Rechtsprechung
| OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
GKG-KV Nr. 1202a
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2000, 787
- FamRZ 2001, 243
- AnwBl 2001, 579
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 27.11.1996 - 11 W 2740/96
Anfallende Gerichtsgebühr bei Klagerücknahme; Maßgeblicher Zeitpunkt der …
Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
Die Gebührenermäßigung kann deshalb auch dann eintreten, wenn die Klagerücknahme nach einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, der nach Aktenlage eine weitere mündliche Verhandlung folgen muss (vgl. Senat, MDR 1997, 402 = AnwBl. 1997, 289 OLG Report München 1997, 156 = NJW-RR 1997, 639). - OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 W 96/99
Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Klagerücknahme
Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
Deshalb kann der Senat für den hier gegebenen Fall, dass es sich um die letzte mündliche Verhandlung handelte, nicht dem OLG Düsseldorf (AGS 200, 57 = MDR 1999, 1465; a. M. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1286) folgen, da schon eine Aufhebung des Verkündungstermins die Möglichkeit (wieder) eröffnet, die Klage mit gebührenermäßigender Wirkung zurückzunehmen. - OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 12 W 127/99
Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
Deshalb kann der Senat für den hier gegebenen Fall, dass es sich um die letzte mündliche Verhandlung handelte, nicht dem OLG Düsseldorf (AGS 200, 57 = MDR 1999, 1465; a. M. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1286) folgen, da schon eine Aufhebung des Verkündungstermins die Möglichkeit (wieder) eröffnet, die Klage mit gebührenermäßigender Wirkung zurückzunehmen.
- OLG München, 05.02.2015 - 11 W 158/15
Gebührenermäßigung bei Berufungsrücknahme und bei Prozessvergleich
Die Gebührenermäßigung kann dagegen auch dann noch eintreten, wenn die Klagerücknahme oder hier die Berufungsrücknahme nach dem Schluss einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, auf die nach Aktenlage eine weitere mündliche Verhandlung folgen musste (Senat, Beschlüsse vom 05.04.2000 - 11 W 1073/00 = MDR 2000, 787 = JurBüro 2000, 425 = AnwBl. 2001, 579 -, vom 27.11.1996 -11 W 2740/96 = NJW-RR 1997, 639 = MDR 1997, 402 und vom 06.08.2008 - 11 W 1849/08 sowie vom 10.05.2010 - 11 W 1336/10 - nicht veröffentlicht;… Oestreich/Hellstab/Trenkle, a. a. O.;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Auflage, KV GKG 1211 Rn. 5, 6 und KV GKG 2122 Rn. 5; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.1999 - 12 W 127/99 = NJW-RR 2000, 216, das den Schluss jeder mündlichen Verhandlung ohne die vom Senat angenommene Einschränkung genügen lässt).Die Tatsache, dass dem Kläger eine Überlegungsfrist zur Rücknahme seiner Berufung und den Beklagten und deren Streithelfern Anschlussfristen für die Mitteilung eines Verzichts auf Kostenerstattung gesetzt wurden, vermag hieran nichts zu ändern (Senat MDR 2000, 787;… Oestreich/Hellstab/Trenkle, a. a. O.).
Rn. 13 dd) Die Aufhebung des Verkündungstermins hat entgegen einer vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretenen Auffassung (NJW-RR 2000, 362) nicht dazu geführt, dass die Berufung nunmehr wieder mit gebührenermäßigender Wirkung zurückgenommen werden konnte (Senat MDR 2000, 787), zumal im vorliegenden Fall die Terminsaufhebung im Gegensatz zu dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall erst nach der Berufungsrücknahme (bzw. dort nach Klagerücknahme) erfolgt ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18
Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen …
Rn. 3 Der im Termin erteilte Hinweis des Einzelrichters, "dass bis einschließlich nächsten Mittwoch, den 2. August 2017 darum gebeten wird, schriftlich gegenüber dem Gericht mitzuteilen, ob an der Klage festgehalten wird oder die Klage zurückgenommen wird", führt zu keiner abweichenden Beurteilung (vgl. hierzu OLG München, Beschlüsse vom 5. April 2000 - 11 W 1073/00 -, juris Rn. 4 ff., …und vom 5. Februar 2015 - 11 W 158/15 -, juris Rn. 12, 15; ThürOLG…, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15 -, juris Rn. 5; BayLSG…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - L 15 SF 27/14 E -, juris Rn. 24 ff.; FG Nürnberg…, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 1 Ko 1583/2007 -, juris Rn. 7 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 35 KE 8.12, 23 K 383.10 -, juris Rn. 4 ff.). - OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 120/23
Ermäßigung der Gerichtskosten bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch …
Dem steht - neben dem Umstand, dass ein Entscheidungsentwurf in aller Regel vor dem Verkündungstermin ohnehin nicht Aktenbestandteil ist - vor allem entgegen, dass der geringere Aufwand zwar das Motiv für die Gebührenermäßigungsregelung sein mag, wegen der typisierenden Betrachtung im Kostenfestsetzungsrecht aber nicht auf den im Einzelfall für das Gericht entstehenden Aufwand, sondern auf einfach fassbare Voraussetzungen abzustellen ist (OLG München, Beschluss vom 05.04.2000 - 11 W 1073/00, juris Rn. 6;… Toussaint, Kostengesetze, 53. Aufl. Rn. 2 zu Nr. 1211 KVGKG).
