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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.1986

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,907
BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84 (https://dejure.org/1986,907)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - IVa ZR 182/84 (https://dejure.org/1986,907)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - IVa ZR 182/84 (https://dejure.org/1986,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirkungsgehalt des § 2 Abs. 2 S. 2 AKB - Verwendungsklausel des § 2Abs. 2a AKB

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 767
  • MDR 1986, 739
  • VersR 1986, 541
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1964 - II ZR 163/61
    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 8. Juni 1964 - II ZR 163/61 - VersR 1964, 840 und BGH-Urteil vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 627/68 - VersR 1969, 1088) führt die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu, daß der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
  • BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68

    Anforderungen an die Deckungszusage bei einer Haftpflichtversicherung - Umfang …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 8. Juni 1964 - II ZR 163/61 - VersR 1964, 840 und BGH-Urteil vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 627/68 - VersR 1969, 1088) führt die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu, daß der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
  • BGH, 21.03.1963 - II ZR 148/60

    Verlust des Versicherungsschutzes durch die Verwendung eines Sattelschleppers für …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
    Damit liegt die Beweislast dafür, daß der LKW der Klägerin in einer anderen als der angegebenen Art verwendet worden ist, bei der Beklagten (vgl. auch BGH-Urteil vom 21. März 1963 - II ZR 148/60 - VersR 1963, 527).
  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen …

    Überträgt er dem Dritten die selbständige Wahrnehmung seiner Befugnisse nur in einem bestimmten abgrenzbaren Geschäftsbereich, ist die Zurechnung darauf beschränkt und kann nicht auf andere Tätigkeitsbereiche ausgedehnt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 unter 3).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der …

    Wurde ein Kraftfahrzeug in einer bestimmten Verwendungsart - wie hier laut Police vom 08.02.2013 (Kopie Anl. K3/GA I 16) als gewerblich genutzter Pkw ohne Vermietung - versichert, so ist dessen andersartiger Gebrauch allein unter dem Gesichtspunkt einer - hinsichtlich des objektiven Tatbestandes vom Versicherer zu beweisenden - Obliegenheitsverletzung zu beurteilen; die allgemeineren Regelungen betreffend die Erhöhung der versicherten Gefahr werden dadurch nach dem Spezialitätsgrundsatz (lex specialis derogat legi generali) verdrängt (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.1986 - IVa ZR 182/84, juris-Rdn. 14, juris = BeckRS 2008, 18451;… Urt. v. 22.01.1997 - IV ZR 320/95, juris Rdn. 25, juris = BeckRS 9998, 2688;… ferner VersR-HdB/Heß/Höke, 3. Aufl., § 29 Rdn. 239;… MünchKommVVG/Maier, 2. Aufl., Systematische Darstellungen Kap. 3-400 Rdn. 83).
  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. März 1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 unter II 2 a m.w.N.), wie die Vorinstanzen richtig gesehen haben, regelmäßig dazu, daß der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, daß vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.

    Nach diesem von den Vertragsparteien verfolgten Zweck greift die Auslegungsregel schon dann ein, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Wunsch nach Kaskoversicherungsschutz in dem noch abzuschließenden Hauptvertrag telefonisch (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1986 - IVa ZR 182/84 - aaO unter II 2 b und Urteil vom 8. Juni 1964 - II ZR 163/61 - VersR 1964, 840 unter I) oder sonst mündlich mitgeteilt hat.

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2006 - 5 U 575/05

    Kfz-Kaskoversicherung - Überlassung der Versicherungsbestätigung als vorläufige …

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Urt. v. 14.07.1999 - IV ZR 112/98 - VersR 1999, 1274 f.; Urt. v. 19.03.1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 f.) führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte - der für die behördliche Zulassung des Kraftfahrzeugs benötigten Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO - an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.

    Vielmehr bleibt derjenige, dem diese Bestimmung der AKB unbekannt oder nicht mehr gegenwärtig ist, unverändert schutz- und aufklärungsbedürftig und versteht die Aushändigung der Versicherungsbestätigung weiterhin auch als vorläufige Deckungszusage in der gewünschten Kaskoversicherung (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 f.;… OLG Köln, aaO.;… OLG Koblenz, aaO.).

    Sie greift vielmehr schon dann ein, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Wunsch nach Kaskoversicherungsschutz nach dem noch abzuschließenden Hauptvertrag telefonisch (BGH, Urt. v. 19.03.1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 f.) oder sonst mündlich mitgeteilt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1999 - IV ZR 112/98 - VersR 1999, 1274 f.).

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08

    Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers

    Aus diesem Grund führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 ; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.4.2006 - VersR 2006, 1353; Urteil vom 22.3.2000 - 5 U 818/99, VersR 2001, 323: ebenso OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 726; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540 ; OLG Köln, VersR 2002, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 27 ), regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 34/00

    Vorläufige Deckung auch in der Fahrzeugversicherung durch Aushändigung …

    Stellt jedoch der Versicherungsnehmer einen einheitlichen Antrag auf Abschluß einer Kraftfahrzeughaftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung, so führt die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO an ihn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 86, 541 m.w.N.; 99, 1274 = DAR 99, 499 = zfs 99, 522) regelmäßig dazu, daß der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, daß vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.

    Wird daher durch die Aushändigung einer Doppelkarte vom Versicherer rechtswirksam vorläufiger Deckungsschutz in der Haftpflichtversicherung gewährt, so besteht auch vorläufiger Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, wenn die vom Bundesgerichtshof zu diesem Problemkreis entwickelten Grundsätze (BGH VersR 86, 541; zfs 99, 522) vorliegen, unabhängig davon, ob im Einzelfall dem Versicherungsnehmer die Doppelkarte von einem Versicherungsagenten, einem Versicherungsmakler oder von einem Beauftragten des Versicherungsmaklers ausgehändigt worden ist.

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Unter dem Gesichtspunkt des Verhandlungsverschuldens ist eine Schadensersatzverpflichtung des Versicherers insbesondere auch dann möglich, wenn er den Antragsteller, seinen zukünftigen Versicherungsnehmer, nicht hinreichend darüber aufgeklärt hat, daß er vorläufigen Deckungsschutz auch für die Kaskoversicherung bei entsprechendem Antrag erhalten kann, und was er dafür tun muß (Senatsurteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84 - VersR 1986, 541 unter II. 2. a); Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. V Lieferung 2 Anm. J 11; Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. K II 7 und K I 40 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06

    Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei …

    Die Aushändigung der Deckungskarte - der für die behördliche Zulassung des Kraftfahrzeugs nötigen Versicherungsbestätigung gemäß § 29a StVZO - an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, falls er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde (BGH VersR 1986, 541f, OLG Saarbrücken Urteil vom 20.04.2006, Az. 5 U 575/05).
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99

    KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen …

    Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88], dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.

    Die damit zustande gekommene Individualvereinbarung geht Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH VersR 1986, 541, 542).

  • OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98

    Versicherungsvertragsrecht - Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der …

    Diese vorläufige Deckungszusage, die nach dem Wortlaut der AKB nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kfz.-Haftpflichtversicherung begründet, führt nach der Rechtsprechung gleichwohl dazu, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn auch Kaskoversicherungsschutz beantragt wird und die Aushändigung ohne den deutlichen Hinweis darauf erfolgt, es werde dem Versicherungsnehmer dadurch nur vorläufige Deckung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gewährt (BGH VersR 86, 541; 99, 1274).
  • OLG Koblenz, 25.07.1997 - 10 U 737/96

    Vorläufiger Kaskodeckungsschutz durch Aushändigung der Deckungskarte

  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 48/96

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Beratungspflichten bei …

  • KG, 13.02.2015 - 6 U 21/14

    Rahmenvertrag über die Versicherung einer Fahrzeugflotte: Vorläufige Deckung in …

  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97

    Beginn des vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung; Beendigung der …

  • KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14

    Rahmenvertrag über die Versicherung einer Fahrzeugflotte: Vorläufige Deckung in …

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1341
BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84 (https://dejure.org/1986,1341)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - IVa ZR 137/84 (https://dejure.org/1986,1341)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 (https://dejure.org/1986,1341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsvertrag - Versicherungsbedingungen

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 701
  • MDR 1986, 739
  • VersR 1986, 277
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - …

    Auszug aus BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84
    Da der Senat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51 - bereits einmal über die Reichweite einer Klausel genau des gleichen Inhalts zu befinden hatte, gelten seine Ausführungen im genannten Urteil auch hier uneingeschränkt.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Dabei sehen die von der Beklagten verwendeten Bedingungen - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - lediglich die Möglichkeit vor, Berufsunfähigkeit zu verneinen oder eine dauernde oder fingierte Berufsunfähigkeit zu bejahen (so schon Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277, 278 und vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86]).

    Künftigen Gesundheitsänderungen, mögen sie vom Versicherer erwartet werden oder nicht, kann nach einem Anerkenntnis von Berufsunfähigkeit gemäß § 2 (1 - 3) BB-BUZ nur auf dem vertraglichen Wege des Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 7 und 6 BB-BUZ Rechnung getragen werden (Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86] im Anschluß an das Senatsurteil vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277).

