aufgrund eines während der Monatsblutung der Frau ausgeübten Geschlechtsverkehrs etwa nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich ist (vgl. z.B. das in BGH FamRZ 1977, 538 erörterte Gutachten).
- BGH, 03.12.1975 - IV ZR 218/74
Voraussetzung für den Beginn der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines …
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
Der gegenteiligen, vom Oberlandesgericht Stuttgart (DAVorm 1974, 103) vertretenen Auffassung kann sich der Senat nicht anschließen (so bereits in den Senatsurteilen vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 218/74 - ZBl JugR 1976, 414 und vom 31. März 1976 - IV ZR 10/75). - BGH, 31.03.1976 - IV ZR 10/75
Berechnung der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit - Bruch der Ehe während der …
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
Der gegenteiligen, vom Oberlandesgericht Stuttgart (DAVorm 1974, 103) vertretenen Auffassung kann sich der Senat nicht anschließen (so bereits in den Senatsurteilen vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 218/74 - ZBl JugR 1976, 414 und vom 31. März 1976 - IV ZR 10/75). - BGH, 20.12.1951 - IV ZR 113/50
Rechtsmittel
- OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist
Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).Für die Umstände, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft ergibt, ist das Kind darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, FamRZ 1978, 494, 495).
- BGH, 29.03.2006 - XII ZR 207/03
Beginn der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft
a) Zu den Umständen, deren Kenntnis die Anfechtungsfrist (hier: frühestens mit der Geburt des Kindes, Art. 224 § 1 Abs. 2 EGBGB, § 1600 b Abs. 2 Satz 1 BGB) in Lauf setzt, gehört regelmäßig bereits ein einmaliger außerehelicher Geschlechtsverkehr der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit, und zwar auch dann, wenn der Ehemann innerhalb dieser Zeit der Kindesmutter ebenfalls beigewohnt hat und es den Umständen nach nicht ausgeschlossen erscheint, dass das Kind aus dieser Beiwohnung stammt (BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 - FamRZ 1978, 494 f.).Ganz fern liegend kann die Möglichkeit einer solchen Abstammung aber sein, wenn der außereheliche Verkehr unter Begleitumständen stattgefunden hat, nach denen eine Empfängnis in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 aaO S. 495).
c) Ob eine solche Ausnahme bereits dann anzunehmen ist, wenn der außereheliche Verkehr nur unter Verwendung von Verhütungsmitteln stattgefunden hat, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Tatrichter zu entscheiden ist (vgl. zur Frage, ob eine Empfängnis bei einem Geschlechtsverkehr während der Monatsblutung der Frau nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich ist, BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 aaO S. 495).
- OLG Jena, 27.01.2017 - 1 WF 525/16
Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis trotz Anhängigkeit …
Rn. 47 Die Rechtzeitigkeit der Anfechtung ist nicht positive, sondern ihre Verspätung negative Voraussetzung, so dass der der Anfechtung Entgegentretende die Feststellungslast für die Umstände trägt, bei denen die Anfechtungsfrist versäumt ist (BGH, FamRZ 1978, 494).
- BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
Ablehnung der Vaterschaft - Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes - Erlangung des …
Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).Die Zugrundelegung der Behauptungen des Klägers hatte jedoch den Ausschluß des Anfechtungsrechts nach § 1721 Satz 2 BGB zur Folge, für den - ebenso wie für den Ausschluß wegen Versäumung der Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB (vgl. dazu BGH LM BGB § 1594 Nr. 1; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495) - das beklagte Kind die Beweislast trägt.
Auch die Frage, ob das Anfechtungsrecht nach § 1721 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, muß - ebenso wie die Frage des Ausschlusses wegen Fristablaufs (BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495;… Stein/Jonas/Schlosser, a.a.O. § 640 d ZPO Rdn. 1) - grundsätzlich von Amts wegen geklärt werden; soweit die Ermittlungen hierzu keine Klärung bringen, gehen die verbleibenden Zweifel nach den Regeln der Beweislast zu Lasten des beklagten Kindes.
- OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten …
Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339). - BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89
Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen
Zwar trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Anfechtungsfrist des § 1594 BGB versäumt ist, grundsätzlich das beklagte Kind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50 - LM § 1594 BGB Nr. 1; Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 - FamRZ 1978, 494, 495); dennoch ist die Verwertung des klägerischen Vortrages zu dieser Frage verfahrensrechtlich gerechtfertigt und geboten. - BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 99/87
Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ab Kenntnis von Zweifeln an der …
Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur unter der Voraussetzung, daß nicht im Einzelfall besondere Umstände die Möglichkeit einer Herkunft des Kindes aus dem Mehrverkehr als ganz fernliegend erscheinen lassen (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 = FamRZ 1978, 494, 495 m.w.N.).Unter diesen Umständen ist die Anfechtungsfrist des § 1600 h Abs. 2 BGB entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts durch die Kenntnis des Klägers von dem Mehrverkehr der Kindesmutter mit ihrem Verlobten während der gesetzlichen Empfängniszeit nicht in Lauf gesetzt worden (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. Mai 1978 a.a.O. S. 495).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19
Anfechtung einer Vaterschaft
Hierfür genügt es, dass dem Anfechtungsberechtigten Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit ergibt, dass das Kind von einem anderen Mann als demjenigen, dessen Vaterschaft angefochten wird, abstammt (vgl. BGH, FamRZ 1978, 494). - OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer …
Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (…BGH aaO.; FamRZ 1978, 494). - OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 15 UF 33/03
Zahlung von Unterhalt bei nichtehelicher Vaterschaft; Anfechtung der Vaterschaft …
Für den Beginn der Anfechtungsfrist kommt es auf die Kenntnis von Tatsachen an, aus denen sich die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nicht ehelichen Abstammung (bzw. in der heutigen Diktion: ...der Nichtvaterschaft des Mannes, der als der Vater gilt,...) ergibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, FamRZ 1978, 494); dabei kommt es auf die objektive Sicht eines verständigen Betrachters an (BGH, FamRZ 1990, 507, 509) [BGH 14.02.1990 - XII ZR 12/89].Nichtvaterschaft ergibt, hat der Beklagte, der hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, FamRZ 1978, 494, 495), nicht dargetan.
- OLG Köln, 29.11.2011 - 14 UF 115/11
Versagung der Anfechtung der Vaterschaft wegen Fristablauf
- OLG Hamm, 20.04.1999 - 9 WF 7/99
- OLG Brandenburg, 18.01.2000 - 10 UF 99/99
Richterliche Entscheidung nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Berechnung …
- BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86
Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die …
- BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 101/86
Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung
- OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung
- OLG Frankfurt, 16.11.1989 - 11 W 66/89
Volljähriges Kind; Befristung des Ehelichkeitsanfechtungsrechts; Fehlende …
- OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
- OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 3 W 509/88
- OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81
Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch …
- OLG Bremen, 21.01.1988 - 2 U 145/86
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Bedeutung der Kenntnis vom Ehebruch in …
- OLG München, 03.12.1996 - 26 W 3038/96
Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit
- OLG Braunschweig, 31.08.1982 - 3 U 70/82
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 562/80
Anfechtung einer Ehelichkeit eines Kindes wegen nachträglich festgestellter …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".