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| OVG Berlin, 13.12.1978 - I B 94.77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 522
- DÖV 1979, 378
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht
Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 - DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG, VwRspr 30 Nr. 52; OVG Berlin, DÖV 1979, 378 = MDR 1979, 522; OVG Hamburg, InfAuslR 1981, 245 nur Ls). - BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 162.80
Ausländer - Ausländerbehördliches Verfahren - Volljährigkeit - Prozessvollmacht - …
Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß von 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = MDR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]). - BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
Wirksame Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen minderjährigen Ausländer in …
Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = NUR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]). - BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = MDR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]). - KG, 10.11.1981 - 1 W 4715/81
Einleitung einer Ergänzungspflegschaft für einen 16- jährigen Ausländer im Rahmen …
Demgemäß heißt es in dem genannten Beschluß (insoweit in NJW 1978, 2455 nicht abgedruckt): " Sollten die mit der Entscheidung über den Asylantrag befaßten Stellen entgegen der in diesem Beschluß vertretenen Auffassung an dem Standpunkt festhalten, daß der Minderjährige für das Asylverfahren eines gesetzlichen Vertreters bedarf, wird das Vormundschaftsgericht allerdings zu prüfen haben, ob unter dieser Voraussetzung ein Fürsorgebedürfnis für die Einleitung einer Pflegschaft gegeben ist ... « Nachdem zwischenzeitlich das Oberverwaltungsgericht Berlin mit seiner Grundsatzentscheidung vom 13. Dezember 1978 (MDR 1979, 522; ebenso auch BayObLG DÖV 1979, 62) der Auffassung des Senats zu der Prozeßfähigkeit der mindestens 16 Jahre alten Asylbewerber widersprochen hat, kann nach allem ein Fürsorgebedürfnis für die Einleitung einer Ergänzungspflegschaft nicht mehr verneint werden.
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