Rechtsprechung
| LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 541b; ZPO § 511a, § 3
Streitwert bei Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wert des Beschwerdegegenstandes für eine Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; Anwendbarkeit des § 16 Abs. 5 Gerichtskostengesetz (GKG) zur Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes; Verpflichtung des Vermieters zur Mitteilung der zu erwartenden Erhöhung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 26.09.1991 - 3b C 666/91
- LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 658
- MDR 1992, 577
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- LG Hamburg, 06.10.1989 - 11 S 125/89
Auszug aus LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91
Ob es erforderlich ist, dem Mieter eine genaue Beschreibung der Maßnahmen zu geben, d.h. auch mitzuteilen, wo etwa Rohrleitungen verlaufen sollen (so LG Hamburg, WuM 1990, 18), kann im vorliegenden Fall dahinstehen, da die Rohrleitungen bereits verlegt sind, ohne dass die Beklagten insoweit Einwände erhoben hätten. - LG München I, 29.07.1987 - 14 S 7397/87
- LG Hamburg, 09.05.1986 - 11 S 265/85
Auszug aus LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91
Entgegen einer verbreiteten Ansicht (vgl. LG Hannover, WuM 1989, 433 ; LG Hamburg, WuM 1989, 442 ; LG Köln, WuM 1991, 563;… Schneider, aaO., Rdn. 3082;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 49. Aufl., Anhang § 3 Stichwort "Mietverhältnis", Anm. f;… Zöller/Schneider, ZPO , 16. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort "Mietstreitigkeit") wird der Wert des Streitgegenstandes nicht durch den einjährigen Betrag der zulässig erzielbaren Mieterhöhung begrenzt, da nach Ansicht der Kammer § 16 Abs. 5 GKG nicht entsprechend anwendbar ist. - LG Berlin, 17.01.1991 - 61 S 202/90
Auszug aus LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach es erforderlich sein soll, die Kosten der Baumaßnahme anzugeben sowie bei Baumaßnahmen in mehreren Wohnungen den Verteilerschlüssel, damit der Mieter den mitgeteilten Erhöhungsbetrag rechnerisch nachprüfen könne (so LG Berlin, WuM 1991, 164;… Sternel, aaO., V Rdn. 332;… unklar Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III Rdn. 1115). - LG Hildesheim, 14.09.1989 - 1 S 37/89
Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung
Auszug aus LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 173/91
Der Wert des Streitgegenstandes ist vielmehr nach § 3 zu schätzen und in der Regel mit dem dreifachen Jahresbetrag der zulässig erzielbaren Mieterhöhung zu bemessen (ebenso LG Hildesheim, WuM 1989, 579 ; LG Berlin, WuM 1989, 433 ; LG Hamburg, WuM 1987, 61 ;… Sternel, aaO.).
- AG München, 30.12.2016 - 453 C 22061/15
Kein Fall der Luxusmodernisierung
Es muss ein konkreter Geldbetrag genannt werden, eine Aufschlüsselung der Berechnungsmethode und die Verteilung der Kosten muss jedoch nicht angegeben werden (LG Fulda NJW-RR 1992, S. 658). - BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91
Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume
Zu § 541 b BGB vgl. ferner: LG Fulda (Urteil - 1 S 173/91 - v. 24.1.1992, in MDR 1992, 577 = NJW-RR 1992, 658 = WM 1992, 243 [BGH 11.10.1991 - V ZR 341/89] = ZMR 1992, 393) - Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung der Installation einer Zentralheizung, die den in der Wohnung vorhandenen Gasofen ersetzen soll; KG (Beschluß - Ablehnung eines Rechtsentscheids - 8 RE-Miet 3166/92 - v. 16.7.1992, in WM 1992, 514 = ZMR 1992, 486) - Klage auf Zahlung erhöhten Mietzinses nach bewußter Duldung der Modernisierungsmaßnahme (hier: Einbau eines Personenaufzugs) durch den Mieter. - LG Berlin, 08.03.2013 - 63 S 267/12
Modernisierung ist drei Monate vorher detailliert anzukündigen!
2011, § 554 Rz. 45, 46; Heilmann, in: JurisPK-BGB, § 554 Rz. 39; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht 2011, § 554 Rz. 143; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Kap. VII Rz. 162; a.A. LG Fulda, Urt. v. 24.1.1992 - 1 S 173/91, WuM 1992, 243).
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 13.03.1992 - 311 S 294/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1992, 577
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 15.07.1999 - 2 W 59/99 Soweit einzelne Gerichte die Auffassung vertreten, dass bei dem Streit um die Erteilung der Untermieterlaubnis nur die Differenz zwischen dem gezahlten Mietzins und dem Untermietzins in Ansatz zu bringen sei (s. LG Bad Kreuznach, WuM 1989, 433; LG Hamburg, MDR 1992, 577) ist dem nicht zu folgen.
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