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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 08.11.1989 | OLG Düsseldorf, 14.12.1989

Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2922
OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89 (https://dejure.org/1989,2922)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.1989 - 25 W 2948/89 (https://dejure.org/1989,2922)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 1989 - 25 W 2948/89 (https://dejure.org/1989,2922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich; Verbleib des Kostenstreits; Obsiegen einer Partei

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 344
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.03.1972 - 10 W 625/72
    Auszug aus OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
    Wenn dennoch allgemein vertreten wird, daß im Rahmen des § 91 a ZPO auch der Inhalt eines zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs zu berücksichtigen sei bzw. berücksichtigt werden könne (Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, Seite 236;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., § 98 , Anm. 2 A;… Thomas/Putzo, a.a.O., Anm. 10 c;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Anm. Rdz. 30, 31), so ist dies deshalb berechtigt, weil in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozeßstoffes bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO in vielen Fällen Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z.B. OLG München, NJW 73, 154 m. insofern zustimmender Anmerkung Schumacher NJW 73, 716; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).

    Wenn das Gericht in dieser Entscheidung dennoch das Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich zu berücksichtigen hätte, würden die Parteien folgerichtig von der eingeräumten Möglichkeit vergleichsweiser Hauptsacheerledigung mit streitiger Kostenentscheidung keinen Gebrauch machen (zutr. Schumacher, NJW 73, 716).

  • BGH, 06.10.1964 - Ia ZR 74/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
    Der weit überwiegende Teil der Lehre und Rechtsprechung folgt dieser Meinung jedoch aus zutreffenden Erwägungen nicht: Sind die Parteien bei Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, aufgrund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, daß die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen, so ist darin eine andere Vereinbarung i.S. von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits auf Antrag nach § 91 a ZPO zu entscheiden (BGH JZ 65, 257/258;… Zöller/Schneider, ZPO , § 98 , Anm. Rdz. 3; Thomas/Putzo, ZPO , § 98 Anm. 1 b; Baumbach/Hartmann, ZPO , § 98 , Anm. 2; jeweils m.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.04.1972 - 2 W 4/72
    Auszug aus OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
    Wenn dennoch allgemein vertreten wird, daß im Rahmen des § 91 a ZPO auch der Inhalt eines zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs zu berücksichtigen sei bzw. berücksichtigt werden könne (Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, Seite 236;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., § 98 , Anm. 2 A;… Thomas/Putzo, a.a.O., Anm. 10 c;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Anm. Rdz. 30, 31), so ist dies deshalb berechtigt, weil in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozeßstoffes bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO in vielen Fällen Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z.B. OLG München, NJW 73, 154 m. insofern zustimmender Anmerkung Schumacher NJW 73, 716; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).
  • OLG München, 21.03.1972 - 10 W 675/72
    Auszug aus OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
    Wenn dennoch allgemein vertreten wird, daß im Rahmen des § 91 a ZPO auch der Inhalt eines zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs zu berücksichtigen sei bzw. berücksichtigt werden könne (Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, Seite 236;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., § 98 , Anm. 2 A;… Thomas/Putzo, a.a.O., Anm. 10 c;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Anm. Rdz. 30, 31), so ist dies deshalb berechtigt, weil in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozeßstoffes bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO in vielen Fällen Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z.B. OLG München, NJW 73, 154 m. insofern zustimmender Anmerkung Schumacher NJW 73, 716; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1984 - 14 W 205/83
    Auszug aus OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
    Wird dies dann bei der Entscheidung über den streitig bleibenden Kostenpunkt berücksichtigt, so bleibt das Gericht ohne Ermessensfehler im Rahmen der nach § 91 a ZPO aufgegebenen Würdigung des Sach- und Streitstandes (…so in der Regel bei außergerichtlichem Hauptsachevergleich, vgl. Stein/Jonas/Leipold, § 91 a ZPO , Anm. Rdz. 30;… Zöller/Vollkommer, § 91 a ZPO , Anm. Rdz. 31; OLG Frankfurt/Main, MDR 84, 674).
  • OLG Celle, 17.03.2003 - 6 W 23/03

