Rechtsprechung
| KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektiv vernünftiger Grund zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Unabdingbarer gesetzlicher Anspruch auf rechtliches Gehör auch im schriftlichen Verfahren und bei der Gestaltung von Verfahrensordnungen nach § 495a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 42
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 113 C3275/00
- LG Berlin, 05.03.2001 - 59 AR 8/00
- KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1435
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet nicht nur das Recht, Schriftsätze zur Akte und mündlichen Vortrag zur physischen Kenntnis des Richters bringen zu dürfen, sondern er verpflichtet das Gericht auch, den Vortrag der Parteien einschließlich ihrer Beweisangebote zu würdigen und in Erwägung zu ziehen, also zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293 f.). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet nicht nur das Recht, Schriftsätze zur Akte und mündlichen Vortrag zur physischen Kenntnis des Richters bringen zu dürfen, sondern er verpflichtet das Gericht auch, den Vortrag der Parteien einschließlich ihrer Beweisangebote zu würdigen und in Erwägung zu ziehen, also zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293 f.). - BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der …
Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Unabhängig davon, wie weit diese Gestaltungsbefugnis im Einzelnen geht - insbesondere auch, was hier keiner Entscheidung bedarf, ob sie die Schaffung eigener Verfahrensordnungen, wie sie die Verfügung des Richters der Sache nach darstellt, zulässt - ist die Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs ein Mindeststandard, der schon im gerichtlichen Verfahren wegen Art. 103 Abs. 1 GG zwingend und stets eingehalten werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1994, S. 254, 255 [BVerfG 04.08.1993 - 1 BvR 279/93] , NJW 1999, S. 1176). - VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der …
Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z.B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m.w.Nw.;… auch BAG, MDR 1993, S. 393). - BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92
Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter
Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z.B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m.w.Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
- OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit
In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. u.a. BFH…, Beschluss vom 29. August 2001, BFH/NV 2002, 64; OVG Berlin, MDR 1996, 1069; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2001, MDR 2001, 1435; BayOblGR Beschluss vom 20 Juli 2000, NJW-RR 2001, 642;… Sodan/Ziekow, 2. Aufl. VwGO, § 54 Rdnr. 68 m.w.N.), dass Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund bilden. - OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05
Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (…vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.;… Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff;… OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01). - LG München I, 19.06.2026 - 46 T 2684/26
Befangenheitsbesorgnis, Ablehnungsgesuch, Dispositionsmaxime, Präklusionsfrist, …
Rn. 18 Die Ablehnung eines Amtsrichters ist unter Berücksichtigung dieser Grundsätze begründet, wenn die Gestaltung des Verfahrens nach billigem Ermessen nach § 495a ZPO sich so weit von den anerkannten rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen, Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich oder offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2001 - 28 W 22/01 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 12.09.2001 - 10 WF 2815/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 114 § 117
Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Eingang des formgerechten Antrags - fristgerechte Vorlage ergänzender Nachweise - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe; Rückwirkende Bewilligung; PKH-Antrag; Form des Prozesskostenhilfeantrags; Ergänzende Nachweise
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 17.04.2001 - 5 F 1129/00
- OLG Nürnberg, 12.09.2001 - 10 WF 2815/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1435
- FamRZ 2002, 759
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92
Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2001 - 10 WF 2815/01
Dieser Grundsatz ist jedoch einzuschränken, wenn das Gericht gestattet, fehlende Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen und diese Frist gewahrt wird (…Zöller-Philippi, 22. Aufl., Rn. 39 a zu § 119 ZPO, OLG Düsseldorf FamRZ 88, 415; LAG Niedersachsen MDR 93, 91). - OLG Düsseldorf, 18.08.1987 - 5 WF 78/87
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2001 - 10 WF 2815/01
Dieser Grundsatz ist jedoch einzuschränken, wenn das Gericht gestattet, fehlende Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen und diese Frist gewahrt wird (Zöller-Philippi, 22. Aufl., Rn. 39 a zu § 119 ZPO, OLG Düsseldorf FamRZ 88, 415; LAG Niedersachsen MDR 93, 91).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10
Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe- und darauf bezogenes …
Rn. 15 Soweit allerdings vertreten wird, eine rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung ab Antragstellung komme auch dann in Betracht, wenn das Gericht zur Glaubhaftmachung zusätzliche Unterlagen verlange und der Antragsteller diese innerhalb der ihm gesetzten Frist beibringe (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. September 2001 - 10 WF 2815/01 -, FamRZ 2002, 759, juris Rn. 5; wohl auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. April 1998, a.a.O.;… Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 156;… wohl auch Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 119 Rn. 28), erscheint dies zweifelhaft.
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