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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4936
OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Firmenrechtsnachfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags wegen Fortführung einer Firma; Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts; Fortführung einer bloßen Etablissementsbezeichnung oder Geschäftsbezeichnung; Vorliegen einer Vermögensübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 395
  • MDR 1998, 1299
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Zwar sind grundsätzlich Gegenleistungen des Übernehmers bei der Frage der Vermögensübernahme nicht beachtlich (vgl. nur BGHZ 66, 217 = NJW 1976, 1398).

    Allerdings kann auch nach der Rechtsprechung des BGH etwas anderes dann gelten, wenn die Gegenleistung dem übernommenen Vermögen gleichwertig ist (BGHZ 66, 217 = NJW 1976, 1398).

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Ebenso ist auch in der Rechtsprechung eine Tendenz festzustellen, die Anforderungen an die Fortführung einer Firma zu lockern (vgl. nur BGH, NJW 1986, 581; OLG Düsseldorf, GmbHR 1991, 315), wenngleich diesen Entscheidungen nicht -wie hier - Fortführungen von bloßen Geschäftsbezeichnungen nach Übergang eines Handelsgeschäfts von einem Einzelkaufmann auf einen anderen Einzelkaufmann zugrunde lagen.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 6 U 264/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Ebenso ist auch in der Rechtsprechung eine Tendenz festzustellen, die Anforderungen an die Fortführung einer Firma zu lockern (vgl. nur BGH, NJW 1986, 581; OLG Düsseldorf, GmbHR 1991, 315), wenngleich diesen Entscheidungen nicht -wie hier - Fortführungen von bloßen Geschäftsbezeichnungen nach Übergang eines Handelsgeschäfts von einem Einzelkaufmann auf einen anderen Einzelkaufmann zugrunde lagen.
  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 140/13

    Haftung bei Firmenfortführung: Fortführung einer Etablissement- oder …

    Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löst dagegen keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB aus (BGH, Urteil vom 29. November 1956 - II ZR 32/56, BGHZ 22, 234, 236 f.; Urteil vom 29. April 1964 - VIII ZR 2/63, DB 1964, 1297; OLG Köln, NZG 2012, 188; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1559, 1560; BFH…, Beschluss vom 11. Juni 2012 - VII B 198/11, juris Rn. 12).

    Auf die Fortführung einer Etablissement- oder Geschäftsbezeichnung als Firma kann § 25 Abs. 1 HGB auch nicht entsprechend angewandt werden (BGH, Urteil vom 17. September 1991 - XI ZR 256/90, ZIP 1991, 1586, 1588 unter II. 4. b. bb; OLG Köln, NZG 2012, 188; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395 f.).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 7 U 44/19

    Haftung des Unternehmensnachfolgers

    Rn. 11 Der Senat bleibt dabei, eine analoge Anwendung des § 25 I 1 HGB auf Geschäftsbezeichnungen abzulehnen (vgl. Senatsurt., NJW-RR 1999, 395 f. - Strandhotel Imperator).
  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung …

    BGH NJW 1987, 1633: Entscheidend sei, ob die Bezeichnung so geführt werde, dass der Verkehr daraus entnehmen muss, es handle sich um eine vom Unternehmer gewählte Firma; BGH NJW 2001, 1352: Die unveränderte Weiterbenutzung der Geschäftsbezeichnung sei (im konkreten Fall) als Firmenfortführung gem. § 25 HGB zu werten; LG Berlin NJW-RR 1994, 609: Das Nichtvorliegen einer Firmenfortführung im eigentlichen Sinn schließe eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht grundsätzlich aus; OLG Düsseldorf GmbHR 1991, 315: Fortführung der Firma des früheren Unternehmensträgers als Geschäftsbezeichnung sei ausreichend für die Haftung nach § 25 Abs. 2 HGB; a.A.: OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 und OLG Hamm NJW-RR 1997, 733: Eine bloße Fortführung der Geschäftsbezeichnung begründe keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB; nicht eindeutig: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 ("Laterna"): Es sei darauf abzustellen, dass sich die Geschäftsbezeichnung von einer "Firma" dadurch unterscheide, dass sie nicht auf den Inhaber des Unternehmens, sondern nur auf das Unternehmen hinweise; wenn aber die Bezeichnung objektiv geeignet sei, den Geschäftsinhaber zu individualisieren, gehe sie über die Grenzen einer Geschäftsbezeichnung hinaus und unterfalle dem Firmenrecht; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 ("Strandhotel Imperator"): Unterscheidungskriterium sei, ob die Bezeichnung nur als Etablissementbezeichnung oder auch als Fantasiefirma "denkbar" sei (dann sei § 25 Abs. 1 HGB anwendbar).
  • OLG Köln, 02.12.2011 - 20 U 134/10

    Haftung des Übernehmers eines Handelsgeschäfts wegen Fortführung der bloßen …

    Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löst eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht aus; dies entspricht nahezu einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und in der neueren handelsrechtlichen Literatur (vgl. BGH, DB 1964, 1297 [Helios-Filmtheater], OLG Brandenburg, MDR 1998, 1299 [Strandhotel Imperial], OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965 [Laterna]; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1559;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24. Oktober 2011 - 2 S 1652/11 - [Gaststätte "Zum Viertele"]; s. ferner OLG München, ZIP 2008, 1823, 1824;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 25, Rn. 7, 8;… Staub/ Burgard, HGB, 5. Aufl., § 25, Rn. 64 und § 17, Rn. 24;… MünchKomm/HGB-Thiessen, 3. Aufl., § 25, Rn. 60;… Ammon/Ries in: Röhricht/ Graf v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 25, Rn. 17;… Ammon in: Heidel/Schall, HGB, § 25, Rn. 21;… Vossler in: Oetker, HGB, 2. Aufl., § 25, Rn. 26).
  • LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05

    Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung

    Dies hätte aber nahegelegen, wenn der Gesetzgeber der bisherigen Rechtsprechung, welche der Zulässigkeit eines Analogieschlusses auf Geschäfts- und Etablissementbezeichnungen stets ablehnenden gegenüberstand (so: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Mai 1998, Az: 7 U 132/97, NJW-RR 1999, 395; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 1998, Az: 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965; OLG Hamm, Urteil vom 5. November 1996, NJW-RR 1997, 733-734), eine Absage hätte erteilen wollen.
  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06

    Firmenfortführung: Haftung für Verbindlichkeiten des vormaligen Firmeninhabers …

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senates vom 27.5.1998 (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395, 396) hatte die Inanspruchnahme des Erwerbers eines Hotels mit Forderungen für Lieferungen an den früheren Inhaber zum Gegenstand.
  • OLG Jena, 24.05.2007 - 6 W 231/07

    Firmenfortführung (und Möglichkeit der Eintragung eines Haftungsausschlusses) …

    Zwar ist es zutreffend, dass in der Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung keine Firmenfortführung liegt (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, S. 395 ff.).
  • LG Hamburg, 24.04.2014 - 327 O 434/13

    Vollstreckungsklauselerteilung gegen den Vermögens- und Firmenübernehmer: …

    Die bloße Weiterführung einer Etablissement- oder Geschäftsbezeichnung reicht aber für die Annahme einer Firmenfortführung nicht aus (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395).
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