Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Anforderungen an die Austauschbarkeit von Beweismitteln - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
Verfahrensgang
- BGH, 17.02.1982 - 2 StR 139/82
- BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 126
- MDR 1983, 147
- MDR 1983, 505
- NStZ 1983, 86
- StV 1983, 4
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69
Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Zur Frage der Austauschbarkeit von Beweismitteln (im Anschluß an BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219).Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß es dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen nicht verwehrt ist, sich statt des benannten Beweismittels eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (BGHSt 22, 347 = LM Nr. 27 zu StPO § 244 Abs. 3 mit Anm. Kohlhaas).
Dabei ist zu berücksichtigen, daß es dem Antragsteller stets freisteht, Bedenken gegen die - angenommene - Gleichwertigkeit des Beweismittels geltend zu machen; Zweifel an dieser Gleichwertigkeit schlagen zugunsten des angebotenen Beweismittels aus (BGHSt 22, 347, 349) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69].
Der Grund dafür liegt darin, daß eine Zeugenaussage regelmäßig erlebnisbezogen und personengebunden, also von persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Einstellungen des Zeugen geprägt ist; deshalb kann im allgemeinen ein erreichbarer Zeuge nicht durch einen anderen Zeugen - oder durch ein anderes Beweismittel - ersetzt werden (vgl. RGSt 47, 100, 105; BGHSt 22, 347, 348 f.) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69].
- BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Die Ablehnung eines Antrags auf Einholung oder Erweiterung einer Aussagegenehmigung könnte nur unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) rechtsfehlerhaft sein (BGHSt 17, 382, 384 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62];… Pelchen in KK StPO, § 54 Rdn. 17). - BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81
Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH NStZ 1982, 243 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Dies ist für fehlerhafte Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft anerkannt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; BGH NJW 1967, 1869;… Pikart in KK StPO, § 336 Rdn. 2;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 336 Rdn. 2), muß aber erst recht gelten, wo der behauptete Verfahrensverstoß - wie hier - schon im Bereich der polizeilichen Tätigkeit geschehen sein soll. - BGH, 21.06.1967 - 4 StR 159/67
Gewährung des Schlussgehörs als Verfahrensvoraussetzung - Unterbleiben einer …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Dies ist für fehlerhafte Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft anerkannt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; BGH NJW 1967, 1869;… Pikart in KK StPO, § 336 Rdn. 2;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 336 Rdn. 2), muß aber erst recht gelten, wo der behauptete Verfahrensverstoß - wie hier - schon im Bereich der polizeilichen Tätigkeit geschehen sein soll. - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Zum anderen darf er auch das behaupten, was er lediglich vermutet oder für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66];… Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 49). - BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76
Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt eines Schriftstücks ist eine Form der "mittelbaren" Beweiserhebung, deren Zulässigkeit außer Frage steht (BGHSt 27, 135, 136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76] und die in vergleichbarer Weise auch bei der Vernehmung eines Zeugen über den von ihm eingenommenen Augenschein begegnet (…vgl. zum sogenannten "Beweismittler" oder "Augenscheinsgehilfen": Kleinknecht, StPO 35. Aufl. vor § 72 Rdn. 35;… Paulus in KMR StPO, 7. Aufl. Vorbem. zu § 48 Rdn. 46;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 278;… Meyer ebd. § 86 Rdn. 2, 3;… Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 2. Aufl. S. 384 ff.; RG JW 1931, 2813 mit Anm. Kern; OLG Hamm VRS 34, 61; OLG Koblenz VRS 45, 48). - BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Strafbarkeit wegen Mordes, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Für die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit kommt es allein darauf an, daß im Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlußfassung mit der Erörterung solcher Tatsachen zu rechnen war (vgl. BGHSt 30, 212, 214 f.) [BGH 18.09.1981 - 2 StR 370/81]. - BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81
Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Die - zulässige und ausreichende (BGHSt 30, 298, 300) [BGH 09.12.1981 - 3 StR 368/81 S] - Bezugnahme auf die Gründe des früheren Beschlusses zeigt vielmehr, daß es nach wie vor selbst der Auffassung war, der Ausschluß der Öffentlichkeit sei aus in der Sache liegenden Gründen geboten. - RG, 18.03.1913 - V 738/12
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter …
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Der Grund dafür liegt darin, daß eine Zeugenaussage regelmäßig erlebnisbezogen und personengebunden, also von persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Einstellungen des Zeugen geprägt ist; deshalb kann im allgemeinen ein erreichbarer Zeuge nicht durch einen anderen Zeugen - oder durch ein anderes Beweismittel - ersetzt werden (vgl. RGSt 47, 100, 105; BGHSt 22, 347, 348 f.) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69]. - OLG Hamm, 12.09.1967 - 3 Ss 890/67
Vernehmung eines Polizeibeamten; Zeugen; Sichtverhältnisse am Unfallort; Einnahme …
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Zwar kommt ein Austausch der Beweismittel ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das herangezogene Beweismittel zweifelsfrei gleichwertig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NJW 1983, 126, 127). - BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
Hinzu kommt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet (vgl. BGHSt 21, 118 ; BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 -, NJW 1983, S. 126 ; BGH…, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, NStZ 2006, S. 405). - OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Dem Beweisbegehren ist nämlich bereits durch Einholung des Identitätsgutachtens Rechnung getragen worden (vgl. BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4).In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es dem Tatrichter in engen Grenzen nicht verwehrt ist, statt des benannten Beweismittels sich eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219; BGH NStZ 1982, 432 = Strafverteidiger 1983, 6; BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4;… Alsberg/Nüse/ Meyer, a.a.O., Seite 420, 421).
Grundsätzlich darf zwar ein erreichbarer Zeuge nicht durch ein anderes Beweismittel ersetzt werden, wenn es darum geht, daß der Zeuge über ein eigenes, von subjektiven Vorstellungen geprägtes Erlebnis berichten soll; ein Austausch durch ein anderes Beweismittel kommt nur in Betracht, wenn es um die Feststellung einer bestimmten, jederzeit nachprüfbaren objektiven Gegebenheit geht (BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219; BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4).
Ein Antragsteller darf zwar im Rahmen eines Beweisantrags auch Tatsachen behaupten, deren Vorliegen er nur vermutet oder für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; KG Strafverteidiger 1983, 95;… KK-Herdegen, § 244 StPO Rdnr. 49).
- BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01
Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag; …
Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die bisherige Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Beweisbehauptung ergeben hat (BGH NJW 1983, 126, 127). - BGH, 05.12.2012 - 1 StR 531/12
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Bedeutung einer …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den Umgang mit Beweisanträgen anerkannt, dass die Tatgerichte unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall berechtigt sind, einen Beweisantrag durch die Erhebung des Beweises mit einem anderen Beweismittel als das im Antrag genannte zu erledigen (etwa BGH, Urteil vom 12. März 1969 - 2 StR 33/69, BGHSt 22, 347, 349; BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NStZ 1983, 86; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529;… kritisch gegenüber einem solchen Austausch des Beweismittels Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Band 6/1, § 244 Rn. 145). - BGH, 16.04.1996 - 1 StR 120/96
Ablehnung eines Beweisantrags - Bedeutungslosigkeit - Fehlerhaft - Tatrichter - …
Es hat dabei in unzulässiger Weise den angebotenen Zeugenbeweis durch Heranziehung einer Urkunde ersetzt, damit das Beweisergebnis vorweggenommen (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 86 f. m. Anm. Sieg in MDR 1983, 505; BGHSt 22, 347, 348; Kratsch JA 1983, 231, 232) und seiner Entscheidung letztlich das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache zugrundegelegt.Losgelöst von der Frage, inwieweit angebotene Zeugenbeweise ausnahmsweise durch andere Beweise ersetzbar sind (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 86 f.), konnte die schriftliche Gesamtkalkulation der Fa. S. die Zeugenvernehmung hier jedenfalls deshalb nicht ersetzen, weil die Urkunde kein gleichwertiges Beweismittel war.
- BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12
Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; …
Danach kann es dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen zum Gegenstand eines Beweisantrags zu machen, deren Richtigkeit er lediglich vermutet oder für möglich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. August 1966 - 2 StR 242/66, BGHSt 21, 118, 125; vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NJW 1983, 126, 127;… Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, aaO;… vom 2. Februar 2002 - 3 StR 482/01, aaO; vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405;… Fischer, aaO, Rn. 73 mwN). - OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Rn. 38 In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dem Tatrichter in engen Grenzen nicht verwehrt werden kann, sich statt des genannten Beweismittels eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (vgl. BGHSt 22, 347 ff.; BGHSt 27, 135 ff.; BGH NStZ 1982, 432; BGH NJW 1983, 126 ff.; Senat VRS 73, 203 ff. (207 f.); so auch Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.0., Seite 421;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 244 Rdn. 47;… LR-Gollwitzer, a.a.O., § 244 Rdn. 159). - OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02
Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei …
Sie ist nur ausnahmsweise zu bejahen, wenn etwa nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die vom Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern könnte (BVerfG, NJW 1993, 154, 155; BGH, NJW 1951, 481, 482; DRiZ 1962, 167, 168; MDR 1983, 505; BGHZ 53, 245, 258f.=NJW 1970, 946, 949, 950 - Anastasia; NJW 1999, 143; NJW 1998, 2673, 2674; NJW 2000, 3718, 3720; NJW-RR 2002, 1433, 1435; BVerwG, NJW 1968, 1441;… vgl. ferner Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 10 a;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284, Rdn. 7;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. (1996), § 284, Rdn. 51). - BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht - Wesentliche …
Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß zu einer erneuten grundsätzlichen Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Tatrichter auf Grund seines Eindrucks, der Angeklagte habe etwas aufs Geradewohl behauptet, diesen nach seiner Wissensquelle oder den Anhaltspunkten für seine Vermutung fragen und aus der Nichterteilung einer plausiblen Antwort folgern darf, daß es sich bei dem Antrag nur um einen Beweisermittlungsantrag handelt (so BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83 - veröffentlicht in StV 1985, 311) oder ob der Antragsteller keine Rechenschaft über die Grundlage seines Wissens und seine Erfolgserwartungen ablegen muß und deshalb nicht zu befürchten braucht, daß sein Antrag wegen Auskunftsverweigerung "herabgestuft" wird (so Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 - veröffentlicht in NJW 1983, 126 f;… KK-Herdegen, 2. Aufl., § 244 Rdn. 43 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen
- rechtsportal.de
StPO (1975) § 244 Abs. 3 Satz 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 505
- NStZ 1983, 325 (Ls.)
- StV 1983, 185
- JR 1983, 83
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Falls der Betrag von 250.000 DM nicht als Teil des der Kommanditgesellschaft zustehenden Kaufpreises (so ausdrücklich UA S. 7, 15, 37), sondern - wie der Angeklagte behauptet - ohne Bezug auf den Kaufvertrag von dritter Seite als persönliche Provision oder "Schmiergeld" bezahlt worden ist, so kommt - sofern der beurkundete Kaufpreis, wie das Landgericht unterstellt, angemessen ist - eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 18.1.1983 - 1 StR 490/82 - und vom 28.1.1983 - 1 StR 820/81). - BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Steht fest, daß der im Ausland lebende Zeuge in der Hauptverhandlung nicht erscheinen wird, so darf er trotz der Möglichkeit der Vernehmung durch den Rechtshilferichter als unerreichbar im Sinn von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118, 122; BGH bei Holtz MDR 1978, 459; 1979, 807;… BGH GA 1971, 85; 1975, 237; 1980, 355). - BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82
Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Falls der Betrag von 250.000 DM nicht als Teil des der Kommanditgesellschaft zustehenden Kaufpreises (so ausdrücklich UA S. 7, 15, 37), sondern - wie der Angeklagte behauptet - ohne Bezug auf den Kaufvertrag von dritter Seite als persönliche Provision oder "Schmiergeld" bezahlt worden ist, so kommt - sofern der beurkundete Kaufpreis, wie das Landgericht unterstellt, angemessen ist - eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 18.1.1983 - 1 StR 490/82 - und vom 28.1.1983 - 1 StR 820/81). - BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung …
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Zwar kann die Schweiz nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen die Rechtshilfe verweigern, wenn sich ein Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die von ihr als "fiskalisch" angesehen werden (BGBl. 1964 II 1369, 1386; 1976 II 1799, 1813); von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die Rechtshilfe zur Entlastung des Beschuldigten beitragen kann (BGH, Urteil vom 27.1.1982 - 3 StR 217/81;… Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. Bd. II Stichwort Schweiz Rdn. 22). - BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Steht fest, daß der im Ausland lebende Zeuge in der Hauptverhandlung nicht erscheinen wird, so darf er trotz der Möglichkeit der Vernehmung durch den Rechtshilferichter als unerreichbar im Sinn von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118, 122; BGH bei Holtz MDR 1978, 459; 1979, 807;… BGH GA 1971, 85; 1975, 237; 1980, 355).
- BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten …
Für eine solche Unerreichbarkeit genügt die Weigerung eines sich im Ausland aufhaltenden Zeugen, vor dem erkennenden Gericht zu erscheinen, nicht ohne Weiteres (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - 1 StR 196/92, BGHR StPO § 251 Abs. 2 Unerreichbarkeit 4; vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, wistra 1983, 120; entsprechend zum Zivilverfahren BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, MDR 2021, 1409 Rn. 23;… weitergehend LR/Cirener/Sander, StPO, 27. Aufl., § 251 Rn. 30, 39;… MüKoStPO/Kreicker, § 251 Rn. 64); denn bereits nach dem Gesetzeswortlaut betrifft die Voraussetzung für die Verlesung einer - nichtrichterlichen - Vernehmung eine in absehbarer Zeit ausgeschlossene gerichtliche Vernehmung (§ 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO in der Fassung nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004; entsprechend der zuvor geltende § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO). - BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
Gewährung rechtlichen Gehörs: Beachtung von wesentlichem Parteivorbringen; …
Die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Erwägungen müssen schlüssig ergeben, weshalb die Vernehmung vor einem ersuchten Richter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist (vgl. zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO aF [jetzt § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 StPO]: BGH, Beschluss vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505, [juris Rn. 2]). - BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23
Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit …
Dabei sind die Qualität des angebotenen Beweismittels und die Bedeutung des Beweisthemas zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20 aaO und vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, BeckRS 2010, 11192 unter 1).
- BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90
Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen
Es braucht hier nicht entschieden zu werden, unter welchen Umständen das Gericht weitere Bemühungen wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (vgl. BGH…, Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZP0, 50. Aufl., § 286 Anm. 3 Bd) oder deswegen einstellen darf, weil der Zeuge nur kommissarisch vernommen werden könnte (vgl. BAG, AP § 355 ZPO Nr. 1 = BB 1977, 1706; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505 zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO). - BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
Vorlegen von Scheinrechnungen
Ohne Erfolg beruft sich der Angeklagte zur Rechtfertigung seiner Ansicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82 (= MDR 1983, 505). - BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84
Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit …
Ebenso konnte er allein die Revisionsbegründung nicht wirksam unterzeichnen; ihre Wirksamkeit hätte vielmehr die Mitunterzeichnung durch einen Rechtsanwalt - etwa durch den Pflichtverteidiger - oder einen Rechtslehrer als Verteidiger vorausgesetzt (KG NJW 1974, 916 f; JR 1983, 83; KK-Laufhütte § 138 Rdn 12;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 345 Rdn 17;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 138 Rdn 11;… KMR-Paulus, 7. Aufl., § 345 Rdn 12; a.A. KMR-Müller § 138 Rdn 7). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
Ob die Vernehmung durch den Rechtshilferichter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGHSt 22, 118,-121/122;… BGH GA 1971, 85; BGH-NJW 1983, 527; BGH MDR 1983, 505;… Herdegen a.a.O. S. 340). - OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf …
Der Senat sieht deshalb von der Stellung eines Rechtshilfeersuchens zur Vernehmung des Zeugen S... ab (vgl. dazu auch BGH MDR 1983, 505; BGH ZZP 105 (1992), 500, 504 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1685). - BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91
Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …
Die Beschwerdeführer haben indessen keine Tatsachen vorgetragen, die die Ablehnung des FG, den Zeugen X durch ein zypriotisches Gericht vernehmen zu lassen, als ermessensfehlerhaft erscheinen ließe (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Dezember 1987 II 240/74 U, F, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 484; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH -, vgl. zuletzt Beschluß vom 17.2.1983 1 StR 325/82, Juristische Rundschau - JR - 1984, 129). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85 Ob die Vernehmung durch den Rechtshilferichter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGHSt 22, 118, 121/122;… BGH GA 1971, 85; BGH-NJW 1983, 527 [BGH 05.10.1982 - 5 StR 466/82]; BGH MDR 1983, 505;… Herdegen a.a.O. S. 340).
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