    Vergleich über eingeklagte Werklohnforderung ; Vereinbarung der …

    In diesem Fall ist die Kostenentscheidung deshalb - wie auch sonst bei übereinstimmender Erledigungserklärung - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen vorzunehmen (vgl. auch OLG München MDR 1990, 344;… Zöller - Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98 Rdnr. 3).
  • AG Stuttgart, 08.02.2012 - 32 C 6091/11

    Vorliegen eines berechtigten Interesses eines Mieters an der Untervermietung …

    Nach herrschender Meinung (vgl. nur BGH NJW 2007, 835, 837; OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509 ; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO ;… 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO ;… Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO , 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO , Zöller-Vollkommer, ZPO , 28. Aufl., § 91 a Rn. 58 _Vergleich_; jeweils m.w.N.kritisch OLG Stuttgart 18.07.2011 - 13 W 34/1), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Vergleichs in der Hauptsache und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen wiederholter …

    Richtigerweise ist die Kostenentscheidung ab nicht am Inhalt des Hauptsachevergleichs, sondern am bisherigen Sach- und Streitstand auszurichten (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.11.1989 - 25 W 2948/89).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00

    Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung

    Hierbei kann dann nicht das vergleichsweise Nachgeben den Maßstab der Verteilung bilden, sondern der bisherige Sach- und Streitstand, also insbesondere die danach zu beurteilenden Erfolgsaussichten (vgl. OLG München, MDR 1990, 344; OLG Celle, BauR 2003, 1762;… Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der …

    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (…vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff;… OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.;… BGH, NJW 1965, S. 103, 104;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03

    Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei …

    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO;… 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO;… Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 4 WF 85/08

    Anlass zur Klage gegen zu Teilleistungen bereiten Unterhaltsschuldner

    Rn. 20 Ob in dem Falle, dass die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich beilegen und dem Gericht die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO übertragen, eine Kostenverteilung nach dem Vergleichsinhalt zu treffen ist (so OLG Köln, NJW-RR 1995, 509 f., 509; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 Ls.) oder ob dem Inhalt des Vergleichs und dem gegenseitigen Nachgeben nur eingeschränkte Bedeutung bei der Beurteilung des Sach- und Streitstands beizumessen ist, (so OLG München, MDR 1990, 344 f., 344; OLG Schleswig, MDR 2005, 1437 ff. LS;… Zöller- Vollkommer, § 91 a, Rn. 58 " Vergleich" m.w.N. zum Sach- und Streitstand;… Baumbach- Hartmann, 64. Aufl., § 91 a, Rn. 139) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsvergleich - Orientierung am Vergleichsinhalt im …

    Auch weil die Klägerin nicht geltend macht, daß ihr nach dem Streitstand vor Vergleichsschluß höhere als die im Vergleich vereinbarten Unterhaltsforderungen zugestanden hätten, und davon ausgegangen werden kann, daß im Vergleich die nach dem Beschwerdevorbringen im Termin vom 24.01.2001 von den Parteien mit Hilfe des Gerichtes ermittelten Unterhaltsbeträge tituliert worden sind, besteht kein Anlaß, auf einen vom Vergleichsinhalt abweichenden Sach- und Streitstand, also etwa einen - nunmehr vom Senat zu ermittelnden - potentiellen Erfolg der Klage ohne Vergleichsabschluß abzustellen (so etwa OLG München, OLGZ 1990, 348; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 148).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Deckungsprozess gegen eine …

    Maßstab für die Verteilung der Kosten ist danach nicht, in welchem Umfang die Parteien vergleichsweise nachgegeben haben, sondern in erster Linie die bis zur vergleichsweisen Erledigung der Hauptsache durch die Parteien bestehende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels bzw. der Klage (…Zöller/Herget, a. a. O.; OLG München, MDR 1990, 344).
  • OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für …

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  • OLG Oldenburg, 21.07.1992 - 5 W 51/92

