Zur aktuellen Fassung von § 528 ZPO.
(1) 1Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. 2Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.
(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind, sind nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei das Vorbringen im ersten Rechtszug nicht aus grober Nachlässigkeit unterlassen hatte.
(3) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 528 ZPO a.F.
1.055 Entscheidungen zu § 528 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16
Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne ...
- BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17
Zurückweisung des Verteidigungsmittels durch den Tatrichter in offenkundig ...
- BGH, 21.11.1996 - VII ZR 187/95
Zurückweisung der Aufgliederung eines Klageantrags in der Berufungsinstanz
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78
Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall ...
- BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79
Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung ...
- BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15
Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das ...
- BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der ...
- OLG München, 07.12.2017 - 23 U 1683/17
Begründeter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei Abschluss ...
Querverweise
Auf § 528 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 529
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften für Ehesachen
- § 615