Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 583
- MDR 1982, 779
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin, 18.04.1975 - V S 13.75
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (…vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1980 - 12 A 1415/78
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, daß im Falle einer erheblichen Belästigung des Nichtrauchers an seinem Arbeitsplatz durch Passivrauchen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sei, durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und unter besonderen Umständen auch ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen (vgl. VG Bremen ZBR 1976, 290; VG Freiburg DOD 1979, 261 = NJW 1978, 2352 m.w.N.; LAG Baden-Württemberg Der Betrieb 1978, 213; VG Köln NJW 1978, 2354, inzwischen aufgehoben durch Urteil des OVG Münster vom 22.5.1980 - 12 A 1415/78 -, das die tatsächlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansah). - VG Köln, 10.05.1978 - 3 L 302/78
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, daß im Falle einer erheblichen Belästigung des Nichtrauchers an seinem Arbeitsplatz durch Passivrauchen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sei, durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und unter besonderen Umständen auch ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen (vgl. VG Bremen ZBR 1976, 290; VG Freiburg DOD 1979, 261 = NJW 1978, 2352 m.w.N.; LAG Baden-Württemberg Der Betrieb 1978, 213; VG Köln NJW 1978, 2354, inzwischen aufgehoben durch Urteil des OVG Münster vom 22.5.1980 - 12 A 1415/78 -, das die tatsächlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansah).
- LAG Baden-Württemberg, 09.12.1977 - 7 Sa 163/77
Fürsorgepflicht; Tabakrauch-freien Arbeitsraum
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Ein Teil der Rechtsprechung vertritt die Auffassung, daß im Falle einer erheblichen Belästigung des Nichtrauchers an seinem Arbeitsplatz durch Passivrauchen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sei, durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen und unter besonderen Umständen auch ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen (vgl. VG Bremen ZBR 1976, 290; VG Freiburg DOD 1979, 261 = NJW 1978, 2352 m.w.N.; LAG Baden-Württemberg Der Betrieb 1978, 213; VG Köln NJW 1978, 2354, inzwischen aufgehoben durch Urteil des OVG Münster vom 22.5.1980 - 12 A 1415/78 -, das die tatsächlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansah). - OLG Stuttgart, 26.06.1974 - 1 Ss 352/74
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (…vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -). - VG Schleswig, 20.09.1974 - 10 A 111/74
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Offenbar unter Einfluß dieser medizinischen Ansicht (…vgl. Kaiserin DÖV 1979, S. 47) sind einige Gerichte von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgegangen und haben Rauchverbot zum Schutz des Nichtrauchers ausgesprochen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 2014, das einem Taxifahrer zubilligte, gegenüber Fahrgästen ein Rauchverbot zu verlangen, VG Schleswig, NJW 1975, 275 - Rauchverbot bei beruflicher Fortbildungsveranstaltung - OVG Berlin, NJW 1975, 2261 mit ablehnender Anmerkung Schievelbein - Rauchverbot bei Lehrveranstaltungen -). - Drs-Bund, 05.05.1975 - BT-Drs 7/3597
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81
Demgegenüber wird in der Bundestagsdrucksache 7/3597 vom 5. Mai 1975, die sich u.a. mit dem Problem der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen befaßt, ausgeführt, daß die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen aus medizinischer Sicht noch nicht hinreichend geklärt sei (vgl. BT-Drucks. 7/3597 Seite 3 ff.) Das "Nichtraucherschutzprogramm" (vgl. das Nichtraucherschutzprogramm des Bundes und der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, das der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit am 7. Juni 1978 dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat und auf das sich die Bundesregierung bei ihrer Erklärung vor dem Bundestag auf eine Anfrage am 27. Februar 1980 (vgl. DRiZ 1980, 231) bezogen hat, geht davon aus, daß den Nichtrauchern häufig Belästigungen durch unfreiwilliges Mitrauchen zugemutet würden und daß daraus Beeinträchtigungen des Wohlbefindens sowie der Gesundheit resultieren könnten.
- BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20
Nichtraucherschutz im Justizvollzug
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gefangenen aufgrund des Freiheitsentzuges nicht in gleicher Weise wie freie Bürger Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit begegnen können (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 583;… OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27;… OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17).Die Schädlichkeit des Passivrauchens, die früher in Rechtsprechung und Literatur bezweifelt wurde (vgl. die Übersicht bei OLG Hamm, NJW 1983, 583 f.), steht außer Frage.
- BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20
Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gefangenen aufgrund des Freiheitsentzuges nicht in gleicher Weise wie freie Bürger Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit begegnen können (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 583;… OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27;… OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17).Die Schädlichkeit des Passivrauchens, die früher in Rechtsprechung und Literatur bezweifelt wurde (vgl. die Übersicht bei OLG Hamm, NJW 1983, 583 f.), steht außer Frage.
