Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 523 ZPO.
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__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 523 ZPO a.F.
1.272 Entscheidungen zu § 523 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines ...
- OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 15 UF 316/80
Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt; Ausnahmen vom Grundsatz der ...
- BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98
Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das ...
- BGH, 25.03.1999 - VII ZR 434/97
Verspätung eines Beweisantritts
- BGH, 17.10.1984 - VIII ZR 181/83
Beweislast für Abschluß eines Vertrages unter aufschiebender Bedingung
- BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93
Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch
- BGH, 28.05.1990 - II ZR 248/89
Zulassung der erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Aufrechnung
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung
- OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 110/00
Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen ...