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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 22 U 103/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2389
OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 22 U 103/85 (https://dejure.org/1986,2389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.1986 - 22 U 103/85 (https://dejure.org/1986,2389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 22 U 103/85 (https://dejure.org/1986,2389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Werkvertrag über Reinigungsarbeiten; Anpassung eines vereinbarten Pauschalpreises an einen geänderten Leistungsumfang; Anrechnung von ersparten Kosten oder von durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Erworbenem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 572
  • MDR 1986, 407
  • VersR 1986, 1107
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73

    Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung; Auswirkung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 22 U 103/85
    Nur wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, daß es einer Vertragspartei nach Treu und Glauben ( § 242 BGB ) nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten, kann dieser dem geänderten Leistungsumfang angepasst werden (BGH, NJW 1974, 1864; siehe auch § 2 Nr. 7 VOB/B ).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem …

    Man wird angesichts dessen davon auszugehen haben, dass Mengenabweichungen, soweit sie überhaupt relevant sein können, zu einer Abänderung des Pauschalpreises erst dann führen, wenn sie über etwa 20 % liegen (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2001, 803; OLG Hamm, Baurecht 1993, 88; OLG München, NJW-RR 1987, 598; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1986, 572; OLG Stuttgart, Baurecht 1992, 639).
  • OLG Naumburg, 05.05.2006 - 10 U 2/06

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei vorzeitig gekündigtem …

    Fallen später vom Leistungsverzeichnis oder von anderen Vertragsunterlagen zunächst erfasste Leistungen weg, ist dies durch einen entsprechenden Abzug zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, dass es einer Vertragspartei nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten (OLG Rostock OLGR 2002, 509, 512;… OLG Hamm in NJW-RR 1992, S. 1203, 1204; OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, S. 572;… Werner/Pastor a. a. O., Rn. 1189).
  • OLG Hamm, 16.06.1992 - 21 U 18/92

    Voraussetzungen für die Kürzung eines Pauschalhonorars

    Das bedeutet, daß der Auftragnehmer weiter Anspruch auf die volle Vergütung hat, sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muß (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 572).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.1989 - 6 U 8/88

    Änderung der Vergütung beim Pauschalvertrag

    Da der Mehrpreis von 3.562,50 DM für diese Position gegenüber der vereinbarten Summe von 12.381,99 DM einem prozentualen Mehraufwand von fast 29 % entspricht, liegt eine so, erhebliche Abweichung im Sinne dieser Vorschrift vor, daß der Klägerin ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf BauR 76, 363; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 572; OLG München NJW-RR 87, 598).
  • OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01

    Welche Bedeutung hat eine "Auftragsbestätigung"?

    Fallen später vom Leistungsverzeichnis oder von anderen Vertragsunterlagen zunächst erfasste Leistungen weg, ist dies durch einen entsprechenden Abzug zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, dass es einer Vertragspartei nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten (OLG Hamm in NJW-RR 199?., S. 1203, 1204; OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, S. 572;… Werner/Pastor a. a. O., Rn. 1189) .
  • AG Brandenburg, 09.10.2001 - 32 C 384/00

    Zustandekommen eines Vertrages unter Einbezug der Verdingungsordnung für …

    Mengenänderungen und Änderungen des Umfangs einer Werkleistung sind zudem nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB auch immer zu berücksichtigen, wenn zwischen der Gesamtbauleistung und dem Preis ein "unerträgliches Mißverhältnis" entsteht und im einzelnen Fall der Risikorahmen überschritten ist, den die Parteien durch den Vertrag bewußt eingegangen sind, wobei im Allgemeinen bereits eine Überschreitung der Gesamtauftragssumme um 20 % hierfür als ausreichend von der herrschenden Rechtsprechung angesehen wird (OLG Düsseldorf, OLG-Report 1995, Seiten 52 ff.; OLG Hamm, BauR 1993, Seite 88; OLG München, NJW-RR 1987, Seite 598; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1986, Seite 572 = MDR 1986, Seite 407; OLG Stuttgart, BauR 1992, Seite 639).
  • KG, 15.03.2000 - 7 U 4986/99

    Mehrvergütungsanspruch des Werkunternehmers

    Die "Wesentlichkeitsgrenze" wird im Bereich von 10% - 20% der Pauschalsumme angesiedelt (s. OLG München NJW-RR 87, 598; OLG Zweibrücken BauR 89, 746; OLG Stuttgart BauR 92, 639; OLG Frankfurt MDR 86, 407).
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