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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 27.08.1980 | LG Hamburg, 19.08.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,118
BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge in der Innenstadt - Gewährleistung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs - Rechtmäßigkeit einer Verkehrsbeschränkung zur Vermeidung einer Verdrängung des innerstädtischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 184
  • MDR 1981, 76
  • DVBl 1980, 1045
  • DÖV 1980, 915
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (Urteil des Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwGE 27, 181 [186];Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1 = VRS 46, 237 [238]).

    Die Übernahme des alten § 4 Abs. 1 StVO in den neuen § 45 Abs. 1 StVO, bei der der Begriff "Leichtigkeit" des Verkehrs durch den Begriff "Ordnung" des Verkehrs ersetzt worden ist, hat den Sinngehalt dieser Eingriffsermächtigung nicht geändert (Beschluß des Senats vom 7. Januar 1974 a.a.O.; Begründung des Bundesministers für Verkehr zur Straßenverkehrsordnung, VkBl. 1970, 797 [825]).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Unschädlich ist ferner, daß die Verkehrsverbote ganztägig, also auch während der in der Regel weniger verkehrsreichen Nachtzeit angeordnet sind; denn die Annahme einer an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße bestehenden konkreten Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs, die die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigt, ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Störungseintritt zu bestimmten Zeiten weniger wahrscheinlich sein mag (Urteil des Senatsvom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 -); zudem kann eine Regelung, die - wie hier - bestimmte Verkehrsströme lenken soll, nur bei einer gewissen Starrheit und dadurch erzielter Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (Urteil des Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwGE 27, 181 [186];Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1 = VRS 46, 237 [238]).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Das Gesetz rechnet die Taxen, wie § 13 Abs. 3 und § 47 PBefG zeigen, zu denjenigen Verkehrsmitteln, an denen ein öffentliches Verkehrsinteresse besteht, weil sie ihrer Bestimmung nach die notwendige Ergänzung des öffentlichen Verkehrs bilden und öffentliche Verkehrsbedürfnisse erfüllen (vgl. BVerfGE 11, 168 [186]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Diese bereits früher vertretene Rechtsauffassung (Pr.OVG in Reichsverwaltungsblatt 1935, 342;… Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 6. Aufl. 1952, S. 39, 40) fand in § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) ihre ausdrückliche Bestätigung, indem dort die Leichtigkeit des Verkehrs als Bestandteil der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG angesehen wurde (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 320 [323]).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Darum bedeuten die angefochtenen Verkehrsbeschränkungen, soweit durch sie der öffentliche Personennahverkehr gefördert wird, keine Privilegierung dieses Verkehrszweiges, die nach dem Urteil des Senatsvom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116 [119]) als Eigenzweck durch § 45 Abs. 1 StVO nicht gedeckt wäre; sie sind vielmehr Teil der notwendigen und wirksamen Verkehrsberuhigung.
  • BFH, 30.10.1969 - V R 99/69

    Beförderung von Personen - Funk-Mietwagenverkehr - Allgemeiner Steuersatz - …

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69

    Aufnahme von Fahrgästen durch Mietwagen bei Leerfahrten - Weiterleitung von …

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.04.1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8 S. 27) kann einer ganztägigen Verkehrsbeschränkung die Erforderlichkeit nicht schon deswegen abgesprochen werden, weil die Nachtzeit weniger verkehrsreich und ein Störungseintritt daher zu dieser Zeit weniger wahrscheinlich ist.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.04.1980 a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß eine Verkehrsregelung, die bestimmte Verkehrsströme lenken soll, nur bei einer gewissen Starrheit und dadurch erzielten Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen kann.

  • VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20

    Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich

    Das gilt auch dann, wenn sich die Maßnahmen gegen einzelne Verkehrsarten oder bestimmte Benutzerkreise richten, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19/78 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Verkehrsregelungen, die den innerstädtischen Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Verkehrssicherheit oder -ordnung lenken oder beschränken, durch § 45 Abs. 1 StVO gedeckt, wenn die Maßnahmen zu diesem Zweck - insbesondere zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs in innerstädtischen Ballungsgebieten - geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8).

    Allerdings wäre ein Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse dann kein geeignetes Mittel zur Förderung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs i. S. des § 45 Abs. 1 StVO, wenn die Busspur nach den Umständen des konkreten Falles zwar zu Vorteilen für den Linienbusverkehr, zugleich aber zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder einer sonstigen unverhältnismäßigen Zurücksetzung der Belange des Individualverkehrs (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. April 1980, a.a.O.) führte.

