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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.1982

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1982 - I ARZ 449/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2397
BGH, 28.10.1982 - I ARZ 449/82 (https://dejure.org/1982,2397)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - I ARZ 449/82 (https://dejure.org/1982,2397)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - I ARZ 449/82 (https://dejure.org/1982,2397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gerichtsstandsvereinbarung mit Einräumung eines Wahlrechts - Umfang des Bestimmtheitserfordernisses bei Gerichtsstandsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 996
  • ZIP 1983, 369
  • MDR 1983, 466
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 24.09.1998 - III ZR 133/97

    Inhaltskontrolle einer Gerichtsstandklausel

    In dem Beschluß vom 28. Oktober 1982 - I ARZ 449/82 - NJW 1983, 996 ging es um die Inhaltskontrolle einer Gerichtsstandsvereinbarung (§§ 38, 40 ZPO) und nicht um das Recht, zwischen staatlicher und Schiedsgerichtsbarkeit zu wählen.
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Rn. 24 a) Entfaltet die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands zwischen dem Kläger und einem der beklagten Streitgenossen Wirkung, so kann dieser Gerichtsstand einerseits dem dadurch begünstigten Streitgenossen nicht über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entzogen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]), andererseits kann das prorogierte Gericht den anderen Streitgenossen nicht ohne Weiteres über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgedrängt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. Februar 2020, 1 AR 94/19, NJW-RR 2020, 763 Rn. 46;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24).
  • BayObLG, 14.08.2024 - 102 AR 84/24

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Antragsgegner, Gerichtsstandsvereinbarung, …

    Das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht kann dem durch die Prorogation Begünstigten grundsätzlich nicht durch eine Gerichtsstandsbestimmung entzogen werden (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]; BayObLG…, Beschluss vom 3. Juli 2024, 101 AR 86/24 e, juris Rn. 30;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 67/22, juris Rn. 48).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19

    Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand

    Rn. 46 (1) Der prorogierte Gerichtsstand kann einerseits dem begünstigten Streitgenossen nicht über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entzogen werden (BGH…, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996), andererseits kann das prorogierte Gericht den anderen Streitgenossen nicht ohne Weiteres über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgedrängt werden (BayObLG…, Beschluss vom 9. März 1999, 1Z AR 5/99, BayObLGZ 1999, 75 [Leitsatz sowie juris Rn. 9];… Beschluss vom 24. März 1999, 1Z AR 15/99, NJW-RR 2000, 1592 [juris Rn. 7];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …

    Zum anderen ist es vertretbar, dem jeweiligen Kläger allein oder den Parteien gemeinschaftlich ein Auswahlrecht unter den Berliner Amtsgerichten zuzubilligen (vgl. zur Vereinbarung von noch auszuwählenden Gerichtsständen etwa BGH NJW 1983, S. 996;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 38 Rdn. 13).
  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach …

    Hinzu kommt, dass die Beklagte jedenfalls das nach § 14 Nr. 6 des Vertrags vorgesehene Wahlrecht (zum Wahlrecht des Beklagten s. BGH NJW 1983, 996) mit Schriftsatz vom 21.12.2006 im Sinne einer Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf ausgeübt hat.
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …

    Rn. 24 Nur die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands mit einem der Streitgenossen hindert eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sofern es derjenigen Partei, die nicht durch die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden ist, nicht zugemutet werden kann, sich auf einen Rechtsstreit vor dem vereinbarten Gericht - hier Braunschweig - einzulassen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juli 2022, 101 AR 36/22, juris Rn. 30 ff.;… Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 78/20, juris Rn. 29;… Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 2/20, juris Rn. 17;… Beschluss vom 12. Februar 2020, 1 AR 94/19, NJW-RR 2020, 763 Rn. 46).
  • BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24

    Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen Bürgen bei prorogiertem ausschließlichen …

