Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verkauf von Speiseeis außerhalb der Ladenöffnungszeiten - Bedarf an leicht verderblichen Waren - Bedarf an Waren zum sofortigen Verzehr, Gebrauch oder Verbrauch - Verkauf von Speiseeis an Sonntagen und Feiertagen - Geltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten - Feilhalten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.09.1978 - X 170/78
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1979 - VI 3919/78
- BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Papierfundstellen
- MDR 1980, 871
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
Auszug aus BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Nach BVerfGE 13, 235 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 758/57] solle das Gesetz die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen für die Ladenangestellten sicherstellen, zumindest ihre Kontrolle wirksamer machen; darüber hinaus wolle es die zulässige Arbeitszeit auf die Tageszeiten der Werktage verteilen und - soweit es die Verkaufsstellen ohne Angestelle einbeziehe - gleiche Chancen im Wettbewerb herbeiführen.Das Verbot, während der allgemeinen Ladenschlußzeiten - insbesondere an Sonn- und Feiertagen - Waren zum Verkauf an jedermann (auch außerhalb von Verkaufsstellen) gewerblich feilzuhalten, ist ein allgemeines und unbedingtes Verbot, das als solches zwar an den Gewerbetreibenden gerichtet ist, darüber hinaus aber auch zwangsläufig die Kundschaft am Einkauf hindert und wie ein unmittelbar auch an diese gerichteter Gesetzesbefehl wirkt (BVerfGE 13, 230 [233] - allgemeine Ladenschlußzeiten/Kundschaft -).
Soweit die Einhaltung des allgemeinen, unbedingten Verbots in § 20 Abs. 1 Satz 1 LadschlG in dieser Hinsicht Anlaß zu Bedenken geben könnte, ist diesen durch die in § 20 Abs. 2 und Abs. 2 a LadschlG vorgesehenen Abweichungen hinreichend Rechnung getragen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 13, 230).
Wie schon das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfGE 13, 230 [236]), unterscheidet sich der Einzelhandel von anderen Gewerbezweigen - insbesondere dem Gaststättengewerbe - in so erheblichem Maße, daß der Gesetzgeber durch den Gleichheitssatz nicht verpflichtet ist, entweder auch für diese Gewerbezweige eine dem Ladenschlußgesetz entsprechende Regelung zu treffen oder eine Regelung des Ladenschlusses zu unterlassen.
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
Ladenschlußgesetz II
Auszug aus BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Die hier in Rede stehende Regelung ist - ebenso wie die Regelung der allgemeinen Ladenschlußzeiten für Verkaufsstellen - eine Regelung der Berufsausübung und als solche mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen; der Grundrechtsschutz beschränkt sich insoweit auf die Abwehr in sich verfassungswidriger, weil etwa übermäßig belastender und nicht zumutbarer gesetzlicher Auflagen (vgl. BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [239 f.] - allgemeine Ladenschlußzeiten/Universitätsbuchhandlung -, 14, 19 [22] - allgemeine Ladenschlußzeiten/Warenautomaten -, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 377 [406] - Apotheken -).Daß die der Regelung der Ladenschlußzeiten zugrunde liegenden Erwägungen - Sicherstellung eines wirksamen Arbeitsschutzes der Angestellten des Einzelhandels und Erstreckung dieser Regelungen auch auf Verkaufsstellen ohne Angestellte - den gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung rechtfertigen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [239 ff.]).
- BVerwG, 15.05.1974 - I C 44.72
Auszug aus BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Die Vorschrift ist insoweit das Gegenstück zu § 23 Abs. 1 LadschlG, zu dem sich der Senat bereits grundsätzlich im Urteil vom 15. Mai 1974 - BVerwG 1 C 44.72 - (Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 14 = GewArch. 1974, 277 [278]) geäußert hat. - BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57
Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG
Auszug aus BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Nach BVerfGE 14, 22 [BVerfG 21.02.1962 - 1 BvR 198/57] seien die Vorschriften des Ladenschlußgesetzes Regelungen der Berufsausübung und als solche mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen ließen. - BVerwG, 24.02.1976 - I C 35.74
Feilhalten von Schriften während der allgemeinen Ladenschlusszeiten außerhalb von …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 59.79
Wie auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden habe, mute das Ladenschlußgesetz dem Publikum bewußt zu, daß es nicht zu jeder gewünschten Zeit Waren kaufen könne (Urteil vom 24. Februar 1976 - BVerwG 1 C 35.74 -, Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 15 = GewArch. 1976, 171).
- BVerwG, 22.11.1988 - 1 C 43.86
Sonn- und Feiertag - Verkaufsverbot - Speiseeis - Süßware - Straßenverkauf
Das Berufungsurteil geht zutreffend davon aus, daß sich der Verkauf von Speiseeis aus Eiswagen, wie ihn der Kläger in dem in Rede stehenden Gebiet an Sonn- und Feiertagen betreiben will, mangels der betrieblichen Merkmale des § 1 Abs. 1 und 2 GastG nach dem Ladenschlußgesetz beurteilt (vgl. Urteil vom 18. März 1980 - BVerwG 1 C 59.79 - GewArch 1980, 277).Es ist zwar richtig, daß Speiseeis eine "zubereitete Speise" ist; dies hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 18. März 1980 a.a.O. S. 279).
