Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 527 ZPO.
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__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 527 ZPO a.F.
299 Entscheidungen zu § 527 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der ...
- BGH, 17.09.1987 - III ZR 218/86
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer ...
- OLG Köln, 30.12.2015 - 19 U 19/15
Trotz Schlussrechnungsreife: Anspruch auf Verzugszinsen aus Abschlagsrechnungen ...
- OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 15 UF 316/80
Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt; Ausnahmen vom Grundsatz der ...
- BVerfG, 03.10.1991 - 2 BvR 983/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von ...
- BGH, 28.05.1990 - II ZR 248/89
Zulassung der erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Aufrechnung
- RG, 09.07.1923 - VI 1324/22
Werklieferungsvertrag
- VerfGH Bayern, 26.10.2000 - 95-VI-99
- OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
Bürgschaften für "laufende Warenkredite" - Anwendung der Grundsätze zu ...
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 14/00
Fachgerichtliche Abweisung einer gegen eine einstweilige Anordnung auf ...
Querverweise
Auf § 527 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften für Ehesachen
- § 615