Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
SCHIEDSGERICHT
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO §§ 42 FF., 1032, 1045; OLGR 92, 363
SCHIEDSGERICHT - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittel gegen den Beschluss eines staatlichen Gerichts über die Ablehnung eines Schiedsrichters; Fortführung eines Schiedsverfahrens nach Ablehnung eines von mehreren Schiedsrichtern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnung eines Schiedsrichters (IBR 1993, 81)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.04.1992 - 43 O 93/91
- OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92
Papierfundstellen
- MDR 1993, 82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92
Das Verfahren über die Ablehnung von Schiedsrichtern darf aber noch bis zur Niederlegung des Schiedsspruchs eingeleitet werden und ist, wenn dann der Schiedsspruch - zunächst zulässigerweise (§ 1037 ZPO) - ergeht sowie niedergelegt wird, fortzusetzen (BGH NJW 1952, 27; BGHZ 17, 7 - 8- ; BGHZ 40, 342 - 343 - = NJW 1964, 593; Schwab-Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl., Kap. 14 Rndr. - BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62
Ablehnung eines Schiedsrichters
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92
Das Verfahren über die Ablehnung von Schiedsrichtern darf aber noch bis zur Niederlegung des Schiedsspruchs eingeleitet werden und ist, wenn dann der Schiedsspruch - zunächst zulässigerweise (§ 1037 ZPO) - ergeht sowie niedergelegt wird, fortzusetzen (BGH NJW 1952, 27; BGHZ 17, 7 - 8- ; BGHZ 40, 342 - 343 - = NJW 1964, 593; Schwab-Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl., Kap. 14 Rndr. - BGH, 10.03.1955 - II ZR 193/53
Anfechtung eines Schiedsvertrages
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92
Das Verfahren über die Ablehnung von Schiedsrichtern darf aber noch bis zur Niederlegung des Schiedsspruchs eingeleitet werden und ist, wenn dann der Schiedsspruch - zunächst zulässigerweise (§ 1037 ZPO) - ergeht sowie niedergelegt wird, fortzusetzen (BGH NJW 1952, 27; BGHZ 17, 7 - 8- ; BGHZ 40, 342 - 343 - = NJW 1964, 593; Schwab-Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl., Kap. 14 Rndr. - OLG Frankfurt, 22.05.1973 - 7 W 4/73
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92
Rn. 23 In Rechtsprechung und Literatur gehen die Meinungen darüber, ob eine sofortige Beschwerde auch dann statthaft ist, wenn sie sich gegen ein in erster Instanz für begründet erklärtes Ablehnungsgesuch richtet, auseinander (für die Zulässigkeit Schwab-Walter a.a.O., Rndr. 22 = S. 273 mit weiteren Nachweisen in FN 38; OLG München BB 1971, 886; OLG München 1961, 1219; einschränkend OLG München, KTS 1977, 178; OLG Karlsruhe, BB 1958, 1034 m.zust.Anm. Rochlitz; OLG Frankfurt, NJW 1973, 2115; OLG D., Schäfer-Finnern-Hochstein, § 1045 ZPO, Nr. 1; gegenteiliger Meinung OLG Celle, MDR 1966, 935; Hans. OLG Ha. JZ 1959, 711 und MDR 1964, 605; Stein-Jo-nas-Schlosser, a.a.O., § 1032 Rndr.
- OLG Köln, 19.09.1995 - 1 W 39/95
Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Ablehnung eines Richters …
Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (MDR 1991, 1195) und des LG Hannover (MDR 1993, 82) betreffen einen anderen Sachverhalt, da in den dort entschiedenen Fällen der abgelehnte Richter einen Terminsverlegungsantrag - anders als hier - nicht zurückgewiesen, sondern gar nicht beschieden hatte.
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