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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.10.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.1996 - 25 W 2981/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7059
OLG München, 21.11.1996 - 25 W 2981/96 (https://dejure.org/1996,7059)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.1996 - 25 W 2981/96 (https://dejure.org/1996,7059)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 1996 - 25 W 2981/96 (https://dejure.org/1996,7059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Reisekostenvorschuß der bedürftigen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 30.10.1984 - 25 W 2718/84
    Auszug aus OLG München, 21.11.1996 - 25 W 2981/96
    Es entspricht heute allgemeiner Meinung, daß nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der bedürftigen Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde, Reisekosten, die für eine notwendige Teilnahme an einem Gerichtstermin entstanden sind, erstattet werden (so bereits Senatsbeschluß vom 30.10.84, Rpfleger 1985, 165;… Thomas/Putzo, ZPO 19. Aufl. §.122 Rn. 1;… Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. § 122 Rn. 39;… MünchKomm ZPO /Wax § 122 Rn. 12;… Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 122 Rn. 11).
  • LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13

    Prozesskostenhilfe - Fahrtkostenvorschuss

    Als notwendig ist die persönliche Anwesenheit der Partei daher auch dann anzusehen, wenn eine vermögende Partei aus verständlichen Erwägungen und nach einer Gesamtabwägung aller Umstände an dem Termin teilnehmen würde; denn durch die Gewährung von PKH soll die bedürftige Partei hinsichtlich ihres Rechtsschutzes in die gleiche Lage wie eine vermögende versetzt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.11.1996, Az.: 25 W 2981/96; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2007, Az.: L 7 SO 258/07 NZB).
  • BSG, 23.08.2013 - B 5 R 14/13 BH
    Dabei erstreckt sich die PKH grundsätzlich auch auf die Übernahme von Reisekosten für die notwendige Teilnahme an Gerichtsterminen (vgl BFH Beschlüsse vom 29.11.2007 - III B 21/07 - Juris RdNr 4 und vom 8.6.2006 - VII B 323/05 - Juris RdNr 4; BVerwG Beschluss vom 19.2.1997 - 3 PKH 1/97 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37; BGH Beschluss vom 19.3.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 - BGHZ 64, 139 ; OLG München Beschluss vom 21.11.1996 - 25 W 2981/96 - MDR 1997, 194;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl 2013, § 122 RdNr 1;… Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl 2012, § 122 RdNr 26;… Motzer in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl 2013, § 122 RdNr 9).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.10.1996 - 5 W 19/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11123
OLG Frankfurt, 04.10.1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04

    Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der …

    Setzt der früher sorgeberechtigte Elternteil die Zwangsvollstreckung dennoch fort, kann der andere Elternteil nicht mit der Vollstreckungsgegenklage dagegen vorgehen, weil der Wechsel der Vertretungsverhältnisse keine den materiellen Anspruch selbst betreffende Einwendung darstellt (Anschluss BGH, 12. März 1997, XII ZR 153/95, MDR 1997, 194).

    Hierzu zählt die Änderung der gesetzlichen Vertretung nicht (vgl. OLG Frankfurt MDR 1997, 194;… Zöller/Herget, a.a.O. Rdn. 13), weil dem Beklagten zu 1) der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt unabhängig davon zusteht, wer als gesetzlicher Vertreter zu dessen Geltendmachung und Durchsetzung in seinem Namen berechtigt ist.

  • OLG Dresden, 22.04.2002 - 11 W 559/02

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; sofortige Beschwerde

    Dem Argument, dass ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung darin zu sehen sei, dass im Falle des § 769 ZPO die Vollstreckung auch rechtskräftiger Titel gehemmt werde, während im Falle des § 707 ZPO rechtskräftige Titel nicht vorliegen (so OLG Frankfurt in MDR 1997, 194 f.), kann nicht zugestimmt werden.
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 11 W 183/01

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; sofortige Beschwerde

    Dem Argument, dass ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung darin zu sehen sei, dass im Falle des § 769 ZPO die Vollstreckung auch rechtskräftiger Titel gehemmt werde, während im Falle des § 707 ZPO rechtskräftige Titel nicht vorliegen (so OLG Frankfurt in MDR 1997, 194 f.), kann nicht zugestimmt werden.
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