    Das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht kann dem durch die Prorogation Begünstigten grundsätzlich nicht durch eine Gerichtsstandsbestimmung entzogen werden (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]; BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 78/20, juris Rn. 29;… Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 2/20, juris Rn. 17;… NJW-RR 2020, 763 Rn. 51;… Beschluss vom 9. März 1999, 1Z AR 5/99, NJW-RR 2000, 660 [juris Rn. 8]).
  • BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Rn. 29 Das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht kann dem durch die Prorogation Begünstigten nicht durch eine Gerichtsstandsbestimmung entzogen werden (BGH…, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]; BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 78/20, juris Rn. 29;… Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 2/20, juris Rn. 17;… NJW-RR 2020, 763 Rn. 46).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 2/20

    Unzulässiger Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen

    Das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht, das dem durch die Prorogation Begünstigten durch eine Gerichtsstandsbestimmung nicht entzogen werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]), kann danach unter Berücksichtigung der verfahrensökonomischen Zielsetzung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu dem für den Rechtsstreit gegen sämtliche Streitgenossen zuständigen Gericht bestimmt werden, sofern den anderen Streitgenossen unter Berücksichtigung der mit der Prorogation verfolgten Zwecke zugemutet werden kann, sich ebenfalls vor diesem Gericht verklagen zu lassen (…vgl. BGH, NJW 2008, 3789 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 9. März 1999, 1Z AR 5/99, NJW-RR 2000, 660 [juris Rn. 8];… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …

  • BayObLG, 31.07.2025 - 102 AR 76/25

    Selbständiges Beweisverfahren, Antragsgegner, Nachträgliche …

  • OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 10 AR 7/16

    Gerichtsstandsbestimmung bei Vereinbarung unterschiedlicher ausschließlicher …

  • BayObLG, 05.04.2002 - 1Z AR 24/02

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft - Gerichtsstandsvereinbarung - …

  • OLG Köln, 10.01.2023 - 8 AR 24/22

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess; …

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2010 - 13 O 73/10

    Verfahrensrecht - Zu den Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • BayObLG, 01.10.1998 - 1Z AR 60/98

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung

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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,410
BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen Verweisung und bloßer Abgabe der Sache an ein anderes Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281
    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1062
  • MDR 1983, 466
  • Rpfleger 1983, 160
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Zumindest bei dieser Sachlage erscheint es nach dem Zweck des § 36 Nr. 6 ZPO, langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 17, 168, 170) geboten, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift das örtlich zuständige Gericht zu bestimmen.
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Eine bindende Verweisung durch das Amtsgericht Offenbach an das Amtsgericht München liegt zwar nicht vor, da die durch Beschluß vom 01.10.1982 ausgesprochene Verweisung vor ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erfolgt ist (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574).
  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für …

    Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2002 - 15 AR 42/01

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Gerichtsstandsbestimmung vor …

    Es entspricht anerkannter und vom Senat geteilter Rechtsansicht, dass im Stadium der Klageanhängigkeit noch kein Raum für eine Verweisung nach § 281 ZPO ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062; NJW-RR 1997, 1161; BayObLGZ 1999, 94, 96;… Zöller/Greger, a.a.O., § 281 Rdn. 7).

    Einer gleichwohl ausgesprochenen Verweisung kommt keine Bindungswirkung zu (BGH NJW 1983, 1062).

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aus Gründen der Prozessökonomie davon auszugehen, dass eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit zulässig ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

    Auch hinsichtlich der Beklagten zu 1 kann die Gerichtsstandsbestimmung ohne Vorbehalt erfolgen, da auch die Beklagte zu 1 sich zur Frage der Zuständigkeit geäußert hat und damit insoweit eine nach den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche Einlassung vorliegt (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …

    Zwar haben sich die beiden Abteilungen nicht in rechtskräftigen Beschlüssen für unzuständig erklärt; im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte läßt die Rechtsprechung jedoch im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen (BGHZ 71, 264, 271 f; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062;… vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 36 Rdn. 25); dies muß vorliegend schon deshalb gelten, weil auch ein ablehnender Beschluß in Ermangelung eines befristeten Rechtsmittels nicht der formellen Rechtskraft zugänglich wäre.
  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Rn. 13 b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 21. Juni 1991, AR 1 Z 49/91, NJW-RR 1992, 569 [juris Rn. 6]; KG, Beschluss vom 31. Oktober 2019, 2 AR 52/19, NJ 2020, 22 [23]; OLG München…, Beschluss vom 8. August 2013, 34 AR 219/13, NJW-RR 2014, 80 [juris Rn. 5];… Toussaint in BeckOK, ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

    Rn. 33 c) Da eine Anhörung des Beklagten noch nicht stattgefunden hat und im Rahmen der Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit nicht veranlasst war, steht die Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens unter dem Vorbehalt, dass das Landgericht Mainz an einer erneuten Überprüfung seiner Zuständigkeit aufgrund neuen Sachvortrags nach Rechtshängigkeit nicht gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]).

