Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.10.1980 - 1 U 37/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeuge; Gegenfahrbahn; Rechtsabbieger; Verkehr; Straßenrand
Papierfundstellen
- MDR 1981, 233
- VersR 1981, 578
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem in …
Die Gegenmeinung, wonach der in eine Vorfahrtsstraße Einbiegende nicht darauf vertrauen darf, ein von rechts kommender Vorfahrtberechtigter werde nicht unversehens zum Überholen ausscheren und damit die zunächst freie andere Fahrbahnhälfte für sich beanspruchen (OLG Düsseldorf VRS 60, 416; OLG Oldenburg VRS 78, 25), überdehnt die Wartepflicht in einer Weise, die über das im Interesse der Verkehrssicherheit Gebotene hinausgeht und bei gewissenhafter Befolgung die Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigen würde.
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Rechtsprechung
| AG Lübeck, 15.10.1980 - 11 C 119/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 233
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 18.04.2002 - 13 AR 6/02
Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses; Erfüllungsort am …
Denn selbst wenn der Senat sich weiterhin (siehe Beschluss vom 6.12.2001, AZ: 13 AR 33/01) der herrschenden Meinung anschließen sollte, wonach für anwaltliche Honoraransprüche der Kanzleisitz Erfüllungsort ist (u.a. BGH NJW 1991, 3095, 3096; BGHZ 97, 79, 82; BayOLG MDR 1981, 233 f. und NJW-RR 1996, 52 f.; OLG Köln NJW-RR 1997, 825 f.; OLG Celle NJW 1990, 777; LG München 1, 15. ZK, MDR 2001, 591; LG Hamburg MDR 1976, 318;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 29 Rn. 25), wäre der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30.1.2002 für das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bindend gem. § 281 Abs. 2 S. 5 ZPO a. F. bzw. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO n. F. - OLG Hamburg, 06.12.2001 - 13 AR 33/01
Anwaltsgebühren - zur örtlichen Zuständigkeit bei Honorarklagen von Anwälten
Nach herrschender Meinung (BGH, NJW 1991, 3095, 3096; BGHZ 97, 79, 82; BayOLG, MDR 1981, 233 f.; LG Hamburg, MDR 1976, 318 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, ist für anwaltliche Honorarklagen das Gericht am Sitz des RA zuständig.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 30.10.1980 - Allg. Reg. 101/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 233
- VersR 1981, 553
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