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    An ein solches - allein an den Vorgaben des § 2 BB-BUZ zu orientierendes - Anerkenntnis bleibt der Versicherer grundsätzlich gebunden; gerade in dieser Bindung erschließt sich der Sinn der Regelung in § 7 BB-BUZ (Senatsurteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 unter 3).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Der Versicherer legt damit unwiderlegbar fest, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (so schon die Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 - und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 zu der jeweils wortgleichen Klausel der Musterbedingungen).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auch bisherigen Senatsentscheidungen - vgl. z.B. Urteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277; vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86] und BGHZ 121, 284 [BGH 17.02.1993 - IV ZR 206/91] - lagen derart gestaltete Sachverhalte zugrunde: Der Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Ziff. 1 (Prognose) oder § 2 Ziff. 3 (Fiktion der Prognose) der vereinbarten Bedingungen auslösende Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers war im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses noch unverändert.
  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19

    Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …

    Der Versicherer kann dabei grundsätzlich, abgesehen von einem zeitlich befristeten Anerkenntnis gem. § 173 Abs. 2 VVG, die (vollständige oder teilweise) Berufsunfähigkeit nur entweder verneinen oder sie als dauernde oder, soweit vereinbart, als fingierte (§ 2 Abs. 3 BU) anerkennen (BGH, VersR 1986, 277).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der …

    In der Folgezeit hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 dargelegt, daß sich ein Versicherer, dessen Versicherungsbedingungen für Berufsunfähigkeit eine auf bestimmte Zeitabschnitte begrenzte Anerkennung von Berufsunfähigkeit nicht vorsehen, nicht von seiner in den Versicherungsbedingungen erklärten Selbstbindung nach Leistungsanerkennung dadurch freistellen kann, daß er die Berufsunfähigkeit nur zeitlich begrenzt anerkennt.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Wie in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 und vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86]) sehen auch die Versicherungsbedingungen der Beklagten die von ihr abgegebenen zeitlich befristeten Leistungsanerkenntnisse nicht vor, für die sie bedingungswidrig immer wieder den Nachweis fortbestehender Berufsunfähigkeit von dem Kläger forderte.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …

    "Sehen die allgemeinen Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine auf bestimmte Zeit begrenzte Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit nicht vor, so kann der Versicherer sich nach Abschluß des Versicherungsvertrages nicht durch einseitige Erklärung von der in seinen Versicherungsbedingungen festgelegten Selbstbindung derart befreien, daß er auch bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten und ohne erst nachträgliches Bekanntwerden von Umständen, die für die Beurteilung dieses Gesundheitszustandes maßgeblich sind, die auf Zeit anerkannte dauernde Berufsunfähigkeit nach Ablauf des genannten Zeitraumes verneinen könnte." (Urteil vom 15.1.1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …

    Anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen - vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 und vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 220/84 - VersR 1986, 801 - macht hier der Streit der Parteien deutlich, daß sehr unterschiedliche Ansichten von Versicherer und Versicherungsnehmer über die Reichweite eines Vorbehalts der genannten Art in einer Verurteilung zu künftigen Leistungen bestehen können, die gerade dann Bedeutung erlangen, wenn es zur Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens kommt; sie sind auch geeignet, dessen Durchführung zu beeinträchtigen.
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Das Berufungsgericht hat durchaus gesehen, daß in den Versicherungsbedingungen der Beklagten ein befristetes Leistungsanerkenntnis nicht vorgesehen ist und daß die Beklagte (wie in dem vom erkennenden Senat mit Urteil vom 15.1.1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 entschiedenen Fall) demnach nur folgende Möglichkeiten hatte, über den Antrag auf Gewährung von Versicherungsleistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu entscheiden:.
  • OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05

    Berufsunfähigkeit eines Architekten nach einem Herzinfarkt; Anspruch aus einer …

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2021 - 4 U 59/19

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Wirkungen einer …

  • OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 208/99

    Voraussetzungen für die Einstellung von Leistungen einer …

  • OLG Saarbrücken, 04.02.1998 - 5 U 413/95

    Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflicht aus einer …

  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84

    Darlegung einer objektiven Täuschungshandlung - Abschluss einer …

  • OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89

    Leistungsbeginn; Formgerechte Anzeige; Erfüllung; Selbstbindung; …

  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis; …

  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85
  • LG Hamburg, 16.12.1991 - 325 O 4/89

    Anerkenntnis und Nachprüfungsverfahren - Zumutbarkeit einer Operation

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