Rechtsprechung
| KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1
Auslegung einer in einer Teilungserklärung vorgenommenen Nutzungsbeschränkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrieb einer Versicherungs-Vertretung und Ausübung der Wahrsagerei in Sondereigentums-Räumen; Auslegung einer Nutzungeinschränkung nach Sinn und Zweck; Verhältnis von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit; Duldungspflicht der optischen Veränderung einer Fassade
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 331/91
- LG Berlin, 20.10.1992 - 85 T 1/92
- KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 206
- MDR 1994, 58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Die in der Teilungserklärung unter § 3 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Beschränkung der Nutzung des Sondereigentums getroffene Regelung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; BayObLG 1983, 73, 78; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207). - BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209). - OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80
Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung …
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Dies gilt auch für die Ersetzung eines Fensters durch eine Terrassentür, weil diese Änderung nach den verfahrensfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts wegen der durch die Balkonbrüstung begrenzten Einsehbarkeit nicht oder nur geringfügig auffällt (vgl. OLG Köln, NJW 1981, 585).
- KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90
Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden …
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes könnte allenfalls die Wohnungseigentümergemeinschaft in Anspruch genommen werden, was aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - 24 W 6574/90 -, OLGZ 1992, 55 = NJW-RR 1991, 1421 = WE 1991, 328 und 2.5. August 1993 - 24 W 5434/92 -). - KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86
Wohnung; Wohnungseigentümer; Bordell; Gewerbliche Nutzung; Wohnzweck
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Das Verbot der "gewerblichen Tätigkeit" bezieht sich nach der gebotenen Auslegung nur auf solche Betätigungen, die zur Gewinnerzielung auf eine ständige Erweiterung des Personenkreises ausgerichtet sind (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 -, OLGZ 1986, 422 = NJW-RR 1986, 1072 = WE 1986, 142 = WuM 1986, 286). - KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84
Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines …
Auszug aus KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92
Die in der Teilungserklärung unter § 3 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Beschränkung der Nutzung des Sondereigentums getroffene Regelung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; BayObLG 1983, 73, 78; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207).
- KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93
Gewerbliche oder freiberufliche Nutzung einer Eigentumswohnung; Auslegung des …
Häufig enthalten Teilungserklärungen jedoch auch einen Vorbehalt dahin, daß eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung mit Zustimmung des Verwalters zulässig sein soll (so der Fall im Senatsbeschluß vom 10. Juli 1991 - 24 W 6574/90 - NJW-RR 1991, 1421 betreffend eine Zahnarztpraxis und Beschluß vom 22. Oktober 1992 - 24 W 7471/92 - WE 1994, 55 = MDR 1994, 58 betreffend die Tätigkeit als Versicherungsvertreter und als Wahrsager).
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