Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.06.1984 - 3 Ss 324/84 (131) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen
- MDR 1985, 248
- NStZ 1985, 139 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.04.1984 - 3 Ws 117/84, 3 Ws 118/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 248
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01
Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe; …
Beim Zusammentreffen des Vollzugs mehrerer Freiheitsstrafen ist eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB immer erst dann zu treffen, wenn über die Aussetzung der Reste aller Strafen gleichzeitig entschieden werden kann (§ 454 d Abs. 3 StPO); vorweggenommene Einzelentscheidungen sieht das Gesetz nicht vor; sie sind unzulässig (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.9.1992 3 Ws 602/92, vom 19.11.1993 3 Ws 680/93 und v. 9.1.1995 3 Ws 41-43/95; OLG Hamm, MDR 1985, 248; OLG Düsseldorf, NStZ 1983, 286;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 454 b Rn. 6). - OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 1 Ws 1209/92 Das bedeutet, daß bei vorliegen der Voraussetzungen für eine gleichzeitige Entscheidung diese zu treffen und für eine "Zurückstellung" der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer der Reststrafen zur Bewährung kein Raum ist (vgl. Senatsbeschlüsse v. 9.12.1988 in JMBl NRW 1989, 67 = StV 1989, 315 = MDR 1989, 666 (LS); v. 24.11.1989 in StV 1990, 122; Beschluß des 5. Strafsenats v. 7.1.1983 in NStZ 1983, 286; OLG Hamm in MDR 1985, 248;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 454 b Rdn. 6;… LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 454 b Rdn. 30;… KK-Chlosta, StPO , 2. Aufl., § 454 b Rdn. 19).
- OLG Frankfurt, 06.02.1996 - 3 Ws 95/96 Aus dem klaren Wortlaut des § 454b Abs. 3 StPO und der Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB ergibt sich nämlich, daß im Falle der Anschlußvollstreckung zum gemeinsamen 2/3-Zeitpunkt einheitlich und gemeinsam über die Aussetzung sämtlicher Reststrafen zu entscheiden ist, Einzelentscheidungen sind grundsätzlich unzulässig (OLG Stuttgart. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 28.1l.1995 -3 Ws 766/95, OLG Hamm, MDR 1985, 248; OLG Düsseldorf, - NStZ 1983, 286 ; OLG Düsseldorf StV 1990, 122 ; OLG Rostock StV 1994, 194 ) Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 454 b Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
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