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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.04.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.1985 - 7 U 45/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5683
OLG Hamm, 19.09.1985 - 7 U 45/85 (https://dejure.org/1985,5683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.1985 - 7 U 45/85 (https://dejure.org/1985,5683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 1985 - 7 U 45/85 (https://dejure.org/1985,5683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 364
  • MDR 1986, 415
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 24.11.1987 - 7 U 45/87
    Die Begebung eines solchen Wechsels ist jedoch nicht sittenwidrig, sogar wenn der Wechsel zugleich ein Finanzwechsel ist (vgl. Beschluß des Senats vom 19. September 1985, MDR 1986, 415).

    Auch der Senat hat die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ausstellers schon mehrfach bejaht (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 = WM 1987, 66 = NJW 1986, 2839; Beschluß vom 19. September 1985, MDR 1986, 415; vgl. auch für einen im Wechsel-Scheck-Verfahren begebenen üblichen Akzeptantenwechsel Senatsurteil vom 10. Juni 1986, 7 U 105/85, Revision vom BGH nicht angenommen).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6233
OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84 (https://dejure.org/1985,6233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.1985 - 5 U 149/84 (https://dejure.org/1985,6233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 1985 - 5 U 149/84 (https://dejure.org/1985,6233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung der Geschäftsführer durch den Sprecher gegenüber dem Gesamtbetriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss; Wahrnehmung von Aufgaben der Geschäftsführung gegenüber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach den Vorschriften ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 415
  • BB 1985, 1286
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt es das besondere gesellschaftspolitische Gewicht, das der Gesetzgeber dem Mitbestimmungsgesetz im Allgemeininteresse beigelegt hat, grundsätzlich aus, einzelnen seiner Bestimmungen das öffentliche Interesse im Sinne von § 241 Nr. 3 Aktiengesetz abzusprechen (BGHZ 83, 106, 110 [BGH 25.02.1982 - II ZR 123/81] ; 89, 48, 50) [BGH 14.11.1983 - II ZR 33/83] .

    Denn auch bei einer mitbestimmten GmbH ist die Bestellung des Vertretungsorgans, zu dem der Arbeitsdirektor gehört, zwingend dem Aufsichtsrat übertragen (BGHZ 89, 48, 51) [BGH 14.11.1983 - II ZR 33/83] .

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81

    Zur Zulässigkeit von Satzungsvorschriften über Aufsichtsratsausschüsse und über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt es das besondere gesellschaftspolitische Gewicht, das der Gesetzgeber dem Mitbestimmungsgesetz im Allgemeininteresse beigelegt hat, grundsätzlich aus, einzelnen seiner Bestimmungen das öffentliche Interesse im Sinne von § 241 Nr. 3 Aktiengesetz abzusprechen (BGHZ 83, 106, 110 [BGH 25.02.1982 - II ZR 123/81] ; 89, 48, 50) [BGH 14.11.1983 - II ZR 33/83] .
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84
    Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kläger als Aufsichtsratsmitglied ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob Teile der vom Aufsichtsrat beschlossenen und für die - ebenfalls vom Aufsichtsrat bestellte - Geschäftsführung bestimmten Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung unwirksam sind (vgl. BGHZ 83, 144, 146).
  • OLG Frankfurt, 07.06.1985 - 20 W 281/84

    Mitbestimmungsrecht nach § 1 Abs. 1 MitbestG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84
    Im vorliegenden Verfahren müsse auch die Vortrage, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz erfüllt seien, unabhängig davon betrachtet werden, daß ein Überleitungsverfahren nach §§ 97 bis 99 Aktiengesetz - derzeit anhängig bei dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 20 W 281/84 - laufe.
  • LAG Hamburg, 03.12.2007 - 8 TaBV 1/07

    Wirksamkeit einer Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat

    Ob die materielle Rechtslage vom Arbeitsgericht in allen Punkten zutreffend bewertet worden ist, ist für den Ausgang des Verfahrens nicht mehr von Bedeutung, denn die Arbeitsgerichte sind an Entscheidungen der ordentlichen Gerichte im Statusverfahren nach § 98 AktG gebunden (OLG Frankfurt v. 23.04.1985 - 5 U 149/84 - AG 85, 220; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 2 a, Tz 75).
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