- ArbG Hamburg, 14.04.1989 - 13 Ca 340/87
Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
(OLG Stuttgart, Beschluß vom 26.6.1974, NJW 1974 S. 2014; VG Schleswig, Urteil vom 20.9.1974, NJW 1975 S. 275; OVG Berlin, Beschluß vom 18.4.1975, NJW 1975 S. 2261; a.A. noch OLG Hamm, Beschluß vom 1.3.1982, MDR 1982 S. 779; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1977, DB 1978 S. 213, das den Anspruch des Arbeitnehmers auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz verneinte.). - OLG Nürnberg, 17.08.1987 - Ws 952/87 Den hier bekannten Entscheidungen des OLG Hamm (MDR 1982, 779, NStZ 1984, 574 ) und OLG Zweibrücken (NStZ 1986, 429 ) lagen andere Ausgangssachverhalte zugrunde.
- VG Frankfurt/Main, 19.08.1986 - III/VG 1730/86 Zwischen den Beteiligten besteht - anders als in der medizinischen Fachwissenschaft und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei OLG Hamm, Beschluß vom 01.03.1982 - 7 Vollz (Ws) 225/81 -, NJW 1983, S. 583;… Schmidt, DÖD 1982, S. 97 ff., 122 ff.) - kein Streit, daß Nichtraucher am Arbeitsplatz durch das Rauchen anderer (sogenanntes Passiv-Rauchen) wissenschaftlich erwiesenermaßen gesundheitlich gefährdet werden.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 5 Ss (OWi) 16/82 I |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2614
- MDR 1982, 779
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 31.07.1995 - 3 ObOWi 69/95 Es handelt sich im vorliegenden Fall auch um einen sog. Presseinhaltsverstoß (OLG Düsseldorf NJW 1982, 2614).
Dabei soll verhindert werden, daß durch eine mit Übertreibung arbeitende, suggestive oder marktschreierische Werbung kranke und besonders ältere Menschen zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch, aber auch beim Gebrauch anderer Mittel zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten verleitet werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2614/2615).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 16.11.1981 - 1 ObOWi 468/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hauptverhandlung; Persönliches Erscheinen; Entfernen; Unbefugt; Einspruch; Verwerfung
Papierfundstellen
- MDR 1982, 779
- JR 1982, 215
- BayObLGSt 1981, 168
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21
Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des …
Rn. 15 (b) Selbst bei Zugrundelegung der in Judikatur und Schrifttum vertretenen, allerdings nicht unumstrittenen Auffassung, wonach ein eigenmächtiges Sichentfernen des Betroffenen einem Ausbleiben im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG gleich stehe, weil dies eine Verletzung der Anwesenheitspflicht bedeute (vgl. nur KG, Beschluss vom 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19 = VRS 135, 270 (2018) = VRS 135, Nr. 56 = ZfSch 2019, 592;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.08.2020 - V-6 Kart 10/19 (OWi) = WuW 2020, 671 = NZKart 2020, 685;… Beck-OK OWiG/Hettenbach a.a.O. § 74 Rn. 27;… Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 74 Rn. 28;… KK-OWiG/Senge a.a.O. § 74 Rn. 30; a.A.: BayObLG, Beschluss vom 16.11.1981 - 1 Ob OWi 468/81 = BayObLGSt 81, 168; in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 18.05.1971 - 3 StR 10/71 = BGHSt 24, 143 = MDR 1971, 675, der darauf abhebt, dass der Betroffene zu Beginn der Hauptverhandlung ausbleibt), gilt nichts anderes. - OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02
Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen - …
Begr.; Wieser, OWiG, § 74 Rn. 2.1; a.M. BayOblG JR 1982, 215, 216; Lemke, OWiG, § 74 Rn. 12) bleibt der Betroffene nicht nur dann aus, wenn er zu Beginn der Hauptverhandlung nicht anwesend ist, sondern auch dann, wenn er sich eigenmächtig vorzeitig aus der Hauptverhandlung entfernt.Das BayOblG hat in einem Fall, in dem sich die Betroffene während der Beweisaufnahme entfernt hatte, die Unanwendbarkeit des § 74 Abs. 2 OWiG zusätzlich zu dem Hinweis auf den seiner Meinung nach entgegenstehenden Gesetzeswortlaut damit begründet, dass die Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit in der Hauptverhandlung in Fällen, in denen der Betroffene sich vorzeitig wieder entferne, nicht dasselbe Gericht habe wie dann, wenn er von vornherein gar nicht erschienen sei (JR 1982, 215, 216).
Mit seiner Auslegung des § 74 Abs. 2 OWiG weicht der Senat nicht von der zitierten Entscheidung des 1. Strafsenats des BayOblG (JR 1982, 215 f) ab.
- KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach …
Daneben entspricht es zumindest herrschender Meinung, dass das Amtsgericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG auch dann verwerfen kann (oder muss), wenn der Betroffene sich vorzeitig aus der Verhandlung entfernt (vgl. BayObLGSt 1972, 17; KrG Saalfeld NStZ 1994, 41;… Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 28;… KK-OWiG/Senge, 3. Aufl., § 74 Rn. 30; a.M. BayObLG VRS 62, 206).
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