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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.05.1984 - 22 U 116/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2549
OLG Frankfurt, 14.05.1984 - 22 U 116/84 (https://dejure.org/1984,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.1984 - 22 U 116/84 (https://dejure.org/1984,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 1984 - 22 U 116/84 (https://dejure.org/1984,2549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 707

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; Antrag des Schuldners; Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 275 (Ls.)
  • MDR 1984, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 21.03.2012 - 8 U 202/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen …

    Ein solcher Schadenseintritt ist demnach in der Regel ausgeschlossen, wenn es um Geldforderungen geht und der Gläubiger - wie hier - vor einer Vollstreckung Sicherheit zu leisten hat (vgl. Saarländisches OLG, MDR 1997, 1157; OLG Frankfurt, MDR 1984, 764; OLG Köln, MDR 1975, 850 f.;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 719, Rdnr.3).
  • OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00

    Vollstreckungsklausel: Nachweis der Rechtsnachfolge ohne Urkunde

    Eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 707, 719 ZPO ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn die im Rahmen des Einstellungsantrages vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel bei summarischer Prüfung überwiegende Aussicht auf Erfolg bietet, worauf - entgegen der von der Beklagten geäußerten Ansicht - allein aufgrund des Umstandes, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen wurde, jedoch nicht bereits zwingend geschlossen werden kann, sondern zusätzlich gefordert werden muss, dass die Schuldnerin durch eine vorläufige Vollstreckung besonders gefährdet ist und durch diese einen Schaden erleiden kann, der über die bloße Vollstreckungswirkung hinausgeht, was bei einem ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers vollstreckbaren Titel nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen ist, wenn es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt und das angefochtene Urteil lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3 a;… Zöller/Herget, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189 m.w.N.; OLG Frankfurt/M., MDR 1984, 764 ).
  • OLG Jena, 02.04.2001 - 9 U 519/00
    Eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 707, 719 ZPO ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn die im Rahmen des Einstellungsantrages vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel bei summarischer Prüfung überwiegende Aussicht auf Erfolg bietet, worauf - entgegen der von der Beklagten geäußerten Ansicht - allein aufgrund des Umstandes, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen wurde, jedoch nicht bereits zwingend geschlossen werden kann, sondern zusätzlich gefordert werden muss, dass die Schuldnerin durch eine vorläufige Vollstreckung besonders gefährdet ist und durch diese einen Schaden erleiden kann, der über die bloße Vollstreckungswirkung hinausgeht, was bei einem ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers vollstreckbaren Titel nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen ist, wenn es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt und das angefochtene Urteil lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 719 Rdn. 3 a;… Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 719 Rdn. 3; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189 m.w.N.; OLG Frankfurt/M., MDR 1984, 764).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.1984 - 2 U 78/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4706
OLG Düsseldorf, 15.03.1984 - 2 U 78/83 (https://dejure.org/1984,4706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.1984 - 2 U 78/83 (https://dejure.org/1984,4706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 1984 - 2 U 78/83 (https://dejure.org/1984,4706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2955 (Ls.)
  • MDR 1984, 764
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2599
OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84 (https://dejure.org/1984,2599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1984 - 6 WF 201/84 (https://dejure.org/1984,2599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1984 - 6 WF 201/84 (https://dejure.org/1984,2599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 764
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …

    Teilweise wird vertreten, daß vorläufig vollstreckbare Urteile schlechthin wirksam sind (so OLG Hamm 6. Familiensenat FamRZ 1984, 718; 11. Familiensenat 1999, 29, 30), teilweise, daß das nur dann der Fall ist, wenn sie uneingeschränkt, d.h. ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind und die Vollstreckung auch nicht nach § 711 ZPO abgewendet werden darf (vgl. Oberlandesgerichte Hamm 2. Familiensenat FamRZ 1980, 708; Frankfurt FamRZ 1982, 410; Hamburg FamRZ 1984, 719 und 1996, 745; differenzierend Oberlandesgerichte Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; Düsseldorf FamRZ 1996, 745, 746;… Baumbach/Albers ZPO 58. Aufl. § 620 f Rdn. 4;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 3. Aufl. § 620 f ZPO Rdn. 7;… Schwab/Maurer Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. I Rdn. 1011 jeweils m.w.N. zum Meinungsstand), teilweise, daß Unterhaltsurteile erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam sind (…so insbes. MünchKomm ZPO/Klauser § 620 f Rdn. 17;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 21. Aufl. § 620 f Rdn. 2 a;… FamK/Rolland/Roth § 620 f Rdn. 22-24;… Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 620 f Rdn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00

    Einstweilige Unterhaltsanordnung: Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung …

    Wirksame anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO ist in Unterhaltssachen ein in der Hauptsache ergehendes Urteil bereits dann, wenn es nur vorläufig vollstreckbar ist, auch wenn die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch eine solche abgewendet werden kann (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 1984, 718; gegen BGH FamRZ 2000, 750).

    a) Zum Teil wird angenommen, dass ein nur vorläufig vollstreckbares Urteil in der Hauptsache auch dann eine wirksame anderweitige Regelung darstellt, wenn die Vollstreckung - wie es hier der Fall ist - von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann (so OLG Hamm, 6. FamS FamRZ 1984, 718 und 11. FamS FamRZ 1999, 29; Dörr, FamRZ 1988, 557).

  • OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02

    Zur Frage der Abänderbarkeit einer einstweiligen Unterhaltsanordnung

    Die Oberlandesgerichte Hamm (so FamRZ 84, 718) und Zweibrücken (so FamRZ 2001, 259) behandeln vorläufig vollstreckbare Urteil schlechthin als wirksam.
  • OLG Bremen, 18.07.1988 - 4 WF 60/88
    Demgegenüber wird ebenfalls die Auffassung vertreten, daß im Hinblick auf die Möglichkeiten des Gläubigers nach §§ 711 S. 2, 710 ZPO, gegebenenfalls nach § 718 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 718), auch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil ausreicht.
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Rechtsprechung
   LG München I, 07.05.1984 - 20 T 7387/84   

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https://dejure.org/1984,12681
LG München I, 07.05.1984 - 20 T 7387/84 (https://dejure.org/1984,12681)
LG München I, Entscheidung vom 07.05.1984 - 20 T 7387/84 (https://dejure.org/1984,12681)
LG München I, Entscheidung vom 07. Mai 1984 - 20 T 7387/84 (https://dejure.org/1984,12681)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 764
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 29.02.2000 - 2 T 9/00

    Wiederholte Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Nachbesserung bei …

    Als Beispiele für unvollständige Abgaben werden in der Rechtsprechung etwa genannt, die Berufsangabe "Hausmann" ohne zu sagen, für wen der Haushalt geführt wird (LG München I MDR 84 S. 764) oder die Angabe "ständig wechselnde Arbeitgeber" obwohl bei manchen wiederholt gearbeitet wird (LG München I Rechtspfleger 82 S. 231) oder bei Angaben des Schuldners, er werde von seiner Ehefrau unterstützt, ohne dass der Schuldner dabei Angaben über eine eventuelle entgeltliche Tätigkeit im Gewerbebetrieb dieser Ehefrau macht (LG Berlin Rechtspfleger 95 S. 370).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 02.05.1984 - 8 T 274/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7327
LG Hannover, 02.05.1984 - 8 T 274/83 (https://dejure.org/1984,7327)
LG Hannover, Entscheidung vom 02.05.1984 - 8 T 274/83 (https://dejure.org/1984,7327)
LG Hannover, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - 8 T 274/83 (https://dejure.org/1984,7327)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 764
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