    Billigkeitsentscheidung, Kostenentscheidung, Drittwiderklage, Widerklage, …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.11.1989 - 8 W 403/89   

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https://dejure.org/1989,4998
OLG Hamburg, 08.11.1989 - 8 W 403/89 (https://dejure.org/1989,4998)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.1989 - 8 W 403/89 (https://dejure.org/1989,4998)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 1989 - 8 W 403/89 (https://dejure.org/1989,4998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 12.01.1993 - 14 Ta 228/92

    Erstattung von Kosten notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Vorpfändung; …

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  • LG Heilbronn, 11.12.2002 - 1b T 371/02

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Notwendigkeit einer Vorpfändung

    Grundsätzlich erweist sich eine Vorpfändung nur dann als notwendig, wenn der Gläubiger besorgen muss, dass er seine Forderung ohne Vorpfändung nicht werde durchsetzen können (vgl. OLG Hamburg MDR 1990, 344).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 W 118/89   

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https://dejure.org/1989,9099
OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 W 118/89 (https://dejure.org/1989,9099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1989 - 10 W 118/89 (https://dejure.org/1989,9099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 (https://dejure.org/1989,9099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 344
  • AnwBl 1990, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von …

    Ihm steht jedoch gegebenenfalls nach § 945 ZPO ein Schadensersatzanspruch zu, der klageweise geltend zu machen ist (vgl. OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - zu 3 der Gründe; OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - am Ende der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 2 Ta 206/19

    Kostenfestsetzungsverfahren - Aufwendungen des Schuldners zur Aufhebung von …

    Nicht zu den von § 788 Abs. 3 ZPO erfassten Kosten der Zwangsvollstreckung zählen eigene Aufwendungen des Schuldners für die Beseitigung der Folgen einer vom Gläubiger betriebenen Vollstreckung, etwa für die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme oder Löschungskosten bei einer Arrestsicherungshypothek (…Münchener Kommentar zur ZPO 5. Aufl. § 788 Rn. 47 und 48;… BeckOK ZPO 36. Edition § 788 Rn. 53;… Musielak/Voit ZPO 17. Aufl. § 788 Rn. 24;… Zöller ZPO 33. Aufl. § 788 Rn. 24; vgl. zu § 788 Abs. 2 ZPO a.F.: OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - Rn. 3, MDR 1990, 344;… OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - Rn. 6, JurBüro 1989, 975; OLG Köln 8. März 1993 - 17 W 22/93 - OLGZ 1994, 250; KG Berlin 22. März 1977 - 1 W 733/77 - RPfleger 1978, 150).

    Kosten, die dem Arrestbeklagten nach Beendigung des Erkenntnisverfahrens zur Aufhebung bzw. Beseitigung der Folgen der Vollstreckung des dinglichen Arrestes entstanden sind, können nicht als Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO dem Erkenntnisverfahren zugerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - Rn. 2, MDR 1990, 344;… OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - Rn. 7, JurBüro 1989, 975; OLG Köln 8. März 1993 - 17 W 22/93 - OLGZ 1994, 250).

    Rn. 17 Mithin kann der Arrestbeklagte die geltend gemachten Aufwendungen bzw. Rechtsanwaltskosten zur Beseitigung der Folgen der Arrestvollziehung nicht im Kostenfestsetzungsverfahren titulieren lassen, sondern hat einen entsprechenden Schadensersatzanspruch unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 945 ZPO ggf. durch selbständige Klage zu verfolgen (…vgl. OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - Rn. 7, JurBüro 1989, 975; OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - Rn. 4, JurBüro 1990, 531;… Zöller ZPO 33. Aufl. § 788 Rn. 25 a.E.;… Münchener Kommentar zur ZPO 5. Aufl. § 788 Rn. 48).

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Indem die Klägerin den Antrag auf Zahlung abzüglich im Laufe des Rechtsstreits bereits gezahlter Beträge gestellt hat, hat sie den Rechtsstreit insoweit konkludent für erledigt erklärt (OLG Koblenz, AnwBl. 1990, 172).
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