Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.09.1982 - 15 W 274/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1600n; FGG §§ 20, 55b
Abstammungsrecht; Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des verstorbenen Vaters des Kindes; kein Beschwerderecht der Geschwister des verstorbenen Vaters bezüglich der Feststellung der Vaterschaft; unverschuldete Fristversäumnis zur Einlegung einer Beschwerde; Pflicht ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einholung eines Blutgruppengutachtens; Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des verstorbenen Vaters des Kindes; Ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung in einem Vaterschaftsfeststellungsbeschluss; Rechtsmittelfrist als übliche Beschwerdefrist; Rechtsmittelfrist von zwei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 55b
Verfahrensgang
- LG Hagen, 21.07.1982 - 13 T 38/82
- OLG Hamm, 29.09.1982 - 15 W 274/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 141
- FamRZ 1982, 1239
- Rpfleger 1982, 472 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.04.1982 - 20 W 125/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 141
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 20 U 75/14
Ansprüche eines Architekten wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Gebäude
2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 97), sondern vom Eigentümer sogar selber die Beseitigung verlangen kann, was dessen Duldungspflicht im Rahmen einer Drittvornahme impliziert. - BGH, 17.01.2001 - XII ZB 194/99
Streitgenössische Nebenintervention des Untermieters
Durch die Zwangsvollstreckung aus dem von der Klägerin erstrittenen Titel gegen die Beklagte kann auch das Recht der Streithelferin zum unmittelbaren Besitz an der gepachteten Gaststätte ohne deren Einverständnis mit der von der Beklagten durchzuführenden Rückbaumaßnahme oder deren Ersatzvornahme nicht beeinträchtigt werden, solange die Klägerin keinen gesonderten Duldungstitel gegen die Streithelferin erwirkt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt MDR 1983, 141;… zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 541 a, 541 b BGB durch den Untermieter vgl. auch Schmidt/Futterer, Mietrecht 7. Aufl. § 541 b BGB Rdn. 198;… Wolf/Eckert/Ball aaO Rdn. 1346). - OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und …
Nicht dagegen folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts, die von der Gläubigerin begehrte Ersatz vornähme könne schon deswegen nicht gewährt werden, weil durch sie in ein Recht eines Dritten ohne dessen Zustimmung eingegriffen würde, wobei die Zustimmungserklärung des Dritten bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag vorliegen müsse (ebenso OLG Frankfurt, OLGZ 83, 97 ff;… Baumbach-Hartmann, a.a.O., § 887 Rn. 32).
- OLG Köln, 03.07.2002 - 19 W 18/02
Kein Zwangsgeld, wenn Erfüllung der titulierten Pflicht unmöglich
In einem derartigen Fall ist eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO nur dann möglich, wenn der Eigentümer und der Mieter sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt hat, oder wenn die Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Eigentümer und Mieter in den Händen halten (OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 97; BayObLG, NJW-RR 1989, 462 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 26.01.2001 - 9 W 79/00
Auslegung des Titels; Aufrechnung gegen Vorauszahlungsanspruch
Richtig ist auch, dass eine Zwangsvollstreckung nicht zugelassen werden darf, wenn sie sich von vornherein als Eingriff in die Rechte eines Dritten darstellt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, S. 141).Darüber hinaus ist die Anordnung einer Ersatzvornahme nicht vom Vorliegen einer baurechtlichen Genehmigung abhängig (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, S. 141).
- BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88 In solch einem Fall ist eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO nur dann möglich, wenn der Käufer oder Mieter sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt hat oder wenn der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen Käufer oder Mieter in Händen hält (OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 97 [hier: IV (427) 76 a] ..).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 27.09.1982 - 11 U 214/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 141
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14
Drohende Insolvenz des Schuldners als Arrestgrund
Allein das vertragswidrige Verhalten des Schuldners - auch vorsätzliches - stellt noch keinen Arrestgrund dar, vielmehr müssen weitere Anhaltspunkte für eine Gefährdung hinzukommen (…MüKo ZPO -Drescher, a. a. O., § 917 RdNr. 9; OLG Schleswig, MDR 1983, 141).Das OLG Schleswig hat bereits mit Urteil vom 27. September 1982 (Az. 11 U 214/82; MDR 1983, 141) entschieden, dass die Frage des Vorliegens eines Arrestgrundes bei der Behauptung einer strafbaren Vermögensschädigung nicht schlechthin und auch nicht in der Regel zu bejahen sei.
- LAG Hamburg, 29.06.2001 - 6 Sa 28/01
Arbeitsvertragswidriges Verhalten als Arrestgrund des § 917 Abs. 1 ZPO; …
Überwiegend wird heute in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, eine gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtete Straftat des Schuldners allein genüge nicht, um einen Arrestgrund darzutun, vielmehr müssten konkrete Umstände hinzu kommen, um die in § 917 Abs. 1 ZPO angesprochene Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung oder -erschwerung zu begründen (OLG Köln, MDR 00, 49; OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Koblenz WM 1987, 310; OLG Düsseldorf NJWRR 1986, 1192; OLG Bremen vom 11.03.1993 1 W 17/93 über juris; OLG Hamburg VersR 1982, 341; OLG Köln, MDR 1986, 595; OLG Düsseldorf VersR 1980, 50;… Münchener Kommentar Heinze, a.a.O., § 917 Rdn. 6;… Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdn. 1, jeweils m.w.N.;… anders Fischer, a.a.O.; OLG Dresden, MDR 1998, 795; OLG München, MDR 1970, 934; LAG Frankfurt NJW 1965, 989;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 917 Rdn. 6).Die Motivation der Sicherung der Beute" (vgl. OLG München, MDR 1970, 934; OLG Dresden, MDR 1998, 795; OLG Schleswig, MDR 1983, 141; LAG Frankfurt, NJW 1965, 989) spielt im vorliegenden Fall ohnehin keine wesentliche Rolle, da das nach den Darlegungen der Arrestklägerin mit Hilfe der Schecks transferierte Kapital der Arrestklägerin nicht auf einem Konto des Arrestbeklagten im vorliegenden Fall, sondern auf einem Konto des Herrn xxxxxx gesammelt worden ist.
- OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
Arrestgrund bei strafbarer oder unerlaubter Handlung
Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
- LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05
Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail; …
Rn. 17 Insoweit ist insbesondere bei der Annahme eines Verfügungsanspruches aufgrund unerlaubter Handlung, wie es der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, bei der Beurteilung, ob eine besondere Dringlichkeit vorliegt, Zurückhaltung geboten, wenn die unerlaubte Handlung letztlich nur das Vermögen des Antragstellers betrifft (jew. zum Arrest: OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192; 1999, 1592; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 575; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 71). - LAG Hamm, 09.07.1998 - 17 Sa 733/98
Arrestverfahren vor Arbeitsgerichten ; Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 5 U 133/03
Missbräuchliche Benutzung eines Faksimilestempels auf Schecks; Erlass eines …
Vielmehr sind auch in solchen Fällen - zusätzlich zu der bereits begangenen Straftat - konkrete Anhaltpunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde darüber hinaus auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143, 144; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 1999, 1592; 4. Zivilsenat, NJW-RR 1986, 1192; VersR 1980, 50.; OLG Koblenz, ZIP 1986, 1559, 1562; OLG Schleswig, MDR 1983, 141).
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