Rechtsprechung
| OLG München, 28.09.1994 - 11 W 1984/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen - 2 O 1548/93
- OLG München, 28.09.1994 - 11 W 1984/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 102
- Rpfleger 1995, 313
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Die Übergangsvorschrift des § 134 Abs. 1 BRAGO , wonach die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen ist, wenn der unbedingte Mandatsauftrag vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist, greift nicht ein, weil es hier nicht um die "Berechnung" der Anwaltsvergütung (etwa nach Wertgrenzen, Zehntel-Gebühren oder vom Hundert-Sätzen), sondern um die verfahrensrechtliche Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes geht (vgl. auch OLG München, MDR 1995, 102 ). - OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 10 W 11/00
Änderung der Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung
Im Festsetzungsverfahren ist nicht die Richtigkeit dieser Erklärung zu prüfen (Beschluß vom 25. Januar 1996, Az: 10 W 3/96, veröffentlicht in NJW-RR 1996, 768; JMBl 1996, 118; Rpfleger 1996, 304; JurBüro 1996, 426; AnwBl 1996, 238; so auch: KG JurBüro 1995, 206; OLG Koblenz JurBüro 1995, 206; OLG Braunschweig MDR 1995, 321; OLG München JurBüro 1995, 34; einschränkend: OLG Brandenburg JurBüro 1997, 257; OLG Hamburg MDR 1998, 1249). - OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2387/98
Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs ; Erhebung einer Abmahngebühr
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- OLG München, 05.07.1999 - 11 W 1889/99
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 10 W 3/96 Die Annahme einer solchen Bindungswirkung entspricht der nahezu einhelligen Rechtsprechung (KG JurBüro 1995, 206; OLG Koblenz JurBüro 1995, 206; OLG Braunschweig MDR 1995, 321; OLG München JurBüro 1995, 34;… vgl. auch Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 53. Aufl., § 91, Rdnr. 213 sowie § 104 Rdnr. 40).
- OLG München, 28.07.1997 - 11 W 2002/97
Vorhersehbarkeit des Widerspruchs bei Einschaltung eines Inkassobüros
Insoweit fehlt es an der notwendigen - eindeutigen - Erklärung der Klägerin, daß sie die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 Satz 3 n.F. ZPO ; vgl. Senat, MDR 1995, 102 = JurBüro 1995, 34 ). - LAG Nürnberg, 16.09.1998 - 2 Ta 68/98
Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch Rechtsanwalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 03.01.1995 - 1 W 8183/94
Prozeßrecht; Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren
Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung seit dem 1.7.1994 nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller die Erklärung abgibt, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann (KG, Beschl. v. 3.1. 1995 - 1 W 8183/94, Rpfleger 1995, 312; ebenso OLG München, Beschl. v. 28.9. 1994 - 11 W 1984/94, Rpfleger 1995, 313). - FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 9 Ko 4/98
Festsetzung der Erstattungsfähigkeit von Umsatzsteuer im …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 99/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GKG § 2 Abs. 1; SGB X § 64 Abs. 3 § 116 Abs. 1
Auslagenfreiheit des Sozialhilfeträgers - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 102
- Rpfleger 1995, 182
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe
Während teilweise angenommen wird, für Träger der Sozialhilfe bestehe nach dieser Bestimmung umfassende persönliche Kostenfreiheit (OLG München MDR 1995, 1072), sind andere Oberlandesgerichte der Auffassung, aus dieser Vorschrift lasse sich für streitige Verfahren vor den Zivilgerichten überhaupt keine Kostenfreiheit ableiten (OLG Stuttgart ZfSch 1989, 197; OLG Zweibrücken KostRspr Nr. 24 zu § 2 GKG; OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).
- OLG München, 18.07.1995 - 11 W 1440/95 Die etwa vom OLG Düsseldorf vertretene gegenteilige Auffassung (vgl. MDR 1995, 102 = Rpfleger 1995, 182; ebenso OLG Zweibrücken, Kostenrechtsprechung Nr. 24 zu § 2 GKG) überzeugt nicht.
- OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99
Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe; Pflicht zur Erstattung von …
Dem steht nicht entgegen, daß die Klage mit der Begründung abgewiesen wird, der Träger der Sozialhilfe sei hinsichtlich der Gewährung der streitigen Sozialhilfeaufwendungen beweisfällig geblieben (Abgrenzung zum Senatsbeschluss OLG Düsseldorf - 10 W 99/94 - 30.8.1994, OLGR Düsseldorf 1995, 116 = MDR 1995, 102 = Rpfleger 1995, 182 ). - OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99
Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe
"Ein Träger der Sozialhilfe ist von den Gerichtskosten befreit, wenn er einen nach § 90 BSHG auf ihn übergeleiteten bürgerlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch wegen Verarmung der Schenkerin gegen die Beschenkte einklagt (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf - 10 W 99/94 - 30.8.1994 -, OLGR Düsseldorf 1995, 116 = MDR 1995, 102 = Rpfleger 1995, 182 ).«.
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