Rechtsprechung
| LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unangemessenheit der Laufzeitregelung ; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ausbildung als Heilpraktikerin ; Bezahlung von Studiengebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 15.07.1999 - 99-1659449-0
- AG Gießen, 22.10.1999 - 43 C 1841/99
- LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1714
- MDR 2000, 513
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91
Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger …
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Nachdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Vertragskündigung nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres vorsehen, liegt jedenfalls keine den Klauselgegner länger als zwei Jahre bindende Vertragslaufzeit vor (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [327]).Auch wenn keine zweijährige Bindungsfrist erreicht ist, hat eine weitere Inhaltskontrolle am Maßstab des § 9 AGBG zu erfolgen (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [328]).
Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die besondere Eigenart des Dienstverhältnisses und die typischen Interessen der Beteiligten dazu führen können, dem Dienstberechtigten über die gesetzliche Regelung hinaus ein Recht zur Kündigung des befristeten Vertrages zu gewähren, z.B. beim Schul- und Internatsvertrag (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [328 f.]).
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten).
Dem Interesse des einzelnen an der Auswahl des für ihn richtigen Berufs und der geeigneten Ausbildungsstätte sowie daran, etwaige Fehlentscheidungen ohne gravierende Nachteile korrigieren zu können, wird dabei ein hoher Rang beigemessen, der auch im Rahmen einer privatrechtlichen Interessenabwägung besondere Beachtung erfordert (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329]).
Die damit bestehende Regelungslücke ist vielmehr durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [330]), d.h. es ist zu fragen, welche Regelung die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen getroffen haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre.
Anders als bei einem künstlerisch geprägten Beruf, bei dem an eine Probezeit zu denken wäre (vgl. BGH, NJW 1993, 326 ff. [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] ), kommt es aber auf keine besondere individuelle Begabung, Kreativität und Ausdrucksmöglichkeit an.
- BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83
Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93
Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Die in den Verträgen der Klägerin vorgesehene Möglichkeit, die Unterrichtsvergütung in monatlichen Raten zu zahlen, deren Summe höher ist als der vorauszuzahlende Barbetrag, stellt kein Kreditangebot i.S. von § 1 Abs. 2 VerbrKrG dar (BGH, NJW 1996, 457 f.). - KG, 11.05.1993 - 6 U 5344/92
Inhaltskontrolle eines Direktunterrichtsvertrags
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten).
- LG Gießen, 28.03.2012 - 1 S 251/11
AGB eines Direktunterrichtungsvertrags: Kündigungsmöglichkeit bei einer …
Die Kammer gibt insoweit die in der Entscheidung vom 02.02.2000, 1 S 490/99 (NJW-RR 2001, 1714) geäußerte Rechtsauffassung auf (vgl. schon Hinweisbeschluss 1 S 47/11 zur 1-jährigen Bindung). - OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1352/98
Wirksamkeit und Kündigung eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrages
Die Abwägung dieser Interessen rechtfertigte allenfalls die Einräumung einer Kündigungsmöglichkeit nach einer kurzen Probezeit (im Ergebnis auch: LG Gießen, MDR 2000, 513 f., 514). - OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
Kündigung eines Dienstvertrages aus wichtigem Grund wegen der Aufnahme eines …
Zum einen stehen sie durch ihre Vorbildung dem naturwissenschaftlichen Heilberuf nicht völlig ahnungslos gegenüber, zum anderen kommt es anders als bei künstlerisch geprägten Berufen (s.d. BGH NJW 1993, 236) auf keine besondere individuelle kreative Begabung oder Ausdrucksmöglichkeit an, die es zunächst an den Anforderungen der Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513). - LG Bremen, 10.06.2004 - 2 O 2752/02
Außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrags über die Teilnahme an einem …
Der gelegentlich geäußerten Gegenauffassung, es existierten keine gesetzlichen Regelungen (LG Braunschweig MDR 1995, 894 [LG Braunschweig 18.01.1995 - 9 S 157/94] [895]; LG Gießen MDR 2000, 513 [LG Gießen 02.02.2000 - 1 S 490/99] [514]; OLG Hamm MDR 2002, 750 [OLG Hamm 04.12.2001 - 24 U 47/01] [751]), kann nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; BGB § 343
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei urheberrechtlichen Verstößen hinsichtlich erworbener Schulungs-Videokassetten - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schuldrecht AT, Unwirksamkeit einer undifferenzierten Vertragsstrafenregelung
Papierfundstellen
- MDR 2000, 513
- GRUR 2000, 166
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Wenn eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders auch nur für einen Teil der von der Klausel nach Wortlaut und erkennbarem Sinn erfassten Fallgestaltungen unangemessen benachteiligt, ist die Klausel nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam, es sei denn, sie lässt sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll - z.B. durch einfaches Streichen eines Worts (vgl. BGH, BB 1998, 1126 ff.) - in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; BGHZ 106, 19, 25 f.; BGHZ 125, 343, 348).Die Ergänzung einer inhaltlich unangemessenen Klausel (durch das Gericht) mit dem Ziel, deren Regelungsgehalt auf das zulässige Maß zurückzuführen, kommt indessen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH, BB 1998, 391 ff.; BGHZ 92, 312, 314; BGHZ 106, 19, 26; BGH, WM 1989, 740 ).
- BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Grundsätzlich ist eine Geltungserhaltende Reduktion inhaltlich zu weitgehender Klauseln deshalb ohne weiteres unzulässig (BHGZ 84, 109, 115 f.; BGHZ 92, 312, 314; BGH, WM 1996, 1049 ).Die Ergänzung einer inhaltlich unangemessenen Klausel (durch das Gericht) mit dem Ziel, deren Regelungsgehalt auf das zulässige Maß zurückzuführen, kommt indessen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH, BB 1998, 391 ff.; BGHZ 92, 312, 314; BGHZ 106, 19, 26; BGH, WM 1989, 740 ).
- BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Wenn eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders auch nur für einen Teil der von der Klausel nach Wortlaut und erkennbarem Sinn erfassten Fallgestaltungen unangemessen benachteiligt, ist die Klausel nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam, es sei denn, sie lässt sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll - z.B. durch einfaches Streichen eines Worts (vgl. BGH, BB 1998, 1126 ff.) - in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; BGHZ 106, 19, 25 f.; BGHZ 125, 343, 348).
- BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88
Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Hierin liegt keine unzulässige "Geltungserhaltende Reduktion", sondern eine zulässige Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Fallgruppe (BGHZ 110, 241, 244). - BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Dem Gericht wird vielmehr nur die Befugnis eingeräumt, eine bereits verwirkte Vertragsstrafe herabzusetzen, sofern die besonderen Gründe des Einzelfalls dies gebieten (BGH, NJW 1983, 385, 388). - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97
Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Wenn eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders auch nur für einen Teil der von der Klausel nach Wortlaut und erkennbarem Sinn erfassten Fallgestaltungen unangemessen benachteiligt, ist die Klausel nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam, es sei denn, sie lässt sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll - z.B. durch einfaches Streichen eines Worts (vgl. BGH, BB 1998, 1126 ff.) - in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; BGHZ 106, 19, 25 f.; BGHZ 125, 343, 348). - BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93
Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Grundsätzlich ist eine Geltungserhaltende Reduktion inhaltlich zu weitgehender Klauseln deshalb ohne weiteres unzulässig (BHGZ 84, 109, 115 f.; BGHZ 92, 312, 314; BGH, WM 1996, 1049 ). - BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 107/97
Formularmäßige Vererinbarung einer Beschränkung der Provisionspflicht …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Die Ergänzung einer inhaltlich unangemessenen Klausel (durch das Gericht) mit dem Ziel, deren Regelungsgehalt auf das zulässige Maß zurückzuführen, kommt indessen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH, BB 1998, 391 ff.; BGHZ 92, 312, 314; BGHZ 106, 19, 26; BGH, WM 1989, 740 ). - BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Wenn eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders auch nur für einen Teil der von der Klausel nach Wortlaut und erkennbarem Sinn erfassten Fallgestaltungen unangemessen benachteiligt, ist die Klausel nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam, es sei denn, sie lässt sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll - z.B. durch einfaches Streichen eines Worts (vgl. BGH, BB 1998, 1126 ff.) - in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; BGHZ 106, 19, 25 f.; BGHZ 125, 343, 348). - BGH, 06.04.1989 - III ZR 281/87
Formularmäßige Vereinbarung der Festsetzung neuer Konditionen bei einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Die Ergänzung einer inhaltlich unangemessenen Klausel (durch das Gericht) mit dem Ziel, deren Regelungsgehalt auf das zulässige Maß zurückzuführen, kommt indessen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH, BB 1998, 391 ff.; BGHZ 92, 312, 314; BGHZ 106, 19, 26; BGH, WM 1989, 740 ). - OLG Köln, 15.05.1998 - 19 U 25/98
Vertragsstrafenregelung im AGB
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03
Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten …
Insbesondere bei künstlerisch oder bezüglich des Umgangs mit Menschen besonders anspruchsvollen Berufen, in denen es auf individuelle Begabung, Kreativität und Ausdrucksmöglichkeit ankommt, ist die Wahl der richtigen Ausbildungsart und -stätte besonders wichtig, weshalb es den zu Unterrichtenden regelmäßig nicht zuzumuten ist, trotz erkanntermaßen fehlender Eignung die gesamte Ausbildung noch zu durchlaufen oder beim Abbruch der Erstausbildung die Kosten für zwei Ausbildungen zu tragen (vgl. BGH, NJW 1993, 326 (329 f); OLG Köln, NJW 1983, 1002 (1003); OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Köln, MDR 1998, 1212; LG Berlin, MDR 1989, 741 (742)).hhh) Eine Gegenauffassung hält dagegen bei Direktunterrichtsverträgen mit Vollzeitunterricht verbindliche Laufzeiten von einem Jahr und mehr für regelmäßig unangemessen (vgl. OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742); Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 9 AGBG, Rdnr. 134).
Angemessen sei vielmehr in Anlehnung an § 5 Abs. 1 FernUSG und § 621 Nr. 4 BGB eine Begrenzung der Mindestlaufzeit auf 6 Monate (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2760 (2761); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742)).
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