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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.1980 - RReg. 2 St 53/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2253
BayObLG, 27.02.1980 - RReg. 2 St 53/80 (https://dejure.org/1980,2253)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1980 - RReg. 2 St 53/80 (https://dejure.org/1980,2253)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - RReg. 2 St 53/80 (https://dejure.org/1980,2253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, § 316
    Bewusstsein des Angeklagte während der Trunkenheitsfahrt, daß er fahruntauglich ist

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 867
  • BayObLGSt 1980, 13
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bamberg, 30.01.2014 - 3 Ss OWi 284/13

    Bußgeldverfahren wegen grenzüberschreitendem Verstoß gegen die Einhaltung der …

    Liegt dem Betroffenen zur Last, nicht für die Einhaltung der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen oder Ruhezeiten von (mehreren) Fahrern und/oder die richtige Verwendung von EG-Kontrollgeräten Sorge getragen zu haben, wird allein durch einen zwischenzeitlichen Wechsel der Schuldform bei ununterbrochener Aufrechterhaltung des bußgeldbewehrten Verhaltens die Einheitlichkeit der Tat nicht unterbrochen (u.a. Anschluss an BayObLGSt 1980, 13 ff. = VRS 59 [1980], 195 ff. = DAR 1980, 279 f. = MDR 1980, 867 f. = VerkMitt. 1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.).

    12 bb) Allein ein Wechsel der Schuldform bei zeitlich ununterbrochener Aufrechterhaltung des bußgeldbewehrten rechtswidrigen Verhaltens vermag jedoch bei einer hier gegebenen Dauerordnungswidrigkeit an der Einheitlichkeit der Tat als solcher mangels entsprechender 'Zäsur' nichts zu ändern, weshalb das Amtsgericht schon im Rahmen des Schuldspruchs nur von einer Tat des Betroffenen hätte ausgehen dürfen (BayObLGSt 1980, 13 ff. = VRS 59 [1980], 195 ff. = DAR 1980, 279 f. = MDR 1980, 867 f. = VerkMitt. 1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.;… vgl. auch Göhler/Gürtler OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 18 und KK/Bohnert OWiG 3. Aufl. § 19 Rn. 39, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …

    Das ist rechtlich möglich (vgl. BayObLG VRS 59 [1980], 195; VRS 63 [1982], 221), bleibt aber bloße Spekulation, solange nicht festgestellt ist, dass der Angeklagte - etwa als regelmäßiger oder geübter Radfahrer - den Unterschied bei der "Anstrengung und Herausforderung" in nüchternem und in betrunkenem Zustand überhaupt erkennen konnte.
  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel - …

    Dieser Fehler beschwert den Angeklagten zwar nicht, führt jedoch, da das Urteil im Rechtsfolgenausspruch nicht bestehen bleiben kann und die Sache schon deshalb an den Tatrichter zurückverwiesen werden muss, zu einer Berichtigung des Schuldspruchs durch den Senat (vgl. BayObLGSt 1980, 13).
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