- LG Krefeld, 28.04.2014 - 7 O 99/13
Gebührenreduzierung nach Klagerücknahme
Insoweit unterscheidet sich die gegebene Konstellation von der in der vom Bezirksrevisor und vom Kostenbeamten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 5.4.2000 (Az 11 W 1073/00). - VG Schleswig, 22.10.2008 - 9 A 339/05
Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der 1. aber vor Beginn der 2. …
Eine solche letzte mündliche Verhandlung liegt (noch) nicht vor, wenn nach deren Schluss eine Wiedereröffnung erfolgt oder wenn sich jedenfalls aus der Aktenlage die Notwendigkeit einer nochmaligen mündlichen Verhandlung ergibt, etwa weil nach der mündlichen Verhandlung nur ein Beweisbeschluss verkündet oder der Verkündungstermin aufgehoben und ein neuer Verhandlungstermin anberaumt wird (OLG München, Beschl. v. 27.11.1996 - 11 W 2740/96 - NJW-RR 1997, 639; bestätigt im Beschl. v. 5.4.2000 - 11 W 1073/00 - MDR 2000, 787 und in juris;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rd. 5 zu Nr. 1211 in Teil 1 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 GKG mwN). - BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Eine mündliche Verhandlung ist nach § 91 Abs. 3 Satz 1 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO dann zu schließen, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert und reif ist für die Endentscheidung, also im Anschluss an die mündliche Verhandlung entweder ein Urteil verkündet oder ein Verkündungstermin bestimmt bzw. eine Zustellung an Verkündungs statt beschlossen wird, § 94 Abs. 1 PatG (vgl. OLG München, MDR 2000, 787;… Schulte, PatG, 10. Aufl., § 91 Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Anwaltsblatt
§ 485 ZPO, § 48 BRAGebO
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 485 ZPO, § 48 BRAGebO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung im selbständigen Beweisverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit einer Beweisgebühr für einen nicht notwendigerweise erhobenenen Beweis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.12.1999 - 5 OH 20059/98
- OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1729
- MDR 2000, 787
- AnwBl 2001, 578
- BauR 2000, 1374
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG München, 26.01.1999 - 11 W 625/99
Auszug aus OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00
Hierzu hat der Senat bereits aus denselben Erwägungen entschieden, daß kein Erstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten besteht, wenn ein Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren für den Gegner allein bei der Stellung des Kostenantrags tätig wird (vgl. Senat, OLGReport-München 1999, 98 = MDR 1999, 568; m.w.N.; vgl. ferner OLG Koblenz, MDR 1996, 211; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541). - OLG Düsseldorf, 29.10.1992 - 10 W 32/92
Erfallen der Beweisgebühr im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00
Dazu gehört die Prüfung des Gutachtens, ob eine Ergänzung oder Erläuterung nach den erwähnten Bestimmungen in § 411 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO beantragt werden muß (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 604; OLG Köln, JurBüro 1986, 729;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., Rn. 5 zu § 48). - OLG Schleswig, 26.03.1996 - 9 W 37/96
Auszug aus OLG München, 28.03.2000 - 11 W 1086/00
Hierzu hat der Senat bereits aus denselben Erwägungen entschieden, daß kein Erstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten besteht, wenn ein Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren für den Gegner allein bei der Stellung des Kostenantrags tätig wird (vgl. Senat, OLGReport-München 1999, 98 = MDR 1999, 568; m.w.N.; vgl. ferner OLG Koblenz, MDR 1996, 211; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541).
- OLG München, 03.04.2000 - 11 W 1076/00
Rechtsanwaltsvergütung im selbständigen Beweisverfahren
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