  • BayObLG, 01.10.2026 - 101 AR 143/26

    Gerichtsbestimmung durch das Bayerische Oberste Landesgericht vor …

    Rn. 14 b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 13;… Toussaint in BeckOK ZPO, 61. Ed. 1. Juli 2026, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

    Rn. 22 c) Da eine Anhörung des Beklagten noch nicht stattgefunden hat und im Rahmen der Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit nicht veranlasst war (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 33), steht die Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens unter dem Vorbehalt, dass das Landgericht Stade an einer erneuten Überprüfung seiner örtlichen Zuständigkeit aufgrund neuen Sachvortrags nach Rechtshängigkeit nicht gehindert ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 33).

  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Da das Arbeitsgericht Bocholt in seiner letzten Zuleitungsverfügung seine funktionelle und örtliche Zuständigkeit bereits bejaht hat, geht der Senat davon aus, dass dem Verfahren dort nun auch ohne einen Ausspruch der Rechtswegzuständigkeit, der vor Rechtshängigkeit nur ausnahmsweise im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062;… Beschluss vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, juris Rn. 16), Fortgang gegeben wird.
  • OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
    Grundsätzlich ist dafür zwar die Rechtshängigkeit einer Sache Voraussetzung, allerdings entspricht es der BGH-Rechtsprechung (NJW 1983, 1062), der der Senat folgt, dass zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten eine Bestimmung bereits vor Rechtshängigkeit erfolgen kann (…vgl. zum Meinungsstand dieser nach wie vor in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage Vollkommer in Zöller § 36 Rn. 26 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Grundsätzlich kommt eine Zuständigkeitsbestimmung auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur in Betracht, wenn verschiedene Gerichte, von denen mindestens eines zuständig ist, sich mit rechtskräftigen, den Parteien jeweils mitgeteilten Beschlüssen für unzuständig erklärt haben, was in der Regel nur nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 1161; NJW 1983, 1062; BayObLG NJW 1964, 1573, 1574 und NJW-RR 1992, 569).

    Denn eine Zuständigkeitsbestimmung ist im vorliegenden Fall jedenfalls in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig, um dem Zweck dieser Vorschrift entsprechend langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1983, 1062; Senat, etwa Beschluss vom 6. März 2002 - 2 AR 10/02 - BayObLG NJW-RR 1992, 569).

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 12/07

    Akteneinsicht in Zivilverfahren: Anspruch auf Neubescheidung nach …

    Denn eine Verweisung nach dieser Vorschrift kann nur nach Rechtshängigkeit erfolgen (vgl. BGH, MDR 1983, 466; NJW-RR 97, 1161), die durch die Zustellung des Rechtsschutzgesuches an den - im Zivilprozess nicht parteifähigen - Antragsgegner nicht eingetreten sein dürfte.
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

    Rn. 33 Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).
  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in …

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

  • OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 1 AR 44/01
  • BGH, 18.09.1986 - I ARZ 513/86

    Voraussetzungen der Erklärung der Unzuständigkeit durch ein Gericht - Bestimmung …

  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids - …

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren …

  • BGH, 07.07.2015 - X ARZ 44/15

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen …

  • OLG Hamburg, 02.08.2005 - 13 AR 26/05

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei lediglich tatsächlicher Erklärung …

  • OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12

    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20

    Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. …

  • OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 AR 26/04

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1985 - 2 UFH 22/85

    Prozeßkostenhilfe; Prüfungsverfahren; Klagezustellung; Bindungswirkung; …

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 1/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung und Abänderung einer …

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 20/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Akteneinsicht in …

  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BAG, 28.02.1986 - 5 AS 1/86
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 13 AR 1/05

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 6 ZPO

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