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| OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00 |
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Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren
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Kurzfassungen/Presse
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Selbständiges Beweisverfahren; Mangel; Baumangel; Kosten; Beseitigungskosten; Mängelbeseitigung; Streitwert; Sachverständiger; Antragsschrift
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 8 OH 31/98
- OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 356
- BauR 2001, 1003 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Koblenz, 14.09.1992 - 5 W 503/92
Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
In einem selbständigen Beweisverfahren auf Feststellung von Baumängeln und der für die Beseitigung erforderlichen Kosten (oder der Minderung) bemisst sich der Streitwert (Hauptsacheinteresse) nicht nach dem von dem Gutachter niedriger als vom Antragsteller festgestellten Mängelbeseitigungsaufwand (so OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1.9. 1999 12 W 1213/99), sondern nach dem aus den Angaben in der Antragsschrift erkennbaren Interesse des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung (ebenso OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250, und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3.1. 2000 - 3 W 829/99).Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -).
- OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97
Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
In einem selbständigen Beweisverfahren auf Feststellung von Baumängeln und der für die Beseitigung erforderlichen Kosten (oder der Minderung) bemisst sich der Streitwert (Hauptsacheinteresse) nicht nach dem von dem Gutachter niedriger als vom Antragsteller festgestellten Mängelbeseitigungsaufwand (so OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1.9. 1999 12 W 1213/99), sondern nach dem aus den Angaben in der Antragsschrift erkennbaren Interesse des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung (ebenso OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250, und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3.1. 2000 - 3 W 829/99).Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -).
- OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99
Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Einerseits wird vertreten, maßgebend sei der vom Gutachter festgelegte Mängelbeseitigungsaufwand, weil die Angaben in der Antragsschrift lediglich vorläufigen Charakter hätten (so z.B. OLG Frankfurt, NZBau 2000, 180; OLG Naumburg, MDR 1999, 1093; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1292;… OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1: September 1999 - 12 W 1213/99 - Zöller/Herget, a.a.O.).
- OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96
Wert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Einerseits wird vertreten, maßgebend sei der vom Gutachter festgelegte Mängelbeseitigungsaufwand, weil die Angaben in der Antragsschrift lediglich vorläufigen Charakter hätten (so z.B. OLG Frankfurt, NZBau 2000, 180; OLG Naumburg, MDR 1999, 1093; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1292;… OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1: September 1999 - 12 W 1213/99 - Zöller/Herget, a.a.O.). - OLG München, 06.12.1993 - 28 W 2589/93
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -). - OLG Karlsruhe, 29.12.1995 - 3 W 109/95
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -). - OLG Bamberg, 08.09.1997 - 8 W 73/97
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00
Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -).
- OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Der Senat folgt der Auffassung, wonach sich der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem gesamten vom Antragsteller verfolgten Hauptsacheinteresse richtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1085 ; MDR 2001, 356 ; Beschluss vom 16. Januar 2001 - 3 W 832/00; OLGR Frankfurt 2000, 41 f.; OLG Stuttgart BauR 1992, 268 f.).Andernfalls müsste konsequenterweise der Wert des Verfahrens mit 0 angesetzt werden, wenn der Sachverständige keine der vom Antragsteller behaupteten Mängel feststellt (OLG Koblenz MDR 2001, 356 ).
- OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
Streitwert; selbständiges Beweisverfahren
Der in Rechsprechung und Literatur teilweise vertretenen Gegenauffassung, wonach es für die Streitwertbemessung allein auf die diesbezüglichen Angaben des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung ankommen und das Ergebnis der Beweisaufnahme außer Betracht bleiben soll (vgl. OLG Koblenz, MDR 2001, 356 m.w.N.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Die einen vertreten die Auffassung, maßgebend sei der vom Gutachter festgestellte Mängelbeseitigungsaufwand, während es nach der Gegenauffassung allein auf die Verfahrenseinleitung und nicht das Ergebnis der Beweisaufnahme ankommen soll (vgl. zum Meinungsstreit OLG Koblenz, MDR 2001, 356 ). - OLG Zweibrücken, 06.05.2003 - 4 W 36/03
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist vorrangig auf die Bewertung dieses Interesses bei der Streitwertfestsetzung abzustellen, wobei das Interesse anhand des objektiven Anspruchswertes, nicht dessen subjektiver Einschätzung durch den Antragsteller zu bestimmen ist (Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 2003 -4 W 10/03 - 26. September 2002 4 W 64/02 - vgl. auch OLG Koblenz MDR 2001, 356 m.w.N.).
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