Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Warenzeichen - Buchstabenzeichen - Absolutes Eintragungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1137
- MDR 1996, 1032
- GRUR 1996, 202
- BB 1996, 1032
- DB 1996, 1467
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (14)
- BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93
"Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
den Entscheidungen des Senats zugrunde, die zu Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ ergangen sind, soweit der ausländische Anmelder unter Inanspruchnahme des Telle-quelle-Schutzes die Eintragung von Zahlen oder Buchstaben in die inländische Zeichenrolle begehrte (BGHZ 111, 134, 138 - IR-Marke FE; BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - I ZB 6/89, GRUR 1991, 535, 536 - ST; Beschl. v. 4.7.1991 - I ZB 9/90, GRUR 1991, 839, 840 - Z-TECH; vgl. auch Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, Umdr.Das Bundespatentgericht wird dem von der Anmelderin hilfsweise geltend gemachten Telle-quelle-Schutz nachzugehen haben, welchem nicht entgegensteht, daß die Eintragung der Ursprungsmarke der Anmeldung der inländischen Marke nachfolgt (BGH, Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, Umdr. S. 7 f. - Füllkörper, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Des weiteren ist zu bemerken, daß das Versäumnis des nationalen Gesetzgebers, eine EG-Richtlinie fristgerecht umzusetzen, nicht die Fortgeltung entgegenstehenden nationalen Rechts in Frage stellt (EuGH, Urt. v. 14.7.1994 - Rs C-91/92, NJW 1994, 2473, 2474 - Erwägungsgründe 24, 25), sondern im Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat lediglich zur Folge hat, daß die Anwendung fortdauernden nationalen Rechts so weit wie möglich an dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie auszurichten ist (…EuGH aaO. - Erwägungsgrund 26; BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 - Dos). - BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87
"KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr.
- BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93
"P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr. - BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91
Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Des weiteren ist zu bemerken, daß das Versäumnis des nationalen Gesetzgebers, eine EG-Richtlinie fristgerecht umzusetzen, nicht die Fortgeltung entgegenstehenden nationalen Rechts in Frage stellt (…EuGH, Urt. v. 14.7.1994 - Rs C-91/92, NJW 1994, 2473, 2474 - Erwägungsgründe 24, 25), sondern im Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat lediglich zur Folge hat, daß die Anwendung fortdauernden nationalen Rechts so weit wie möglich an dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie auszurichten ist (…EuGH aaO. - Erwägungsgrund 26; BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 - Dos). - BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89
"IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
den Entscheidungen des Senats zugrunde, die zu Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ ergangen sind, soweit der ausländische Anmelder unter Inanspruchnahme des Telle-quelle-Schutzes die Eintragung von Zahlen oder Buchstaben in die inländische Zeichenrolle begehrte (BGHZ 111, 134, 138 - IR-Marke FE; BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - I ZB 6/89, GRUR 1991, 535, 536 - ST; Beschl. v. 4.7.1991 - I ZB 9/90, GRUR 1991, 839, 840 - Z-TECH; vgl. auch Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, Umdr. - BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85
"OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr. - BGH, 04.07.1991 - I ZB 9/90
"Z-TECH"; Veranlassung der Schutzfähigkeitsprüfung durch einen …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
den Entscheidungen des Senats zugrunde, die zu Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ ergangen sind, soweit der ausländische Anmelder unter Inanspruchnahme des Telle-quelle-Schutzes die Eintragung von Zahlen oder Buchstaben in die inländische Zeichenrolle begehrte (BGHZ 111, 134, 138 - IR-Marke FE; BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - I ZB 6/89, GRUR 1991, 535, 536 - ST; Beschl. v. 4.7.1991 - I ZB 9/90, GRUR 1991, 839, 840 - Z-TECH; vgl. auch Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, Umdr. - BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr. - BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53
Kombination von Buchstaben und Zahlen
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr. - BGH, 31.05.1990 - I ZB 6/89
Inländischer Markenschutz für ausländische Telle-quelle-Marke aus …
- BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen …
- BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80
- BPatG, 30.04.1981 - 25 W (pat) 177/80
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung war im Zeitpunkt der Eintragung der Marke Nr. 1066147 nicht deshalb erforderlich, weil die Marke für Schuhe nicht originär unterscheidungskräftig war, sondern weil unter Geltung des Warenzeichengesetzes nach dessen § 4 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 Buchstaben und Zahlen aufgrund eines generellen (abstrakten) Freihaltebedürfnisses von der Eintragung ohne Verkehrsdurchsetzung ausgeschlossen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 203 = WRP 1997, 450 - UHQ; Beschluss vom 11. Juli 2002 - I ZB 24/99, GRUR 2002, 1077, 1078 = WRP 2002, 1290 - BWC). - BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99
IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken
Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Begründung einer fehlenden oder zumindest reduzierten Kennzeichnungskraft auf die Entscheidungen des Senats vom 9. November 1995 - I ZB 29/93 (GRUR 1996, 202, 203 = WRP 1997, 450 - UHQ) und vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95 (GRUR 1998, 165, 166 = WRP 1998, 51 - RBB). - OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07
Anforderungen an einen Firmennamen: Keine aussprechbare Buchstabenkombination …
Neben der fehlenden Anerkennung im Wirtschaftsleben hatte diese Rechsprechung in dem inzwischen aufgehobenen § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG, der eine Eintragung einer bloßen Buchstabenfolge als Warenzeichen ausschloss, eine Grundlage (…Ebenroth/ Boujong/ Joost/ Strohn, a.a.O., § 18 Rz. 28; auch BGH GRUR 1996, 202).
- LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
WC-Körbchen II
Danach wurde bei Buchstaben ein generelles (abstraktes) Freihaltebedürfnis angenommen und diese deshalb als von vornherein nicht schutzfähig angesehen (BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ).Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben bestehenden Zeichen wurde nur zugelassen, wenn sich das Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ m. w. N.).
Dafür, daß der Kennzeichenschutz für Buchstabenfolgen (erst) am 1. Januar 1995 beginnt, spricht ferner, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "UHQ" vom 9. November 1995 (GRUR 1996, 202, 204) festgestellt hat, daß der Schutz von Buchstaben als Marke im Hinblick auf die entgegenstehende nationale Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG frühestens mit dem Zeitrang des 1. Januar 1995 in Betracht kommt.
- OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
AOL I
Zudem hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des BPatG auf die Rechtsbeschwerde abgeändert und sich in seiner Entscheidung vom 09.11.1995 (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eingehend unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung sowie deren Entwicklung seit 1922 mit der Frage der (fehlenden) Schutzfähigkeit derartiger Buchstabenkombinationen auseinandergesetzt.Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).
Der BGH hat sich in der Entscheidung "UHQ" (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eben mit diesem gegenteiligen Rechtsstandpunkt des BPatG auseinandergesetzt (das BPatG hatte "UHQ" als schutzfähig angesehen) und diesen ausdrücklich verworfen.
- BGH, 11.07.2002 - I ZB 24/99
"BWC"; Beeinflussung der Unterscheidungskraft; Nachholung des Einverständnisses …
Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben gebildeten Zeichen erfolgte nach dieser Vorschrift nur, wenn sich das Zeichen im Verkehr durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 203 = WRP 1997, 450 - UHQ, m.w.N.).Vor Umsetzung der EG-Markenrechtsrichtlinie durch das Markengesetz am 1. Januar 1995 bestand jedoch angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG kein Spielraum, im Wege der Auslegung die Schutzfähigkeit reiner Buchstabenzeichen zu begründen (vgl. BGH GRUR 1996, 202, 204 - UHQ).
- LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98
GVP
Danach würde bei Buchstaben ein generelles (abstraktes) Freihaltebedürfnis angenommen und diese deshalb als von vornherein nicht schutzfähig angesehen (BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UGQ).Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben bestehenden Zeichen wurde nur zugelassen, wenn sich das Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ m.w.N.).
Dafür, dass der Kennzeichenschutz für Buchstabenfolgen (erst) am 1. Januar 1995 beginnt, spricht ferner, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "UHQ" vom 9. November 1995 (GRUR 1996, 202, 204) festgestellt hat, dass der Schutz von Buchstaben als Marke im Hinblick auf die entgegenstehende nationale Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG frühestens mit dem Zeitrang des 1. Januar 1995 in Betracht kommt.
- BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95
"SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung …
Eine Nichtanwendung dieser Norm ist auch nicht im Hinblick auf umzusetzendes Gemeinschaftsrecht gestattet (BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 204 - UHQ;… vgl. auch BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa). - BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen …
Von diesem Verständnis der Vorschriften des Warenzeichengesetzes ist auch weiterhin auszugehen, wie der Senat neuerdings - entgegen einer vom Bundespatentgericht (24. Senat, GRUR 1993, 742 [BPatG 11.06.1993 - 24 W pat 279/90] ) vertretenen Auffassung - mit ausführlicher Begründung bekräftigt hat (BGH, Beschl. v. 09.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202 ff. - UHQ). - BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96
Markenschutz - Zeitrangverschiebung
Der Bundesgerichtshof scheine in seiner "UHQ"-Entscheidung (GRUR 1996, 202) zu übersehen, daß Art. 2 der EG-Markenrechtsrichtlinie im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht nur das "horizontale" Verhältnis der Bürger untereinander, sondern auch das "vertikale" Verhältnis zwischen Bürger und Staat, hier also zwischen Anmelder und Patentamt, betreffe.Das angemeldete Zeichen Rdt ist, wie das Patentamt in den angefochtenen Beschlüssen zutreffend festgestellt hat, als bloße Aneinanderreihung von Buchstaben ohne Wortcharakter gemäß der nach Maßgabe des § 156 MarkenG für vor dem 1. Januar 1995 angemeldete Zeichen weiterhin anzuwendenden Bestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz WZG wegen eines kraft Gesetzes unwiderleglich vermuteten, abstrakten Freihaltebedürfnisses von der Eintragung ausgeschlossen (zuletzt bestätigt durch BGH GRUR 1996, 202 "UHQ").
- BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 232/98
Voraussetzungen für die Annahme eines bösgläubigen Markenanmeldung - …
- OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze …
- OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
FTP-Explorer
- BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97
Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG
- OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
MPC
- BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 234/98
- BPatG, 17.07.1996 - 29 W (pat) 93/94
BGHZ - § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 MarkenG, Beschaffenheitsangabe, …
- BPatG, 02.09.1998 - 32 W (pat) 89/97
Markenschutz - Geringer Schutzumfang eines nach WZG schutzfähigen vor dem …
- BPatG, 07.10.2003 - 33 W (pat) 182/01
- BPatG, 17.11.1998 - 24 W (pat) 135/98
Markenanmeldung - Anmeldegebühr bei Zeitrangverschiebung
- BPatG, 21.01.1998 - 28 W (pat) 100/97
Beurteilung der Verwechslungsgefahr der Wortmarke Vita-Combex mit der …
- BPatG, 07.05.1996 - 24 W (pat) 279/90
- BPatG, 30.07.1997 - 26 W (pat) 125/96
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Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gesetzlicher Richter - Patentrecht - Zuständigkeit
- rechtsportal.de
PatG (1981) § 100 Abs. 3 Nr. 1, 5
"Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 877
- MDR 1996, 1032
- GRUR 1996, 346
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
Das Bundespatentgericht hat selbständig zu prüfen und zu entscheiden, welchem technischen Gebiet die Erfindung angehört und welcher Senat folglich nach dem Geschäftsverteilungsplan zur Entscheidung berufen ist (BGHZ 85, 116, 118 - Auflaufbremse).Dies gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im besonderen auch für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BGHZ 85, 116, 118 - Auflaufbremse).
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
Ob die Beurteilung durch das Beschwerdegericht sachlich richtig ist, kann im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht geprüft werden (BGHZ 39, 333, 337, 341 - Warmpressen;… BGH aaO. - Crackkatalysator II). - BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91
Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
Damit ist dem Begründungszwang genügt (vgl. Sen.Beschl. v.03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II - m.w.N.).
- BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
b) Diese Ausführungen lassen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen das Bundespatentgericht seine Entscheidung gestützt hat, sie sind weder unverständlich, sachlich inhaltsleer oder verworren, noch beschränken sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes (Sen.Beschl. v.04.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat). - BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
Von Willkür kann indes nicht schon im Falle eines Irrtums über die Zuständigkeit gesprochen werden, sondern nur dann, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (im gleichen Sinne auch BGHZ 126, 63, 70 f. zu 3 a und die dort zitierte Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f.; 4, 412, 416 f.; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f.; 87, 282, 284 f.) verstößt die Entscheidung eines Gerichts über seine Zuständigkeit dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f.; 4, 412, 416 f.; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f.; 87, 282, 284 f.) verstößt die Entscheidung eines Gerichts über seine Zuständigkeit dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f.; 4, 412, 416 f.; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f.; 87, 282, 284 f.) verstößt die Entscheidung eines Gerichts über seine Zuständigkeit dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f.; 4, 412, 416 f.; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f.; 87, 282, 284 f.) verstößt die Entscheidung eines Gerichts über seine Zuständigkeit dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f.; 4, 412, 416 f.; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f.; 87, 282, 284 f.) verstößt die Entscheidung eines Gerichts über seine Zuständigkeit dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. - BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
- BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluß bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032). - BGH, 10.08.2011 - X ZA 1/11
Formkörper mit Durchtrittsöffnungen
Das gilt erst recht für eine allgemeine Kritik an der Richtigkeit der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1996 - X ZB 3/95, GRUR 1996, 346, 348 - Fensterstellungserfassung).
- BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
Bindungswirkung einer Verweisung
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032). - OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09
Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer …
Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW 1993, 1273; NJW-RR 2002, 1498) oder wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45; BGH MDR 1996, 1032; NJW 2003, 3201). - OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines …
Willkür liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, was auch dann der Fall ist, wenn die Verweisung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1996, 877; BVerfGE 29, 45, 49). - OLG Celle, 14.01.2008 - 4 AR 3/08 Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfG v. 30.6.1970 -- 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45 [49]; BGH v. 23.1.1996 -- X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
- OLG München, 21.12.2006 - 34 SchH 12/06
Zuständigkeit für Antrag auf Zustimmung zu Vereinbarungen über …
Die Verweisung an das Oberlandesgericht entfernt sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGH NJW-RR 1996, 877/878). - OLG Hamm, 05.01.2015 - 32 Sa 88/14
Umfang der Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung seiner Zuständigkeit
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45 (49); BGH, NJW-RR 1996, 877 (878)). - KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Verweisung vom Amtsgericht wegen …
Von Willkür kann in diesen Konstellationen gesprochen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 6, 45, 53; BGH NJW-RR 1996, 877, 878) Dies ist der Fall, wenn das verweisende Gericht eine in Rechtsprechung und Schrifttum einhellige Ansicht außer Acht gelassen und deswegen seine Unzuständigkeit nicht nachvollziehbar begründet hat. - OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04
Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen …
- BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97
Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung
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