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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.02.1998

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1997 - 4 Sa 639/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5569
LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1997 - 4 Sa 639/97 (https://dejure.org/1997,5569)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.1997 - 4 Sa 639/97 (https://dejure.org/1997,5569)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 1997 - 4 Sa 639/97 (https://dejure.org/1997,5569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lügendetektor als Beweis unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Lügendetektortests als zivilprozessuales Beweismittel; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen sexueller Belästigung eines Wehrdienstleistenden durch einen Angestellten der Bundeswehr; Würdigung aller Umstände des Einzelfalles unter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1119
  • NZA 1998, 670 (Ls.)
  • BB 1998, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

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  • BVerfG, 18.08.1981 - 2 BvR 166/81

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder …

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  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven …

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  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische …

    Rn. 10 Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat dagegen - bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht (Beschl. vom 22. April 1998 - 5 AZN 142/98) - entschieden, daß der Polygraphentest jedenfalls im Bereich der Geltung des Strengbeweises im zivilprozessualen Verfahren kein zulässiges Beweismittel ist (NZA 1998, 670).
  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99

    Harry Wörz

    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98

    Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie …

    Rn. 8 Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat dagegen - bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht (Beschl. vom 22. April 1998 - 5 AZN 142/98) - entschieden, daß der Polygraphentest jedenfalls im Bereich der Geltung des Strengbeweises im zivilprozessualen Verfahren kein zulässiges Beweismittel ist (NZA 1998, 670).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97

    Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12288
OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Beschwerde gegen die gerichtliche Abhängigmachung der Zustellung eines Schriftsatzes von der Einzahlung des Kostenvorschusses auf der Grundlage der Streitwertbestimmung; Keine Änderung der Höhe des erforderten Kostenvorschusses wegen Beschränkung der Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 12 O 147/97
  • OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 291
  • MDR 1998, 1119
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72

    Kostenpflicht nach § 111 GKG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97
    In diesem Falle kann das Gericht, an das verwiesen wurde, selbst dann seine weiteren Handlungen von einer Vorschußzahlung abhängig machen, wenn vor dem verweisenden Gericht bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hatte (BGHZ 62, 174, 177).
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 W 73/03

    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Allerdings ist anerkannt, dass nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch eine Verfügung des Vorsitzenden die Beschwerde nach § 6 GKG eröffnet, soweit das weitere Tätigwerden des Gerichts von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht wird und die veranlasste Tätigkeit nach der zugrunde zu legenden Prozessordnung (hier der ZPO) durch den Vorsitzenden und nicht durch förmlichen Beschluss des Kollegialgerichts erfolgen muss (…vgl. Markl/Meyer, GKG, 5. Aufl., § 6, Rdn. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.1998 - 7 W 49/97, NJW-RR 1999, 291).
  • OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12

    Gerichtskostenvorschuss, Ermessensausübung

    Dann ist davon auszugehen, dass das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen im Hinblick auf das Anfordern des Gerichtskostenvorschusses Gebrauch gemacht hat (OLG Brandenburg MDR 1998, 1119).
  • LG Darmstadt, 05.05.2025 - 18 O 5/24

    Zur Wahrung der gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Derjenige aber, der das Gericht vor der Anforderung des Kostenvorschusses bewusst täuscht, hat keine Veranlassung, auf den Bestand der im Rahmen von § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG zu treffenden Ermessensentscheidung zu vertrauen; jedenfalls wäre ein solches Vertrauen nicht schutzwürdig (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.2.1998 - 7 W 49/97).
  • AG Elmshorn, 25.09.2009 - 51 C 97/09

    Festsetzung des Kostenstreitwertes bei einer Unterhaltsklage bzw. bei einem …

    Eine Partei, die zunächst vor einem unzuständigen Gericht geklagt hat, soll keinen Vorteil daraus ziehen, dass sie dort von der Zahlungspflicht befreit war (mit gleichem Ergebnis jedoch unter Bezug auf die älteren Vorschriften des § 111 GKG a.F. BGHZ 62, 174-179 und des § 65 GKG a.F. OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 291-292).
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