    Sie bieten u. a. Gesichtspunkte für die Einschätzung der Eignung einer Busspur, Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu fördern, doch unterliegen diese Rechtsbegriffe des § 45 Abs. 1 StVO in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urteil vom 25. April 1980, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80   

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https://dejure.org/1980,1018
OLG Hamburg, 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80 (https://dejure.org/1980,1018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.1980 - Vollz (Ws) 8/80 (https://dejure.org/1980,1018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 1980 - Vollz (Ws) 8/80 (https://dejure.org/1980,1018)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 76
  • NStZ 1981, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 3 Ws 762/05

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Beschränkung der Verfügungsbefugnis über …

    Eigengeld">83 II 2 StVollzG folgt, wie die Kammer zutreffend ausgeführt hat, dass diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist (vgl. Senat, ZfStrVo 1986, 380, 381; OLG Hamm, ZfStrVo 1981, 251; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1981, 381; OLG Hamburg, NStZ 1981, 39 und OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 479).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03

    Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den …

    Eigengeld">83 Abs. 2 S: 3 StVollzG stellt damit eine - im Übrigen hinreichend bestimmte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Anstaltsleitung dar, Eigengeld als Überbrückungsgeld zu behandeln und entsprechend anzusparen (herrschende Meinung; vgl. etwa OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 479; andere Auffassung nur OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1979, 255).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 13/84
    Eigengeld">83 Abs. 2 Satz 2 StVollzG folgt, wie die Strafvollstreckungskammer zutreffend ausgeführt hat, daß diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1981, 381; OLG Hamburg NStZ 1981, 39 ).
  • OLG Hamm, 09.03.1981 - 7 Vollz (Ws) 7/81
    Er sah sich hieran jedoch, ebenso wie das dieselbe Rechtsansicht vertretende Oberlandesgericht Hamburg (Beschluß vom 27. August 1980 Vollz (Ws) 8/80-, NStZ 1981, 39 ) durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. März 1979 - 3 Ws 36/79-, ZfStrVO 1979, 255 = MDR 1979, 696 gehindert.
  • OLG Frankfurt, 26.11.1985 - 3 Ws 989/85
    Er schließt sich vielmehr der inzwischen gefestigten Auffassung in Rechtsprechung, und Schrifttum an, wonach das Eigengeld insoweit der Verfügungsgewalt des Gefangenen entzogen ist, als es zur Bildung des Überbrückungsgeldes notwendig ist (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251; OLG Hamburg NStZ 1981, 39 ; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1981, 380; LG Karlsruhe ZfStrVo 1980, 255; OLG München ZfStrVo 1980, 122; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG .
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.08.1980 - (98) Vollz 66/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4186
LG Hamburg, 19.08.1980 - (98) Vollz 66/80 (https://dejure.org/1980,4186)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.1980 - (98) Vollz 66/80 (https://dejure.org/1980,4186)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 1980 - (98) Vollz 66/80 (https://dejure.org/1980,4186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 76
  • NStZ 1981, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 10/02

    Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen zum Besitz von Ablichtungen der Akten …

    Rn. 7 Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ein Gefangener Ablichtungen von Akten in einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren in seinem Haftraum aufbewahren darf, ist ausdrücklich nicht geregelt und - soweit ersichtlich - wenig erörtert (offen gelassen in: BVerfG NStZ 1999, 532 ff.; vgl. auch OLG Koblenz NStZ 1981, 214 bezüglich des Rechts eines Gefangenen zum Besitz von 20 Büchern und fünf Ordnern zur Ermöglichung wissenschaftlicher Arbeit).
  • OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93

    Strafgefangener; Teilnahmerechte; Gemeinschaftshörfunkprogramm

    Daß letztgenannte Praxis gesetzwidrig sei (so noch das Landgericht Hamburg in MDR 1981, 76 ) muß bezweifelt werden, wollte es doch der Gesetzgeber mit der Fassung des § 69 Abs. 2 StVollzG der weiteren Entwicklung überlassen, in welchem Umfange den Gefangenen in der Freizeit eigene Fernsehgeräte überlassen werden dürfen (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1982, 350 ).
  • OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18

    Strafvollzug, Haftraum, Aufbewahrung von Akten

    dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Besitz von zwanzig Büchern und fünf Leitzordnern als zulässig angesehen wurde (OLG Koblenz, NStZ 1981, 214 F), im Falle eines laufenden Strafverfahrens sogar der Besitz von neun Stehordnern mit Kopien der Verfahrensakten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 10/02 -, juris).
  • BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21

    Untersagung des Besitzes gefährlicher Gegenstände im Haftraum

    So hat bereits das Oberlandesgericht München entschieden (Beschluss vom 25.06.1980, Az.: 1 Ws 520/80, bei Franke NStZ 1981, 214; ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.12.1978, Az.: 3 Ws 716/78 (StVollz), ZfStRVo 1979, 186), dass die Vorenthaltung des mit erheblichen Mißbrauchsgefahren (Brand, Verbrennung) belasteten Besitzes eines eigenen Tauchsieders jedenfalls in einer Anstalt hohen Sicherheitsgrades keiner Abwägung gegen individuelle Bedürfnisse des Strafgefangenen bedarf, da die Sicherheitsanforderungen regelmäßig bei weitem überwiegen.
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