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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 08.01.1996

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,228
BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94 (https://dejure.org/1995,228)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - IV ZR 116/94 (https://dejure.org/1995,228)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 (https://dejure.org/1995,228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AERB § 1 Nr. 1 lit. a; VHB (84) § 3 Nr. 2
    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 591 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 1174
  • MDR 1996, 264
  • VersR 1995, 956
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
    Zum einen kann es auf sie bei der Feststellung der Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, daß der Richter den Versicherungsnehmer als Partei nach § 448 ZPO vernimmt oder ihn gemäß § 141 ZPO anhört (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - VersR 1992, 867).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …

    Rn. 16 a) Davon, dass die als gestohlen bezeichneten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort jedenfalls im Wesentlichen vorhanden und danach nicht mehr auffindbar gewesen sind (…vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 Rn. 14; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94, VersR 1995, 956 unter 3 a) ist im Revisionsverfahren zugunsten des Klägers auszugehen, weil das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat.
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …

    Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO;… BGHZ 130 aaO).

    Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchspuren vorhanden sind (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Frage, wie es Tätern gelingen konnte, einen Tatort mit umfangreicher Beute (zahlreichen Fellen und Pelzen) trotz hohen Entdeckungsrisikos unbemerkt und spurlos zu verlassen, nicht mehr die für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls maßgeblichen Mindesttatsachen, sondern darüber hinausgehende Einzelheiten der Tatausführung berührt (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Juni 1995 (IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 a) in einem Fall, in dem bei einem Einbruch in Räume eines Pelzgroßhandels Felle und Pelze in einem Gesamtwert von 652.199 DM entwendet worden sein sollten, ausgesprochen, es gehöre auch zum äußeren Bild, für das der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen müsse, dass die Felle und Pelze vor dem behaupteten Diebstahl im Wesentlichen in der angegebenen Menge vorhanden waren.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.01.1996 - 7 U 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11478
OLG Zweibrücken, 08.01.1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.01.1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Januar 1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tierhalter; Tierarzt; Pferd; Treu und Glauben; Sorgfalt; Darlegungslast; Beweislast

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 264
  • VersR 1997, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf …

    Der Ansicht, dass der Tierhalter nicht hafte, wenn der Tierarzt nicht beweist, dass er alle zumutbare Sorgfalt hat walten lassen (so OLG Zweibrücken, VersR 1997, 457;… ähnlich OLG Nürnberg, aaO, S. 241 f.; dahin gehend auch die Rspr. des Reichsgerichts, etwa RGZ 61, 54, 56;… weitere Nachweise bei BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69), ist nicht zu folgen (…MünchKomm-BGB/Stein, aaO, Rn. 25;… BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69).
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07

    Wer sich in Gefahr begibt: Kein Schadensersatzanspruch für Tierarzt wegen …

    Ein Tierarzt, der bei der Behandlung eines Pferdes (hier rektale Fiebermessung) durch einen Tritt eine Verletzung (Trümmerbruch des rechten Daumes) erleidet, kann den Tierhalter deshalb nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, weil er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf eigene Gefahr handelt (im Ergebnis ebenso, jedoch mit anderer Begründung OLG Celle VersR 1990, 794; OLG Zweibrücken MDR 1996, 264; OLG Nürnberg VerR 1999, 240).

    So soll eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des "Schutzbereichs der Norm" ausscheiden, wenn der Verletzte die Herrschaft über das Tier in Kenntnis der damit verbundenen besonderen Tiergefahr vorwiegend im eigenen Interesse übernommen hat (…BGH, NJW 1974, S. 234;… OLG Nürnberg VersR 1999, S. 140; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264).

    Nach einer weiteren Ansicht soll eine in Fällen der vorliegenden Art als notwendig angesehene Haftungsbeschränkung im Rahmen der Beweislast erfolgen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264;… ähnlich OLG Nürnberg a.a.O. zu Ziff. 3.).

    Jedoch wird man nicht davon ausgehen können, daß jedem entgeltlichen Vertrag über eine Tätigkeit an einem Tier von vornherein ein vertraglicher Haftungsausschluß zugunsten des Tierhaltes innewohnt (…BGH VersR 1968, S. 797 für den Hufbeschlagsvertrag eines Hufschmieds; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264 für -wie vorliegend- einen Tierarzt).

  • OLG Koblenz, 23.11.2012 - 2 W 600/12

    Tierhalterhaftung - Haftungausschluss - Handeln auf eigene Gefahr

    Begibt sich die Geschädigte bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung mit bewusster Risikogefährdung, so muss der Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung in Anbetracht des Handelns auf eigenes Risiko zurücktreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.2005 - VII ZR 225/04 - VersR 2006, 416; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2008 - 9 U 229/07, zitiert nach Juris; OLG Celle, Urteil vom 12.04.1990 - 5 U 291/88 - VersR 1990, 794; OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.01.1996 - 7 U 102/94 - VersR 1997, 457).
  • OLG Nürnberg, 27.03.1997 - 13 U 3005/96

    Tierhalterhaftung nach Übergabe des Tieres an den gewerblichen Betreiber einer …

    Gegenüber dem so anzunehmenden Verschulden der Geschädigten würde die bloße Tierhalterhaftung zur Gänze zurücktreten (ebenso: OLG Zweibrücken MDR 96, 264).
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