Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Schadensberechnung auf Neuwagenbasis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenberechnung - Beschädigter Pkw - Neuwagenbasis - Ausnahmefall
Papierfundstellen
- NJW 1982, 433
- MDR 1982, 477
- VersR 1982, 163
- VersR 1983, 718
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Das Berufungsgericht folgt zwar (wie bereits in seinem in VersR 1981, 67 veröffentlichten Urteil) dem in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - anerkannten Grundsatz, dass bei erheblicher Beschädigung eines schon gebrauchten, aber noch "völlig neuwertigen" bzw. "fabrikneuen" Pkw Schadensersatz auf Neuwagenbasis zugebilligt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733).Der erkennende Senat hält für den Regelfall ebenfalls diese Obergrenze für gerechtfertigt, weil ein wirtschaftlich nicht sinnvoller Aufwand vermieden werden muss, jedenfalls wenn der Unfall ausschließlich Teile des Pkw betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - a. a. O.).
Er hat sich auch in dem Urteil vom 4. März 1976 (a. a. O.) vor allem von dem Grundsatz leiten lassen, dass der Geschädigte auf volle Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes Anspruch hat, der vor dem Unfall vorhanden gewesen war.
bb) nach durchgeführter Reparatur erhebliche Schönheitsfehler am Pkw zurückbleiben (verzogene oder nicht mehr schließende Türen bzw. Kofferraum- oder Motorhaubendeckel, sichtbare Schweißnähte, Verformungen bestimmter Fahrzeugteile usw.) oder cc) eine Beschädigung stattgefunden hat, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - a. a. O.) und der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht alsbald nach dem Unfall verbindlich seine Einstandspflicht für einen solchen Fall anerkennt.
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70
Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner …
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324). - OLG Celle, 24.04.1980 - 5 U 121/79
Schadensausgleich durch Kauf eines Neuwagens
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Das Berufungsgericht folgt zwar (wie bereits in seinem in VersR 1981, 67 veröffentlichten Urteil) dem in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - anerkannten Grundsatz, dass bei erheblicher Beschädigung eines schon gebrauchten, aber noch "völlig neuwertigen" bzw. "fabrikneuen" Pkw Schadensersatz auf Neuwagenbasis zugebilligt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733).
- OLG Bremen, 10.06.1970 - 3 U 20/70
Schadensersatzberechnung auf Basis eines Ersatzwagens trotz technisch möglicher …
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw. - OLG München, 23.08.1973 - 10 U 1539/73
Lackiertechnik ; Heutiger Stand; Teillackierung; Farbunterschiede ; Sichtbarkeit; …
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw. - OLG Frankfurt, 08.05.1979 - 22 U 39/78
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324). - KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75
Ersatz eines Neuwagens; Kilometer; Fahrleistung
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324). - OLG Köln, 30.10.1974 - 11 U 18/74
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw. - KG, 05.03.1970 - 12 U 2322/69
Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Die von dem Sachverständigen geschätzten verhältnismäßig niedrigen Kosten, die für eine Reparatur des Kraftfahrzeuges aufzuwenden gewesen wären, schließen bleibende Schönheitsfehler bzw. Sicherheitsrisiken nach einer Reparatur allerdings ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Beschädigung nur am Heck, in einer sogenannten Knautschzone des Fahrzeuges, erfolgt sind (vgl. dazu und zur Bedeutung einer auch hier vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen optischen Vermessung KG, NJW 1970, 1048).
- BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis
Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht allerdings zutreffend angenommen, dass sich der Eigentümer eines Neuwagens im Falle von dessen Beschädigung nicht immer mit der Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Ausgleichszahlung für den merkantilen Minderwert begnügen muss, sondern unter Umständen berechtigt sein kann, Ersatz der in aller Regel höheren Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Neufahrzeugs zu verlangen (vgl. Senatsurteile vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733; vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163; vom 29. März 1983 - VI ZR 157/81 - VersR 1983, 658; vom 14. Juni 1983 - VI ZR 213/81 - VersR 1983, 758, 759; vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 281/81 - VersR 1984, 46).Denn nach der Verkehrsauffassung genießt ein in erheblichem Umfang repariertes Fahrzeug auch unter Berücksichtigung eines nach den üblichen Maßstäben bemessenen Ersatzes für den merkantilen Minderwert nicht dieselbe Wertschätzung wie ein völlig neuwertiges unfallfreies Fahrzeug (…vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - aaO S. 734; Senatsurteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163).
- BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts
Unter solchen Voraussetzungen hält auch der erkennende Senat einen entsprechenden Abzug für gerechtfertigt (Senatsurteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163). - OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1982, 163) ist dies "äußerstenfalls" bis zu einer Fahrleistung von 3.000 km oder einer Gebrauchsdauer von etwa einem Monat anzunehmen.
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …
In einer solchen Konstellation kann die Abrechnung auf Neuwagenbasis ausnahmsweise zulässig sein, wenn entsprechende Abschläge nach Maßgabe der gefahrenen Kilometer gemacht werden (BGH…, Urteil vom 14. Juni 1983 - VI ZR 213/81, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 03. November 1981 - VI ZR 234/80, juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 U 42/70, NJW 1971, 141 f.). - OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 43/25
Schadensersatzrechtliche Grenzen der Neuwertabrechnung bei längerer …
Doch gäben solche Fälle Anlass, den merkantilen Minderwert einschließlich des technischen so hoch anzusetzen, dass sich eine ins Gewicht fallende Differenz der verschiedenen Berechnungsarten nicht mehr ergebe (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80, Rn. 12 ff., juris).Im Übrigen hat der Senat selbst betont, dass solche Fälle eher Anlass geben, den merkantilen Minderwert einschließlich des technischen so hoch anzusetzen, dass sich eine ins Gewicht fallende Differenz der verschiedenen Berechnungsarten nicht mehr ergibt (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80, Rn. 12, juris).
- OLG Karlsruhe, 26.03.1999 - 10 U 253/98 Wie im angefochtenen Urteil ausgeführt, ist anerkannt, daß bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge der Geschädigte nicht auf die Instandsetzung verwiesen werden, vielmehr der auf Naturalrestitution gerichtete Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB auf Bezahlung der Kosten eines gleichwertigen Neuwagens gehen kann (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982.433).
Da es sich hier nicht um eine starre Grenze sondern um eine "Faustregel" handelt (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433), bedarf es keiner weiteren Klärung, ob die bei der Begutachtung des Fahrzeugs, die drei Tage nach dem Unfallereignis stattfand, abgelesene Laufleistung von 1.070 km noch um einige Kilometer für zwischenzeitlich durchgeführte Fahrten reduziert werden muß.
Obwohl dieser Zeitraum über dem von der überwiegenden Auffassung als Grenze angesehenen Wert von einem Monat (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433; OLG Köln v. 6.10.1989 - 20 U 126/88, VersR 1990, 1251; OLG Oldenburg v. 17.12.1996 - 5 U 154/96, OLGR Oldenburg 1997, 26 = MDR 1997, 349; Palandt/Heinrichs, BGB.
Da weder Teile beschädigt wurden, die für die Sicherheit des Pkw von Bedeutung sind noch nach durchgeführter Reparatur Schönheitsfehler am Pkw zurückbleiben (zu diesen Kriterien als Maßstab für die Unzumutbarkeit einer Reparatur vgl. BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433), kommt im vorliegenden Fall eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr in Betracht.
- OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis
Nach BGH NJW 82, 433 kann unter Umständen der "Schmelz der Neuwertigkeit" sogar bei einer Laufleistung bis 3.000 km zu Buche schlagen. - OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis
Dass der Bundesgerichtshof für die Abrechnung auf "Neuwagenbasis" eine "erhebliche Beschädigung" fordert, ist bereits dargelegt worden (…BGH a.a.O.; ebenso BGH VersR 1982, 163; Senat DAR 1989, 188).Dass der BGH in seiner vorerwähnten Entscheidung (ebenso in dem Urteil vom 03.11.1981, VersR 1982, 163) für die Unerheblichkeit der Beschädigung die Reparaturbedürftigkeit von Teilen hervorhebt, die "spurenlos ausgewechselt werden konnten", kann vernünftigerweise nicht dahin verstanden werden, dass bereits jede geringfügige Beschädigung an einem nicht abschraubbaren Teil - z.B. leichte Kratzer an der Karosserie - bei neuwertigen Fahrzeugen notwendigerweise zu einem Anspruch auf einen Neuwagen führen musste.
- OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs
Ist das Unfallfahrzeug noch neuwertig und erleidet es eine erhebliche Beschädigung, kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 BGB Abrechnung auf Neuwagenbasis, d.h. auf der Basis der Kosten eines ersatzweise beschafften Neufahrzeuges, verlangen - und zwar auch dann, wenn eine Reparatur erheblich billiger wäre (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433; OLG Karlsruhe, DAR 1994, 26; OLG Hamm NZV 2001, 478; OLG Celle NJW-RR 2003, 1381).Maßgeblich ist konkret, ob es dem Geschädigten zugemutet werden kann, mit dem reparierten Fahrzeug weiter zu fahren (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433).
Eine erhebliche Beschädigung eines Personenkraftwagens, welche zu einer Schadensberechnung auf Neuwagenbasis berechtigt, ist jedenfalls im Falle einer Beschädigung gegeben, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann und der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht alsbald nach dem Unfall verbindlich seine Einstandspflicht für einen solchen Fall anerkennt (BGH NJW 1982, 433, 434).
- LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05
Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?
Rn. 23 Urteil v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, VersR 1982, 163;.In der Entscheidung des BGH vom 3.11.1981 (a.a.O.) werden für Fahrzeuge mit einer Laufleistung von 1.000 - 3.000 km drei Kriterien genannt.
Nach der Entscheidung des BGH vom 3.11.1981 (a.a.O.) für Fahrzeuge mit einer Laufleistung von 1.000 bis 3.000 Kilometer ist die Erheblichkeitsgrenze unter anderem dann überschritten, wenn eine Beschädigung stattgefunden hat, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann, es sei denn, der Haftpflichtversicherer erkennt alsbald nach dem Unfall seine Einstandpflicht für diesen Fall verbindlich an.
- LG Saarbrücken, 20.05.2011 - 13 S 27/11
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis
- KG, 29.04.1991 - 12 U 1992/90
Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei einem Unfall; …
- OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Fehlers der Fahrzeugelektrik …
- OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
Voraussetzungen der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis
- BGH, 29.03.1983 - VI ZR 157/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
- OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08
Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines …
- OLG Karlsruhe, 24.10.1985 - 9 U 73/85
Abrechnung auf Neuwagenbasis; Kilometerleistung; Erstzulassung; Fahrzeugalter; …
- OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91
Zum Wertminderungsanspruch bei Luxusfahrzeugen
- BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
- OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
Voraussetzungen für die Abrechnung eines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter …
- AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad
- OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf …
- OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 54/99
- OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83
Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der …
- OLG Bamberg, 27.07.1998 - 4 U 195/97
Form bei Kaufpreisverminderung
- OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis; …
- OLG Nürnberg, 30.05.1985 - 2 U 821/85
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abrechnung auf "Neuwagenbasis"; …
- OLG Bamberg, 18.05.1982 - 5 U 156/81
Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Berechtigung …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/09
Voraussetzungen für die Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis …
- LG Osnabrück, 06.10.2003 - 2 O 2206/03
Voraussetzungen für die Regulierung eines Unfallschadens auf Neuwertbasis; …
- OLG Bamberg, 01.03.1983 - 5 U 217/82
Höhe des Schadensersatzes für die Beschädigung eines PKW bei einem …
- LG Fulda, 01.03.2006 - 4 O 401/05
Neuwertentschädigung - Ein Monat und ein Tag alt, 1.157 Kilometer Laufleistung
- KG, 21.03.1994 - 12 U 5159/92
Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Laufleistung von unter 1000 km nach Kfz-Unfall
- OLG München, 12.03.1985 - 5 U 5133/84
- OLG Bamberg, 10.05.1983 - 5 U 16/83
Schadensersatzpflicht von Halter und Fahrer wegen Beschädigung eines anderen …
- LG München II, 25.10.1985 - 11 O 4165/85
Schadensersatzabrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Verkehrsunfall; Anrechnung …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 249; BNotO § 19
Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen Gerichtsentscheidung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages durch einen Notar - Haftung des Notars für einen den Beteiligten aus der Fehlerhaftigkeit der Beurkundung erwachsenden Schaden - Natürlicher Verursachungszusammenhang zwischen der Amtspflichtverletzung des beklagten ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Notarhaftung bei rechtsirriger Gerichtsentscheidung im Vorprozeß
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 572
- MDR 1982, 477
- DNotZ 1982, 498 (Ls.)
