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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.07.1980 - 20 W 397/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,9447
OLG Frankfurt, 31.07.1980 - 20 W 397/80 (https://dejure.org/1980,9447)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.1980 - 20 W 397/80 (https://dejure.org/1980,9447)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 20 W 397/80 (https://dejure.org/1980,9447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 58
  • VersR 1980, 1123
  • VersR 1981, 738
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.11.1960 - 12 U 2386/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.1980 - 20 W 397/80
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozeßbevollmächtigte der Partei die Übersetzungen hergestellt hat (KG NJW 1961, 737; LG Hamburg MDR 1963, 229; LG Mannheim AnwBl 1978, 61).
  • LG Hamburg, 02.11.1962 - 5 R 269/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.1980 - 20 W 397/80
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozeßbevollmächtigte der Partei die Übersetzungen hergestellt hat (KG NJW 1961, 737; LG Hamburg MDR 1963, 229; LG Mannheim AnwBl 1978, 61).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.08.1980 - 8 W 168/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12057
OLG Hamburg, 22.08.1980 - 8 W 168/80 (https://dejure.org/1980,12057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.1980 - 8 W 168/80 (https://dejure.org/1980,12057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 1980 - 8 W 168/80 (https://dejure.org/1980,12057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 58
  • VersR 1981, 339
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.08.1980 - 8 W 163/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3706
OLG Hamburg, 20.08.1980 - 8 W 163/80 (https://dejure.org/1980,3706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.1980 - 8 W 163/80 (https://dejure.org/1980,3706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 1980 - 8 W 163/80 (https://dejure.org/1980,3706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 91; BRAGO §§ 27, 31
    Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten; Geltendmachung von Aufwendungen für Privatgutachter im Kostenfestsetzungsverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 58
  • VersR 1981, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 29.02.1968 - 8 W 15/68
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.08.1980 - 8 W 163/80
    Der erkennende Senat vertritt insoweit in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Aufwand des Rechtsanwalts für die Herstellung von Urkunden, die üblicherweise gemäß § 131 ZPO den Schriftsätzen beigefügt werden, mit zu dem Betreiben des Geschäfts iSd § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO gehören und deshalb durch die Prozeßgebühr abgegolten sind (OLG Hamburg MDR 1968, 506; JurBüro 1978, 1189).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1995 - 8 W 63/95

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ablichtungen und …

    Die Gegenmeinung (OLG Hamburg, MDR 1981, 58; Kammergericht, JurBüro 1975, 346), nach der die Herstellung von Abschriften und Urkunden, die üblicherweise den Schriftsätzen beigefügt werden, zum Betreiben des Geschäfts gehört, verkennt, daß es eben gerade nicht Sache des Rechtsanwalts ist, Abschriften und Ablichtungen herzustellen.
  • OLG Dresden, 08.12.1997 - 15 W 1700/97

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Abgeltung von Fotokopien für …

    Nach der nunmehr übereinstimmenden Rechtsprechung des 15. und des 9. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Dresden, welche ausschließlich für Kostenfragen zuständig sind, sind die Kosten für die Anfertigung von Fotokopien der Anlagen, welche der Rechtsanwalt nach gesetzlicher Vorschrift oder nach allgemeiner Übung seinen Schriftsätzen gemäß den §§ 131, 133 ZPO beifügt, durch die Prozeßgebühr abgegolten (…ebenso OLG Hamburg MDR 1968, S. 506; MDR 1981, S. 58 und 593;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, 7. Aufl., § 27 Rdn. 6 ;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 27 Rdn. 11;… Gerold/Schmidt/von Eicken, Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 27 Rdn. 13 sowie OLG Koblenz JurBüro 1988, S. 1665;… KG Rpfleger 1975, S. 107;… OLG Naumburg JurBüro 1994, S. 218 ).
  • OLG Hamburg, 20.11.1987 - 8 W 292/87

    Kostenerstattung: Schreibauslagen

    Nach der ständigen Rechtsprechung es erkennenden Senats wird die Anfertigung von Fotokopien, die der Rechtsanwalt nach gesetzlicher Vorschrift oder nach allgemeiner Übung seinen Schriftsätzen gemäß § 131 ZPO beifügt, durch die Prozeßgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO bzw. die Verkehrsgebühr nach § 52 Abs. 1 BRAGO abgegolten (vgl. dazu insbesondere die Beschlüsse vom 20. August 1980, abgedruckt in MDR 1981, 58, vom 14. Januar 1981, abgedruckt in JurBüro 1981, 708 ff., sowie vom 12. September 1986, abgedruckt in JurBüro 1987, 543 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.1980 - 20 W 363/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3770
OLG Frankfurt, 01.08.1980 - 20 W 363/80 (https://dejure.org/1980,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.1980 - 20 W 363/80 (https://dejure.org/1980,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 1980 - 20 W 363/80 (https://dejure.org/1980,3770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzuständiges Gericht; Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten; Kosten des Klägers

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 58
  • VersR 1981, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 2 W 9/03

    Rücknahme eines Kostenfestsetzungsantrages und Abhilfe der sofortigen Beschwerde; …

    Generell sind die Kosten für die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde erstattungsfähig, wenn die Partei sie bei sorgsamer, vernünftiger Überlegung im Zeitpunkt der Anfertigung der Übersetzung als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich halten durfte (OLG Frankfurt/M., MDR 1981, 58, 59).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 25 W 5/99

    Kostenfestsetzung nach Vergleich: Fehlende Regelung hinsichtlich der Kosten der …

    Rn. 10 Die Gegenauffassung hält im Kostenfestsetzungsverfahren die Prüfung der Notwendigkeit der außergerichtlichen Kosten des Klägers für die Anrufung des unzuständigen Gerichts auch dann für geboten, wenn die beklagte Partei mit den gesamten Kosten des Rechtsstreits belastet worden ist, was häufig zu dem Ergebnis führen kann, dem Kläger die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts erwachsenen Mehrkosten als nicht notwendig zu versagen (vgl. z.B.: OLG Frankfurt MDR 1981, 58; MDR 1988, 869; OLGR 1993, 241; MDR 1997, 102; OLG München MDR 2000, 542; LG München I MDR 2000, 729).
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