Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.02.1986 - 4 WF 337/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 503
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06
Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt …
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05
Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung
Der Rückgriff auf die allgemeinen Kostenvorschriften über die Rücknahme von Rechtsmitteln wird nur dann dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechen, wenn der Vergleich in materieller Hinsicht im Wesentlichen eine Anerkennung der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hat und daher anzunehmen ist, dass die Parteien die Anwendung des § 98 Satz 2 ZPO ausschließen wollten (…BGH WM 1988 aaO; LAG München VersR 1988, 280; vgl. auch OLG Köln MDR 1986, 503; OLG Hamm JurBüro 1992, 424; OLG Stuttgart MDR 2004, 717, jeweils zu § 269 Abs. 3 ZPO). - BGH, 15.06.2009 - II ZB 8/08
Anfechtungsprozess - Kostenersatz für beigetretenen Aktionär
Auch eine Kostenregelung in einem formlos wirksamen materiellrechtlichen Vergleich oder ein materiell-rechtlicher Verzicht auf Kostenerstattung geht der in § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 ZPO angeordneten Kostentragungspflicht des Klägers vor (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 1972 - X ZR 45/69, MDR 1972, 945, 946; v. 24. Juni 2004 - VII ZB 4/04, NJW-RR 2004, 1506, 1507; OLG München, VersR 1976, 395; OLG Hamm, VersR 1994, 834 ; OLG Köln, MDR 1986, 503 ;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 269 Rdn. 113;… H. Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 269 Rdn. 49).
- BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 148/87
Kostentragungspflicht nach Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs während …
Hat - wie im vorliegenden Fall - der Vergleich im wesentlichen eine Anerkennung des angefochtenen Urteils zum Inhalt, so gilt bei Rücknahme der Berufung nicht § 98 ZPO, sondern der hier erheblich näherliegende § 515 Abs. 3 ZPO (vgl. OLG Braunschweig NdsRpfl. 1977, 104; OLG Köln MDR 1986, 503 [OLG Köln 04.02.1986 - 4 WF 337/85] zu § 269 Abs. 3 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 46. Aufl., § 515 Anm. 4 B a). - OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer …
Enthalte dagegen der zur Klagerücknahme verpflichtende (außergerichtliche) Vergleich keine Kostenregelung, gelte für diese § 269 Abs. 3 ZPO (…Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 269, Rn. 18 lit. a) a. E.; OLG Köln MDR 1986, 503; gegen die Anwendung von § 98, allerdings o. Begr., auch Münchkomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 269, Rn. 44). - OLG Stuttgart, 14.11.2003 - 13 W 55/03
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren …
Da die Parteien eine ausdrückliche Regelung nur für die Vergleichskosten getroffen haben und der Verfügungskläger im Rahmen des Vergleichs seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat, ist davon auszugehen, dass die Parteien bezüglich der weiteren Kosten stillschweigend die Geltung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vereinbart haben (vgl. BGH MDR 1988, 1053 und OLG Köln MDR 1986, 503). - BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 59/99
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren
Diese Erklärungen lassen nicht den Schluß zu, daß der Antrag aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache zurückgenommen worden sei, was möglich gewesen wäre und die Entscheidung des Landgerichts über die außergerichtlichen Kosten unter Umständen hätte rechtfertigen können (vgl. § 98 ZPO , für den Zivilprozeß aber auch OLG Köln MDR 1986, 503).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 03.01.1986 - 11 W 669/86 |
Verfahrensgang
- OLG München, 03.01.1986 - 11 W 669/86
- OLG München, 31.01.1986 - 11 W 669/86
Papierfundstellen
- MDR 1986, 503
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 18.03.2002 - 11 W 115/01
Zu den Folgen der Verteilung der Kosten eines Rechtsstreits nach Quoten auf die …
Deshalb kann eine Verzinsung nur dann und soweit mit dem Eingang des Festsetzungsgesuchs für die erste Instanz ausgesprochen werden, als sich aus der Kostengrundentscheidung, hier des Landgerichts, zugunsten der Verfügungsbeklagten ein im Berufungsrechtszug bestehen bleibender Erstattungsanspruch ergibt (OLG Frankfurt/M. AnwBl. 1985, 220 f.; OLG München MDR 1986, 503; OLG Hamburg JurBüro 1989, 388, 390; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 427; OLG Bamberg JurBüro 1998, 32; OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 426; Rpfleger 1990, 388, 389; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 70; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 70, 71;… Zöller/Herget, § 104 Rdn. 6;… Thomas/Putzo, § 104 Rdn. 16; a.A. KG Rpfleger 1993, 462; OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 284, 285 - Verzinsung erst mit Eingang des auf die Berufungsentscheidung eingegangenen neuerlichen Kostenfestsetzungsantrages). - OLG Hamm, 28.11.1991 - 23 W 470/91 Rn. 6 Zwar ist in der Rechtsprechung zum Teil eine Verzinsung bereits ab dem ersten Festsetzungsantrag nach dem erstinstanzlichen Urteil bejaht worden (vgl.: OLG Karlsruhe, Rpfl. 990, 388; JurBüro 1986, 763; OLG München, MDR 1986, 503; Rpfl.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.01.1986 - 8 W 75/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 503
- Rpfleger 1986, 404
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".