- VersR 1982, 296
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75
Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz …
Auszug aus BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80
Hiergegen bestehen auch keine rechtlichen Bedenken, da die Willensübereinstimmung nur bis zu der wirksamen Auflassung, nicht aber bis zum Zeitpunkt der Eintragung fortbestehen muß (RGZ 109, 351, 354; BGH, Urteile vom 17. März 1978 - V ZR 217/75 - NJW 1978, 1577 und vom 9. November 1979 - V ZR 38/78 - WM 1980, 166, 167).Eine spätere Uneinigkeit schadet auch dann nicht, wenn - wie im Streitfall - die Auflassung in derselben Urkunde wie der schuldrechtliche Vertrag erfolgt (BGH, Urteile vom 23. März 1973 - V ZR 112/71 - WM 1973, 612, 613 und vom 17. März 1978 - aaO).
- BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79
Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für …
Auszug aus BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80
Aber auch soweit die Adäquanzprüfung auf voraussehbare Wahrscheinlichkeiten abstellt, muß dieser Gesichtspunkt zurücktreten, wo sich eine allgemein zu vermeidende Gefahr im konkreten Fall auf ungewöhnliche Weise verwirklicht hat (…Nachw. bei Palandt/Heinrichs, BGB, 40. Aufl. Vorbem. 5 b aa vor § 249; vgl. auch BGHZ 79, 259, 261 f.) [BGH 27.01.1981 - VI ZR 204/79]. - BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77
Schadenszurechnung bei Notarhaftung
Auszug aus BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80
So hat der erkennende Senat den Zurechnungszusammenhang zwischen einem Beurkundungsfehler eines Notars und den Kosten eines verlorenen Prozesses verneint, den einer der Vertragsbeteiligten gegen den anderen erfolglos angestrengt hat, um von dem Vertrag loszukommen (BGHZ 70, 374, 376 f;… zustimmend insoweit Staudinger/Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 84).
- BGH, 09.11.1979 - V ZR 38/78
Zur Formbedürttigkeit einer Vertragsänderung
Auszug aus BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80
Hiergegen bestehen auch keine rechtlichen Bedenken, da die Willensübereinstimmung nur bis zu der wirksamen Auflassung, nicht aber bis zum Zeitpunkt der Eintragung fortbestehen muß (RGZ 109, 351, 354; BGH, Urteile vom 17. März 1978 - V ZR 217/75 - NJW 1978, 1577 und vom 9. November 1979 - V ZR 38/78 - WM 1980, 166, 167). - BGH, 23.03.1973 - V ZR 112/71
Ausschluss der Gewähr für Beschaffenheit,Flächenmaß und Freiheit von …
- RG, 17.12.1924 - V 710/23
Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80
Hiergegen bestehen auch keine rechtlichen Bedenken, da die Willensübereinstimmung nur bis zu der wirksamen Auflassung, nicht aber bis zum Zeitpunkt der Eintragung fortbestehen muß (RGZ 109, 351, 354; BGH, Urteile vom 17. März 1978 - V ZR 217/75 - NJW 1978, 1577 und vom 9. November 1979 - V ZR 38/78 - WM 1980, 166, 167).
- BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Der Bejahung des adäquaten Ursachenzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden steht grundsätzlich nicht entgegen, daß der Schaden letztlich erst durch eine unrichtige Gerichtsentscheidung endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 - NJW 1982, 572, 573). - BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94
Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem …
Folglich haftet er im Grundsatz auch für den Schaden aus einer gerichtlichen Fehlentscheidung, sofern diese maßgeblich auf den Problemen beruht, deren Auftreten der Anwalt durch sachgerechtes Arbeiten gerade hätte vermeiden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80, NJW 1982, 572, 573; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015 f; v. 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92, NJW 1993, 2797, 2799). - BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79
Interventionswirkung
es zu vertreten hatte, daß der Kl. den zweiten Prozeß begann, ohne durch die Interventionswirkung geschützt zu sein, fällt selbst das Risiko einer falschen Gerichtsentscheidung in jenem Prozeß in den Bereich der Schäden, für den er einzustehen hat (vgl. für einen Notarfehler Senat, NJW 1982, 572 = VersR 1982, 296 (297)).
- BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …
Es wäre nicht nur der Ursachenzusammenhang zwischen dem Erlaß des nichtigen Bebauungsplans und den (unterstelltermaßen) unrichtigen Bescheid gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 = NJW 1982, 572), sondern der ablehnende Bescheid würde auch eine auf der Eigenart der fehlerhaften Bauleitplanung der Beklagten beruhende und hierfür typische Auswirkung bilden. - BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
Das gilt auch für die Haftung aus § 19 BNotO (BGHZ 70, 374, 377; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80, NJW 1982, 572, 573). - BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08
Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor …
Das Hinzutreten einer etwaigen eigenen Amtspflichtverletzung des Grundbuchamts würde die Amtshaftung des Beklagten für die Schaffung derjenigen Gefahrenlage, die sich im konkreten Fall tatsächlich verwirklicht hat, nicht ausschließen (BGH, Urteil vom 2. April 1998 - IX ZR 107/97 - NJW 1998, 2048, 2050 m.w.N.; Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 - NJW 1981, 572, 573;… Zugehör in: Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, S. 879 Rn. 2222;… Schramm in: Bracker/Schippel, BNotO, 8. Aufl., § 19 Rn. 89;… Sandkühler aaO, § 19 Rn. 149;… Frenz in Eylmann/Vaasen, BNotO und BeurkG, 2. Aufl., § 19 BNotO Rn. 32). - OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01
Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit
Eine Betriebskostenabrechnung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung "Heizungskosten" ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weitere nicht unbeträchtliche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht unmittelbar aus der Abrechnung ersichtlich ist. - OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15
Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung
Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Vorgabe erfordert des weiteren eine übersichtliche und in sich verständliche Zusammenstellung der geschuldeten Daten (BGH NJW 1982, 573; BGH NJW 1985, 2699), die so detailliert und verständlich mitgeteilt werden müssen, dass der Berechtigte ohne fremde Hilfe in der Lage ist, seine Ansprüche nach Grund und Höhe zu überprüfen (BGH NJW 1982, 572, NZM 2009, 78). - BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83
Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des …
Selbst wenn das Landgericht in dieser Frage unrichtig entschieden hätte, würde das Risiko einer solchen unrichtigen Entscheidung noch in den Bereich der Schäden fallen, denen hier die verletzte Amtspflicht vorbeugen soll (vgl. BGH Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 = NJW 1982, 572, 573). - BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes …
Damit rechtfertigt es auch der Schutzzweck der von dem Kläger verletzten Pflicht, daß er ungeachtet der mitwirkenden Fehler des Gerichts bei der Beurteilung der Verbindlichkeit seiner Zusagen für die Folgen seiner Pflichtverletzung einstehen muß (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80, NJW 1982, 572 zu einer von einem Notar zu verantwortenden Unklarheit …und Urt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, WM 1988, 987, 992 ff. für die Mitverursachung einer fehlerhaften Gerichtsentscheidung durch einen Rechtsanwalt). - BGH, 16.01.1992 - III ZR 197/90
Amtshaftung wegen verfrühter Zwangsvollstreckung in Grundstück des …
- BGH, 07.01.1988 - IX ZR 7/87
Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtspflichtverletzung eines Notars
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 908/01
Anwaltspflichten und -haftung im Mandatsverhältnis; versäumter Hinweis an das …
- BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
- AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12
Keine Aufrechnung gegen fällige Hausgeldansprüche!
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 38/84
Amtshaftungsanspruch wegen Verhinderung eines gutgläubigen Grundschulderwerbs
- OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum
- LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82
Anzeigepflicht bei Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer GmbH in einer …
- BGH, 26.03.1982 - V ZR 12/81
Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei Beurkundung einer Aufhebung eines …
- BGH, 16.06.1988 - IX ZR 34/87
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Amtspflichten - …
- BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86
Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft
- OLG München, 18.10.1985 - 23 U 2983/85
Vereinbarung einer "stillen Zession"; Widerrufbarkeit der Einziehungsermächtigung …
- OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 5 UF 206/84
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