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Weitere Entscheidung unten: KG, 21.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3049
OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (i.d.F. ab 01.01.2002) § 568
    Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung für Entscheidung über Beschwerde gegen PKH-Entscheidung des Einzelrichters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1436
  • MDR 2002, 1147
  • FamRZ 2002, 1268
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02
    Die Gleichbehandlung der nicht bedürftigen Partei mit der bedürftigen Partei und die erforderliche weitgehende Chancengleichheit bei der Rechtswahrnehmung (BVerfG NJW 1988, 2231;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. (2002), vor § 114 Rn. 1,2) erfordert, dass abgesehen von eindeutigen Fällen kein anderes Gremium über die Frage der Erfolgsaussicht entscheidet, als es auch der Fall bei einer Berufung gegen die Hauptsachenentscheidung des Ausgangsgerichts der Fall wäre.
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Die Möglichkeit einer Übertragung ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil die Gefahr einer widersprüchlichen Beurteilung durch den Einzelrichter in dem Beschwerdeverfahren einerseits und den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung in einem etwaigen späteren Berufungsverfahren andererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (so OLG Köln [14. Senat], MDR 2002, 1147 = OLGR 2002, 260, für eine Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung des Einzelrichters), bzw. weil bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch die Entscheidung der Kammer und in einem sich anschließenden Beschwerdeverfahren mithin des Senats jeweils in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung erfolgt wäre.
  • OLG Celle, 12.06.2002 - 2 W 53/02

    Entscheidung durch den originären Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren …

    Rn. 3 Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW 2002, 1436) hat der Einzelrichter des Beschwerdegerichts die Sache nicht schon dann regelmäßig an den Senat zu übertragen, wenn die Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung betrifft, sofern die Beurteilung der Erfolgsaussicht nicht unzweifelhaft ist.
  • OLG Bamberg, 30.07.2002 - 4 W 81/02

    Befreiung von der Kostenvorschusspflicht bei Klage auf Schadensersatz

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dies zu dem seltsam anmutenden Ergebnis führt, dass - bei Tätigkeit des Einzelrichters in der ersten Instanz - über die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe der Einzelrichter des Senats in originärer Zuständigkeit entscheidet (differenzierend hierzu allerdings: OLG Köln vom 14.3.2002 - 14 WF 20/02 -), während die - deutlichweniger bedeutsame - Entscheidung nach § 65 Abs. 7 GKG vom Senat in der Besetzung von drei Mitgliedern zu überprüfen ist.
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Rechtsprechung
   KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15600
KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,15600)
KG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,15600)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,15600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 281 261 Abs. 3 Nr. 2 § 696
    Bindung einer Verweisung im Mahnverfahren nach Abgabe an das Streitgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 19 O 432/01
  • KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1147
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame …

    Auszug aus KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02
    Der Bundesgerichtshof hat die Streitfrage bislang offen gelassen (vgl. BGH, NJW 1993, 1070 f.: Eintritt der Rechtshängigkeit "spätestens" bei Zustellung der Anspruchsbegründung).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02
    Die Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, nachdem sich das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Köpenick beide rechtskräftig (zum Begriff vgl. NJW 1988, 1794 f.) für unzuständig erklärt haben.
  • OLG Frankfurt, 02.08.1991 - 22 U 59/91
    Auszug aus KG, 21.02.2002 - 2 AR 19/02
    In mehreren Kommentaren wird vielmehr die Zustellung der Anspruchsbegründung als der für die mit dem Eintritt der Rechtshängigkeitsfolgen maßgebliche Zeitpunkt angesehen (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO , 60. Aufl. § 696 Rdn. 11;… Stein/Jonas/Schlosser, § 696 Rdn. 7;… Musielak/Voit, ZPO , 2. Aufl. § 696 Rdn. 4 m.w.N in Fn. 28; ebenso LG Frankfurt a. Main, NJW-RR 92, 447).
  • OLG München, 24.08.2016 - 34 AR 99/16

    Zur - im Einzelfall bestehender - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, …

    Sowohl Rechtsprechung (…vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 23.11.2006, 31 AR 138/06 juris Rn. 9; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 831) als auch Literatur (…vgl. Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 696 Rn. 6;… MüKo/Schüler ZPO 4. Aufl. § 696 Rn. 37/38; unklar auch Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 7 und 9a mit Verweis auf KG MDR 2002, 1147) stellen in diesem Zusammenhang oftmals nicht die Notwendigkeit der Prozesshandlung heraus (…deutlich hingegen Hk-ZPO/Gierl § 696 Rn. 11), die als solche erst dazu führt, dass der Rechtsstreit ganz oder zum Teil ohne Entscheidung über den Streitgegenstand beendet wird (…Hüßtege in Thomas/Putzo § 91a Rn. 6).
  • LG Koblenz, 06.08.2004 - 2 AR 15/04

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Erst mit Eingang der Akten beim Amtsgericht Diez ist der Rechtsstreit rechtshängig geworden im Sinne des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (KG MDR 2002, 1147, KG NJW-RR 1999, 1011; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 831; BayObLG NJW-RR 1995, 636).
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