- VGH Bayern, 18.08.1980 - 190 XXII 77 Ähnlich wie die §§ 23 und 20 Abs. 2a LadSchIG ermächtigt § 9 BAZG zur Erteilung von Ausnahmen (Dispensen) im Einzelfall von einem allgemeinen, unbedingten Verbot mit repressivem Charakter (vgl. BVerwG vom 15.5.1974, GewArch 1974, 277 ff. zu § 23 LadSchIG und BVerwG vom 18.3.1980, GewArch 1980, 277 ff. zu § 20 Abs. 2 a LadSchIG).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Ladenschlussgesetz (LadschlG) - Angleichung der Öffnungszeiten an Sonnabenden in Flensburg an die Öffnungszeiten in dem Nachbarland Dänemark - Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen für ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.01.1975 - 10 A 158/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1977 - VII 166/75
- BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77
Papierfundstellen
- MDR 1980, 871
- DVBl 1980, 647
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.05.1974 - I C 44.72
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77
Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen dieser Dispensregelung, deren Vorliegen uneingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1974 - BVerwG 1 C 44.72 -), sind nicht gegeben.Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Mai 1974 - BVerwG 1 C 44.72 - befunden hat, ist für die Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG das privatwirtschaftliche Interesse des Verkausstelleninhabers ebenso unbeachtlich wie der Umstand, daß eine größere Anzahl von Verbrauchern in seiner Verkaufsstelle zu einer Zeit einkaufen will oder nur zu einer Zeit einkaufen kann, zu der die Verkaufsstelle für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein muß.
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77
Die arbeitsschutzrechtliche Zwecksetzung des Ladenschlußgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 230 [235]) ist nur bei größtmöglicher Regelungseinheitlichkeit in der gebotenen Weise wettbewerbsneutral.
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Eine Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG setzt voraus, daß das zu befriedigende Bedürfnis nur vorübergehender Natur ist (Bestätigung von BVerwG 1 C 43.77).Wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1980 - BVerwG 1 C 43.77 - (Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 18 = DVBl. 1980, 647 = MDR 1980, 871 = GewArch.
- VG Schleswig, 01.03.2001 - 12 A 255/00
Bestimmung des öffentlichen Interesses im Rahmen des Ladenschlussgesetzes …
Ein dringendes öffentliches Interesse für die beantragte Ausnahme, welches der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 05.02.1980 - 1 C 43.77 - GewArch 1980, 237), besteht nicht und wird auch von der Klägerin nicht dargelegt.Ein öffentliches Interesse i. S. d. § 23 LadSchlG ist nur dann anzuerkennen, wenn das Versorgungsinteresse oder allenfalls noch Verwertungsinteresse der Bevölkerung, deren Zugang zu Versorgungsgütern durch das LadSchlG eingeschränkt wird, den durch das LadSchlG bezweckten Arbeitsschutz deutlich überwiegt (BVerwG, Urteil vom 05.02.1980 - 1 C 43.77 - GewArch 1980, 237; Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 - GewArch 1982, 341, 342; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 20.09.2000 - 12 B 82/00 - GewArch 2000, 498 betr.
Da nach § 23 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG die Bewilligung auch jederzeit widerrufen werden kann, hat der Zwang zur Befristung nur einen Sinn, wenn er als Folge einer zeitlich beschränkten Ausnahmenotwendigkeit verstanden wird (BVerwG, Urteil vom 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237 für ein Einkaufszentrum in Grenznähe zu Dänemark).
- VG Schwerin, 09.02.2000 - 7 A 1884/99
Aufhebung der Bäderreglung; Vorliegen einer Allgemeinverfügung; Allgemeine …
Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, demzufolge nur "in Einzelfällen" befristete Ausnahmen bewilligt werden dürfen, "wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden", ergibt sich mit großer Deutlichkeit, daß diese Ausnahmeregelung nur zur Befriedigung eines vorübergehenden dringenden Versorgungsbedürfnisses ermächtigt (ebenso BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, abgedr. u.a. in DVBl. 1980, 647;… BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 a.a.O.).Die Auslegung der Rechtsprechung, daß es sich um einen lediglich vorübergehendes Versorgungsinteresse handeln muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1980, a.a.O.), wird durch den Wortlaut der Vorschrift insoweit gestützt, als danach die Ausnahmen dringend notwendig "werden" müssen.
Bereits aus diesem Regelungszusammenhang ergibt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 a.a.O.), daß für eine Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG dann kein Raum mehr ist, wenn dem öffentlichen Interesse an einer Abweichung von der Regel-Vorschrift des § 3 LadschlG durch den Erlaß einer Rechtsverordnung Rechnung getragen werden kann.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel
§ 23 LadschlG , auf den die Allgemeinverfügung gestützt wird, schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen nach dieser Vorschrift eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlußgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (…BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, E 65, 167; BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237). - VG Weimar, 08.06.2006 - 8 E 759/06
Gewerberecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmebewilligung nach § 23 …
Der Begriff des öffentlichen Interesses - der im übrigen der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1980, GewArch 1980, 237) - ist nach Auffassung des hier entscheidenden Gerichts im Licht der Zielsetzung des Ladenschlussgesetzes auszulegen. - VG Aachen, 21.06.2006 - 3 L 358/06
"Rote Karte" gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006
Rn. 17 vgl.: BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237 = DVBl 1980, 647; Urteil vom 15. Mai 1974 - 1 C 44.72 -, GewArch 1974, 277 = Buchholz 451.25 LSchlG Nr. 14. - VG Schwerin, 17.01.2000 - 7 B 4/00
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer …
Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, demzufolge nur "in Einzelfällen" befristete Ausnahmen bewilligt werden dürfen, "wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden", ergibt sich mit großer Deutlichkeit, daß diese Ausnahmeregelung nur zur Befriedigung eines vorübergehenden dringenden Versorgungsbedürfnisses ermächtigt (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Februar 1980 - 1 C 43.77 -, abgedr. u.a. in DVBl. 1980, 647; Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 23.03.1982 a.a.O.).
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