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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2507
BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß - Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluß - Begründetheit der Ausschließung - Ausscheiden des Verteidigers aus dem Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 138 d Abs. 6
    Verfahrenseinstellung bei Verteidigerausschluß durch Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048
  • MDR 1992, 1071
  • NStZ 1992, 599
  • StV 1993, 58 (Ls.)
  • AnwBl 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10

    Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde …

    Soweit ein solcher Fall nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens über den Verteidigerausschluss geboten (vgl. Senat, NJW 1992, 3048).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 3 Ws 65/11

    Antrag auf Aufhebung der Ausschließung als Verteidiger

    Denn das Feststellungsverfahren nach § 138c Abs. 5 StPO wird nach dessen Sinn und Zweck nur betrieben, wenn es für das Anlassverfahren notwendig ist, die Verteidigerverbote nach § 138a Abs. 4 und 5 StPO herbeizuführen, oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verteidiger im Anlassverfahren erneut tätig werden könnte (vgl. BGH NJW 1992, 3048; Senat, Beschluss vom 20.07.2006 - 3 Ws 612/06; OLG Düsseldorf NJW 1995, 739).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 1003/94
    Nach dem Sinn und Zweck des Ausschließungsverfahrens kommt dessen Fortsetzung in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn es notwendig ist, die Verteidigungsverbote nach § 138 a Abs. 4 oder 5 StPO herbeizuführen oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Verteidiger in dem Verfahren, in dem er ausgeschlossen werden sollte, erneut tätig werden könnte (BGH NJW 1992, 3048 ; Rieß a.a.o.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7138
OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf …

    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (…allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • BFH, 26.07.1993 - V S 4/93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine pauschale Verweisung auf umfangreichen Akteninhalt genügt der Vorschrift des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluß vom 6. Juli 1992 3 Ws 354/92, Monatsschrift für Deutsches Recht 1992, 1071).
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