Zur aktuellen Fassung von § 281 ZPO.
Zivilprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszuge (§§ 253 - 510c) |
| 1. Abschnitt - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| 1. Titel - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) 1Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch Beschluß sich für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen. 2Sind mehrere Gerichte zuständig, so erfolgt die Verweisung an das vom Kläger gewählte Gericht.
(2) 1Anträge und Erklärungen zur Zuständigkeit des Gerichts können vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. 3Der Beschluß ist unanfechtbar. 4Der Rechtsstreit wird bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht mit Eingang der Akten anhängig. 5Der Beschluß ist für dieses Gericht bindend.
(3) 1Die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht erwachsen. 2Dem Kläger sind die entstandenen Mehrkosten auch dann aufzuerlegen, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
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Rechtsprechung zu § 281 ZPO a.F.
12 Entscheidungen zu § 281 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 19.05.2025 - 30 W 47/25
Terminsgebühr nach VV RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 bei Verweisung des Rechtsstreits ...
- LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten ...
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen ...
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
- OLG Frankfurt, 18.09.1987 - 3 UF 406/86
- BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
- OLG Hamburg, 18.04.2002 - 13 AR 6/02
Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses; Erfüllungsort am ...
- BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90
Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher ...
- OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05
Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidungen ohne eine ...
- BGH, 26.08.1991 - I ARZ 323/91
Querverweise
Auf § 281 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Amtsgerichten
- § 506
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
- § 621
- Mahnverfahren
- § 696