Zur aktuellen Fassung von § 282 ZPO.
Zivilprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszuge (§§ 253 - 510c) |
1. Abschnitt - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
1. Titel - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht.
(2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, daß der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag.
(3) 1Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, hat der Beklagte gleichzeitig und vor seiner Verhandlung zur Hauptsache vorzubringen. 2Ist ihm vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt, so hat er die Rügen schon innerhalb der Frist geltend zu machen.
Rechtsprechung zu § 282 ZPO a.F.
15 Entscheidungen zu § 282 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01
Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung
- OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01
Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit
- OLG Düsseldorf, 28.06.2004 - 15 U 100/97
Mögliche Haftung des Konkursverwalters wegen sittenwidriger Rechtsverfolgung
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 15 U 100/97
Haftung des Konkursverwalters für die Kosten eines verlorenen Aktivprozesses
- OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 15 U 100/97
- OLG Hamburg, 24.07.2002 - 4 U 4/01
Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruch auf Grundlage des ...
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung ...
- OLG München, 09.08.2002 - 21 U 2102/02
Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher ...
- OLG Hamm, 09.02.2004 - 13 U 224/01
Anspruch eines Zimmerers auf Schmerzensgeld nach einem Sturz von einem ...
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von ...
- BGH, 20.04.2005 - IV ZR 208/04
Rechtsfolgen einer Gehörsverletzung im Berufungsverfahren
Querverweise
Auf § 282 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 296
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 528