Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arzthaftung Zahnarzt Kontrollbefund Dokumentation Beweislast
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 BGB; § 847 BGB; § 611 BGB; § 242 BGB
Arzthaftung Zahnarzt Kontrollbefund Dokumentation Beweislast - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823, 847, 611, 242
Beweislastumkehr bei unterbliebener Kontrolle und Dokumentation - Arzthaftung, Zahnarzt, Kontrollbefund, Dokumentation, Beweislast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zahnärztlicher Fehlbehandlung; Fehlerhafte Insertion von Implantaten; Verlagerung der Beweislast wegen Herbeiführung besonderer Aufklärungserschwernisse; Unterlassene röntgenologische Kontrolle des ordnungsgemäßen Sitzes der ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arzthaftung; Nichterhebung von Kontrollbefunden bei der Einfügung von Implantaten durch den Zahnarzt
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.10.1992 - 3 O 379/91
- OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 346
- MDR 1994, 994
- VersR 1995, 582
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Eine Verschiebung der Beweislast ist generell dann in Betracht zu ziehen, wenn durch Umstände, die vom Arzt zu vertreten sind, besondere Aufklärungerschwernisse in Bezug auf die Ursachen der aufgetretenen Komplikationen herbeigeführt werden, wie es bei einem groben Behandlungsfehler gegeben sein kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 1990 - 27 U 125/89 mit Nichtannahmebeschluß des BGH, Versicherungsrecht 1991, 669), etwa im Falle eines fundamentalen Diagnoseirrtums (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1991, 1288) und bei Nichterheben von Kontrollbefunden (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 831), wenn Befunderhebung und deren Sicherung unterlassen worden ist, obwohl dies medizinisch zweifelsfrei geboten war (vgl. BGH NJW 1988, 2949) oder Dokumenationsmängel dazu führen, daß nicht feststellbar ist, ob gebotene Maßnahmen tatsächlich getroffen worden sind (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtssprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Seite 163). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91
Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung
Auszug aus OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Eine Verschiebung der Beweislast ist generell dann in Betracht zu ziehen, wenn durch Umstände, die vom Arzt zu vertreten sind, besondere Aufklärungerschwernisse in Bezug auf die Ursachen der aufgetretenen Komplikationen herbeigeführt werden, wie es bei einem groben Behandlungsfehler gegeben sein kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 1990 - 27 U 125/89 mit Nichtannahmebeschluß des BGH, Versicherungsrecht 1991, 669), etwa im Falle eines fundamentalen Diagnoseirrtums (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1991, 1288) und bei Nichterheben von Kontrollbefunden (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 831), wenn Befunderhebung und deren Sicherung unterlassen worden ist, obwohl dies medizinisch zweifelsfrei geboten war (vgl. BGH NJW 1988, 2949) oder Dokumenationsmängel dazu führen, daß nicht feststellbar ist, ob gebotene Maßnahmen tatsächlich getroffen worden sind (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtssprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Seite 163). - OLG Köln, 06.06.1990 - 27 U 12/90
Fehldiagnose; Behandlungsfehler; Haftungsbegründende Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Eine Verschiebung der Beweislast ist generell dann in Betracht zu ziehen, wenn durch Umstände, die vom Arzt zu vertreten sind, besondere Aufklärungerschwernisse in Bezug auf die Ursachen der aufgetretenen Komplikationen herbeigeführt werden, wie es bei einem groben Behandlungsfehler gegeben sein kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 1990 - 27 U 125/89 mit Nichtannahmebeschluß des BGH, Versicherungsrecht 1991, 669), etwa im Falle eines fundamentalen Diagnoseirrtums (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1991, 1288) und bei Nichterheben von Kontrollbefunden (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 831), wenn Befunderhebung und deren Sicherung unterlassen worden ist, obwohl dies medizinisch zweifelsfrei geboten war (vgl. BGH NJW 1988, 2949) oder Dokumenationsmängel dazu führen, daß nicht feststellbar ist, ob gebotene Maßnahmen tatsächlich getroffen worden sind (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtssprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Seite 163). - OLG Köln, 28.03.1990 - 27 U 125/89
Haftung für eigenes Verschulden ; Verschulden; Behandlungsfehler; …
Auszug aus OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Eine Verschiebung der Beweislast ist generell dann in Betracht zu ziehen, wenn durch Umstände, die vom Arzt zu vertreten sind, besondere Aufklärungerschwernisse in Bezug auf die Ursachen der aufgetretenen Komplikationen herbeigeführt werden, wie es bei einem groben Behandlungsfehler gegeben sein kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 1990 - 27 U 125/89 mit Nichtannahmebeschluß des BGH, Versicherungsrecht 1991, 669), etwa im Falle eines fundamentalen Diagnoseirrtums (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1991, 1288) und bei Nichterheben von Kontrollbefunden (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 831), wenn Befunderhebung und deren Sicherung unterlassen worden ist, obwohl dies medizinisch zweifelsfrei geboten war (vgl. BGH NJW 1988, 2949) oder Dokumenationsmängel dazu führen, daß nicht feststellbar ist, ob gebotene Maßnahmen tatsächlich getroffen worden sind (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtssprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Seite 163).
- OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko …
Werden medizinisch zweifelsfrei gebotene Kontrollbefunde nicht erhoben und kann dadurch im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn eine fehlerhafte Ausführung und deren Schadensursächlichkeit jedenfalls nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln MDR 1994, 994; OLG Saarbrücken MDR 1998, 469). - OLG Köln, 01.02.2016 - 5 U 48/15
Voraussetzungen eines Teils- und Grundurteils
Rn. 31 Unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung, die sich nach dem vom Landgericht angeführten Senatsurteil vom 18.4.1994 - 5 U 48/94 (MDR 1994, 994 f.) aus dem Fehlen postoperativen Röntgenkontrollaufnahmen ergibt, würde für die Kläger die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Einsetzens ausreichen, um zu einer ihnen günstigen Feststellung zu gelangen. - OLG Celle, 18.02.2002 - 1 U 46/01
Schadensersatz ; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Verdachtsdiagnose; Fraktur ; …
Die von der Klägerin in erster Instanz genannte Rechtsprechung (OLG Köln, NJW-RR 1995, 346) führt zu keiner anderen Beurteilung. - OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 176/03 Soweit der Senat in der Vergangenheit in einer Sache beim Verlust von 2 Implantaten ein Schmerzensgeld von 5.000,- DM zuerkannt hat (VersR 1995, 582), war dort - anders als hier - zusätzlich in Rechnung zu stellen, dass es um einen klaren ärztlichen Behandlungsfehler (unterlassene Kontrolle des Sitzes des Implantates) ging und sich zudem eine langwierige und schmerzhafte Nachbehandlung angeschlossen hatte.
- LG Essen, 13.10.2003 - 1 O 157/02
Schadenersatzanspruch und Schmerzensgeldbegehren eines Patienten wegen eines …
Insoweit folgt die Kammer der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (MDR 1994, 994), dass den Arzt die Beweislast trifft, dass keine fehlerhafte Konstruktion für den Abbruch des Zahnes ursächlich ist, wenn er nicht den genauen Sitz festgelegt hat.
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