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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3238
OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99 (https://dejure.org/1999,3238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1999 - 6 U 59/99 (https://dejure.org/1999,3238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 6 U 59/99 (https://dejure.org/1999,3238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 842 § 843 § 252
    Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen Arbeitsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Person des Rechtsmittelklägers; Unrichtigkeit der Parteibezeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99
    Rn. 14 einlegung müssen Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (vgl. BGH NJW 99, 1554 = NZV 99, 202).

    Gerade diese Erwägung mußte einem fachkundigen Leser, auf dessen Sicht bei der Auslegung abzustellen ist (vgl. BGH NJW 99, 1554 = NZV 99, 202, 203) den Gedanken aufdrängen, daß die Beklagte zu 3) nicht etwa deswegen in der Berufungsschrift weggelassen worden war, weil der Kläger sich mit seinem Rechtsmittel auf die Beklagten zu 1) und zu 2) beschränken wollte, sondern aus Versehen.

    Rn. 19 Berücksichtigt man schließlich, daß die Verfassungsgarantien des Grundgesetzes es verbieten, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 91, 3140) und daß die Zulässigkeit der Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern darf, wenn trotz dieser Mängel letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen können (vgl. BGH NJW 96, 320; NJW 99, 1554 = NZV 99, 203), so ergibt sich, daß angesichts des erkennbaren Willens des berufungsführenden Klägers sein Rechtsmittel sich gegen.

  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99
    Hinsichtlich der Bezeichnung des Rechtsmittelgegners werden demgegenüber weniger strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGH NJW 69, 928).

    Eine Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Gegner wird darin selbst dann nicht gesehen, wenn der Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (vgl. BGH NJW 69, 928).

  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99
    Allerdings hat der BGH ausgesprochen, daß in dem Fall, in dem - ähnlich wie hier - von den bisherigen drei Gegnern in der Berufungsschrift nur zwei, und zwar mit genauer Namens- und Wohnsitzbezeichnung als Berufungsbeklagte aufgeführt werden, davon auszugehen ist, daß sich die Berufung nur gegen diese richtet (vgl. BGH NJW 61, 2347), daß also die Berufung sich nur gegen die namentlich erwähnten Gegner in der Weise richten soll, daß sich das Rechtsmittel auf diese beschränkt.

    Rn. 21 Der von der Beklagten angeregten Zulassung der Revision bedarf es nicht, da die vorliegende Entscheidung im Einklang steht mit der Rechtsprechung des BGH, der im übrigen hervorgehoben hat (vgl. BGH NJW 61, 2347), daß es der Prüfung des einzelnen Falles überlassen bleibt, ob in der Rechtsmittelschrift die am Streit beteiligten Personen in genügender Weise bezeichnet sind.

  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99
    Rn. 19 Berücksichtigt man schließlich, daß die Verfassungsgarantien des Grundgesetzes es verbieten, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 91, 3140) und daß die Zulässigkeit der Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern darf, wenn trotz dieser Mängel letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen können (vgl. BGH NJW 96, 320; NJW 99, 1554 = NZV 99, 203), so ergibt sich, daß angesichts des erkennbaren Willens des berufungsführenden Klägers sein Rechtsmittel sich gegen.
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99
    Rn. 19 Berücksichtigt man schließlich, daß die Verfassungsgarantien des Grundgesetzes es verbieten, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 91, 3140) und daß die Zulässigkeit der Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern darf, wenn trotz dieser Mängel letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen können (vgl. BGH NJW 96, 320; NJW 99, 1554 = NZV 99, 203), so ergibt sich, daß angesichts des erkennbaren Willens des berufungsführenden Klägers sein Rechtsmittel sich gegen.
  • KG, 20.12.2005 - 13 U 26/05

    Steuerberatervertrag: Sekundärhaftung eines Steuerberaters

    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des Senates jedenfalls dann von einer unbeschränkten Berufungseinlegung gegen alle erstinstanzlich obsiegenden Streitgenossen auszugehen, wenn dem Rechtsmittelführer mit einer Beschränkung des Rechtsmittels gegen nur einen Streitgenossen erkennbar nicht gedient sein kann (so auch in vergleichbaren Fällen : Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen NJW-RR 1995, 1023; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR 1998, 219; OLG Hamm MDR 2000, 539).

    Vor diesem Hintergrund muss sich der Gedanke aufdrängen, dass die Beklagten zu 1) und 2) nicht etwa deshalb in der Berufungsschrift weggelassen wurden, weil der Kläger sein Rechtsmittel auf die Beklagte zu 3) beschränken wollte, sondern nur aus Versehen, weil sein Rechtsmittel gegen die Beklagte zu 3) alleine keinen Erfolg haben könnte und damit keinen Sinn macht (…Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen aaO; OLG Hamm MDR 2000, 539).

  • BGH, 07.03.2023 - VI ZB 74/22

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners

    Aufgrund der Regelung des § 124 Abs. 1 VVG, nach der ein rechtskräftiges Urteil, das zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer ergangen ist und durch das festgestellt wird, dass dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wäre es vielmehr sinnlos und daher unverständlich, würde sich die Berufung des Klägers nur gegen die Beklagte zu 1, nicht aber gegen die Beklagte zu 2 richten (so auch OLG Hamm, MDR 2000, 539 f., juris Rn. 11; aA OLG Naumburg…, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 U 17/05, juris Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 30.11.2012 - 13 S 140/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Rückwärtsfahren auf …

    In diesem Fall kann eine isolierte Anfechtung der Widerklage ohne Beteiligung aller Widerbeklagten im Hinblick auf die Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 VVG verständigerweise nicht gewollt gewesen sein (vgl. hierzu schon OLG Hamm MDR 2000, 539 f.; Hinweisbeschluss der Kammer vom 27.9.2012 - 13 S 139/12).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04

    Auswirkungen der Benennung nur eines von mehreren Streitgenossen der Gegenseite, …

    Wird die angefochtene Entscheidung in dieser Weise in der Berufungsschrift gekennzeichnet, so liegt eine der Vorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO genügende Bezeichnung des angefochtenen Urteils selbst dann vor, wenn es an dem Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (BGH NJW 1969, 928, 929; OLG Hamm MDR 2000, 539; OLGR Brandenburg 1998, 219, 220 f.; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 198/00
    werden (vgl. OLG Hamm MDR 2000, 539).
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