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| AG Hamburg-Bergedorf, 28.02.2002 - 409 C 29/02 |
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AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 409 C 29/02 (https://dejure.org/2002,25485)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Gerichtstand für Honorarforderung eines Steuerberaters
Papierfundstellen
- MDR 2002, 851
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 11.01.2002 - 1 AR 228/01
Örtliche Zuständigkeit für die Erhebung einer Honorarklage eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 28.02.2002 - 409 C 29/02
Das Gericht folgt damit der im Vordringen befindlichen Ansicht in Rspr. und Lit. (ebenso OLG Dresden, NJW-RR 2002 S. 929; LG München, NJW-RR 2002 S. 206; LG Berlin, NJW-RR 2002 S. 207 = NWB EN-Nr. 333/2002, sowie Einsiedler, NJW 2002 S. 1549, und Siemaon, MDR 2002 S. 366).
- OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03
Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts
Rn. 11 bb) Diese Ansicht ist in jüngerer Zeit im Anschluss an zwei Aufsätze von Richtern der Amtsgerichte München und Berlin (Prechtel NJW 1999, 3617 und Einsiedler NJW 2001, 1549) in mehreren untergerichtlichen Entscheidungen meist mit dem Ergebnis in Frage gestellt worden, dass im Gerichtsstand des Erfüllungsortes erhobene Honorarklagen an die Wohnsitzgerichte der jeweiligen Beklagten verwiesen worden sind (LG Frankfurt a.M. NJW 2001, 2640; LG München I NJW-RR 2002, 206 entgegen LG München I NJW 2001, 1583; LG Ravensburg BRAK-Mitt 2002, 100; LG Tübingen NJW 2002, X; AG Frankfurt a.M. NJW 2000, 1802; AG Spandau NJW 2001, 1654; AG Rastatt JurBüro 2002, 39; AG Hamburg-Bergedorf MDR 2002, 851). - OLG Hamburg, 05.03.2003 - 13 AR 3/03
Leistungsort für Honorarforderungen aus einem Steuerberatervertrag
Die Annahme der Kanzleisitz bei einem Steuerberatervertrag sei Leistungsort für die Zahlungsverpflichtung und damit Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO findet nach Ansicht des Senates in den gesetzlichen Regeln keine Stütze und wird auch zunehmend von den Gerichten abgelehnt (vgl. Amtsgericht Bergedon in MDR 2002, 851f; LG Berlin in NJW-RR 2002, 307, OLG Hamburg in OLGR 2000, 222 sowie bezüglich Rechtsanwaltshonorar.
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