Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.12.1985 - 1 AK 40/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 13.11.1985 - 1 AK 40/85
- OLG Karlsruhe, 27.12.1985 - 1 AK 40/85
Papierfundstellen
- MDR 1986, 521
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04
Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne …
Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684 = StV 2004, 147 mit eingehender Begründung). - OLG Dresden, 02.12.2008 - Ausl 117/08
Schuldverdachtsprüfung
Sie schränke die Entscheidungsbefugnis des ersuchten Staates aber nicht in der Weise ein, dass eine nach innerstaatlichem Recht auch ohne belegten Tatverdacht zulässige Auslieferung ausgeschlossen wäre (OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 684 (685); OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2003, Az.: 2 Ausl (A) 19/03; OLG Köln, Beschluss vom 05. November 2004, Az.: Ausl 189/04-28). - OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von …
Vielmehr gilt von deutscher Seite aus das formelle Prüfungsprinzip (ebenso OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 [1430]).
- OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in …
Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet, wie der Senat mit Beschluss vom 20.06.2006 näher dargelegt hat (vgl. auch Senat 03.09.2004 - Ausl 189/04-28/04 - OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684=StV 2004, 147 mit eingehender Begründung). - OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 Ausl (A) 19/03
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Vereinigten Staaten von …
Ein im Ergebnis gleiches Rechtsverständnis des Art. 14 Abs. 3 Buchst. a) US-AuslV liegt auch den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 17. Januar 2001, NStZ-RR 2001, 156, und OLG Karlsruhe vom 20.11.1990, NJW 1991, 2225, vom 15. Januar 1990, NJW 1990, 1431, sowie vom 27.12.1985, MDR 1986, 521, zu Grunde. - OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 AuslA 19/03
Auslieferung eines Verfolgten polnischer Staatsangehörigkeit an die Vereinigten …
Ein im Ergebnis gleiches Rechtsverständnis des Art. 14 Abs. 3 Buchst. a) US-AuslV liegt auch den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 17. Januar 2001, NStZ-RR 2001, 156 , und OLG Karlsruhe vom 20.11.1990, NJW 1991, 2225 , vom 15. Januar 1990, NJW 1990, 1431 , sowie vom 27.12.1985, MDR 1986, 521, zu Grunde. - KG, 01.11.2018 - 1 VAs 6/18
Bundeszentralregistereintragung bei Fälschung amtlicher Wertzeichen in Schweiz
Nach einer Auffassung beurteilen sich diese Vorfragen allein aus der Sicht des deutschen Rechts (vgl. Lagodny a.a.O., § 3 Rdn. 18 f.; im Ergebnis ebenso die wohl überwiegende auslieferungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. BGHSt 42, 243, 249, m. krit. Anm. Vogler, NStZ 1998, 146, 147 [der BGH verwechsle Strafbarkeit nach deutschem Recht und beiderseitige Strafbarkeit auf der Grundlage der sinngemäßen Umstellung i.S. des Auslieferungsrechts]; OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2009 - …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 1 AK 38/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 521
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
Unzulässigkeit der Auslieferung wegen Foltergefahr trotz Verdachts schwerster …
Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).
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